Das neunte und zehnte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus. Du sollst nicht begehren seines Weibes [sein Weib], Knecht, Magd, Vieh, oder was sein ist.
Diese zwei Gebote sind fast den Juden besonders gegeben, obwohl sie uns dennoch auch zum Teil betreffen. Denn sie legen sie nicht aus von Unkeuschheit noch Diebstahl, weil davon droben genug verboten ist, heilten’s auch dafür, sie hätten jene alle gehalten, wenn sie äusserlich die Werke getan oder nicht getan hätten. Darum hat Gott diese zwei hinzugesetzt, dass man’s auch halte für Sünde und verboten, des Nächsten Weib oder Gut [zu] begehren und einerlei Weise [auf irgendeine Weise] danach zu stehen,
und besonders darum, weil in dem jüdischen Regiment Knechte und Mägde nicht, wie jetzt, frei waren, um Lohn zu dienen, wie lang sie wollten, sondern des Herrn eigen mit Leib, und was sie hatten, wie das Vieh und ander Gut;
dazu auch ein jeglicher über sein Weib die Macht hatte, sie durch einen Scheidebrief öffentlich von sich zu lassen und eine andere zu nehmen. Da mussten sie nun untereinander die Fahr stehen [auf die Gefahr gefasst sein], wenn jemand eines andern Weib gerne gehabt hätte, dass er irgendeine Ursache nehme, beide sein Weib von sich zu tun und dem andern seines auch zu entfremden, dass er’s mit gutem Fug [Recht] zu sich brächte. Das war nun bei ihnen keine Sünde noch Schande, so wenig als jetzt mit dem Gesinde, wenn ein Hausherr seinem Knecht oder Magd Urlaub gibt oder einer dem andern sonst abdringt.
Darum haben sie nun (sage ich) diese Gebote also gedeutet, wie es auch recht ist (obwohl es auch etwas weiter und höher geht), das niemand dem andern das Seine, als Weib, Gesinde, Haus und Hof, Acker, Wiesen, Vieh, denke und vornehme, an sich zu bringen, auch mit gutem Schein und Behelf, doch mit des Nächsten Schaden. Denn droben im siebenten Gebot ist die Untugend verboten, da man fremdes Gut zu sich reisst oder dem Nächsten vorhält [vorenthält], dazu man kein Recht haben kann. Hier aber ist auch gewehrt, dem Nächsten nichts abzuspannen [abspenstig zu machen, abzulocken], ob man gleich mit Ehren vor der Welt dazu kommen kann, dass dich niemand zeihen noch tadeln darf, als habest du es mit unrecht erobert.
Denn die Natur so geschickt [geartet] ist, dass niemand dem andern so viel als ihm selbst gönnt, und ein jeglicher, soviel er immer kann, zu sich bringt, ein anderer bleibe, wo er kann.
Und wollen noch dazu fromm sein, können uns aufs feinste schmücken und den Schalk bergen, suchen und dichten so behende Fündlin [Kniffe] und schwinde [listige] Griffe (wie man jetzt täglich aufs beste erdenkt), als aus den Rechten gezogen, dürfen uns darauf kecklich berufen und trotzen und wollen solches nicht Schalkheit, sondern Gescheidigkeit [solches nicht Schalkheit, sondern Gescheidigkeit [Gescheitheit] und Vorsichtigkeit genannt haben.
Dazu helfen auch Juristen und Rechtsprecher, so das Recht lenken und dehnen, wie es zur Sache helfen will, die Worte zwacken und zu Behelf nehmen, unangesehen Billigkeit und des Nächsten Notdurft. Und Summa, wer in solchen Sachen der geschickteste und gescheiteste ist, dem hilft das Recht am besten, wie sie auch sprechen: Vigilantibus iura subveniunt.
Darum ist dies letzte Gebot nicht für die bösen Buben vor der Welt, sondern eben für die Frömmsten gestellt, die da wollen gelobt sein, redliche und aufrichtige Leute heissen, als die wider die vorigen Gebote nichts verschulden, wie vornehmlich die Juden sein wollten und noch viel grosse Junker, Herren und Fürsten. Denn der andere gemeine Haufe gehört noch weit herunter in das siebente Gebot, als die nicht viel danach fragen, wie sie das Ihre mit Ehren und Recht gewinnen.
So begibt sich nun solches am meisten in den Händeln, so auf Recht gestellt werden, dadurch man vornimmt, dem Nächsten etwas abzugewinnen und ihn von dem Seinen abzuschüpfen [wegzustossen]. Als (dass wir Exempel geben) wenn man hadert und handelt um gross Erbfall, liegende Güter usw., da führt man herzu und nimmt zu Hilfe, was einen Schein des Rechten haben will mutzt und schmückt’s also hervor, dass das Recht diesem zufallen muss, und behält das Gut mit solchem Titel, dass niemand keine Klage noch Anspruch dazu hat.
Ferner: wenn jemand gern ein Schloss, Stadt, Grafschaft oder sonst etwas Grosses hätte und treibt so viel Finanzerei [Betrug, Ränke] durch Freundschaft und womit er kann, dass es einem andern ab= und ihm zugesprochen wird, dazu mit Brief und Siegel bestätigt, dass [es] mit fürstlichem Titel und redlich gewonnen heisse.
Desgleichen auch in gemeinen Kaufhändeln, wo einer dem andern etwas behendiglich aus der Hand rückt, dass jener muss hinnach sehen, oder ihn übereilt und betreugt [betrügt], woran er seinen Vorteil und Geniess ersieht, dass jener vielleicht aus Not oder Schuld nicht erhalten noch ohne Schaden lösen kann, auf dass er’s halb oder mehr gefunden habe, und muss gleichwohl nicht mit Unrecht genommen oder entwendet, sondern redlich gekauft sein. Da heisst’s: Der erste, der beste, und: Jeglicher sehe auf seine Schanz [Gelegenheit, Vorteil]; ein anderer habe, was er kann!
Und wer wollte so klug sein, alles zu erdenken, wieviel man mit solchem hübschen Schein kann zu sich bringen? Das die Welt für kein Unrecht hält und nicht sehen will, dass damit der Nächste enhindernbracht [zurückgebracht, benachteiligt] wird und lassen muss, das er nicht ohne Schaden entbehren kann, so doch niemand ist, der ihm [sich] solches wollte getan haben; daran wohl zu spüren ist, dass solcher Behelf und Schein falsch ist.
Also ist’s nun vorzeiten auch mit den Weibern zu[ge]gangen; da kunnten [konnten, kannten] sie solche Fündlein [klug ersonnenen Kniffe], wenn einem eine andere gefiel, dass er durch sich oder andere (wie denn mancherlei Mittel und Wege zu erdenken waren) zurichte, dass ihr Mann einen Unwillen auf sie warf, oder sie sich gegen ihn sperrte und so stellte, dass er sie musste von sich tun und diesem lassen. Solches hat ohne Zweifel stark regiert im Gesetze [im alten Testament], wie man auch im Evangelio liest von dem Könige Herodes, dass er seines eigenen Bruders Weib noch bei seinem Leben freite, welcher doch ein ehrbarer, frommer Mann sein wollte, wie ihm auch St. Markus Zeugnis gibt.
Aber solch Exempel, hoffe ich, soll bei uns nicht statthaben, weil im neün Testament den Ehelichen verboten ist, sich voneinander zu scheiden, es wäre denn in solchem Fall, dass einer dem andern eine reiche Braut mit Behendigkeit entrückte. Das ist aber bei uns nicht seltsam [selten], dass einer dem andern seinen Knecht oder Deinstmagd abspannt [abspenstig, abwendig macht] und entfremdet oder sonst mit guten Worten abdringt.
Es geschehe nun solches alles, wie es wolle, so sollen wir wissen, dass Gott nicht haben will, dass du dem Nächsten etwas, das ihm gehört, also entziehst, dass er’s entbehre und du deinen Geiz füllst, ob du es gleich mit Ehren vor der Welt behalten kannst; denn es ist eine heimliche, meuchlinge Schalkheit und, wie man spricht, unter dem Hütlein gespielt, dass man’s nicht merken soll. Denn ob du gleich hingehst, als habest du niemand unrecht getan, so bist du doch deinem Nächsten zu nahe [getreten], und heisst es nicht gestohlen noch betrogen, so heisst es dennoch des Nächsten Guts begehrt, das ist, danach gestanden und ihm abwendig gemacht ohne seinen Willen, und nicht wollen gönnen, das ihm Gott beschert hat.
Und ob dir’s der Richter und jedermann lassen muss, so wird dir’s doch Gott nicht lassen; denn er sieht das Schalksherz und der Welt Tücke wohl, welche, wo man ihr einen Finger breit einräumt, nimmt sie eine Elle lange dazu, und auch öffentlich Unrecht und Gewalt folgt.
Also lassen wir dies Gebote bleiben in dem gemeinen Verstand, dass erstlich geboten sei, dass man des Nächsten Schaden nicht begehre, auch nicht dazu helfe noch Ursache gehe, sondern ihm gönne und lasse, was er hat, dazu fördere und erhalte, was ihm zu Nutz und Dienst geschehen mag, wie wir wollten uns getan haben,
also dass es besonders wider die Abgunst und den leidigen Geiz gestellt sei, auf dass Gott die Ursache und Wurzel aus dem Wege räume, daher alles entspringt, dadurch man dem Nächsten Schaden tut, darum er’s auch deutlich mit den Worten setzt: “Du sollst nicht begehren” usw. Denn er will vornehmlich das Herz rein haben, obwohl wir’s solange wir hier leben, nicht dahin bringen können, also dass dies wohl ein Gebot bleibt wie die andern alle, das uns ohne Unterlass beschuldigt und anzeigt, wie fromm wir vor Gott sind.