V. Vom Gesetz und Evangelium
Nachdem der Unterschied des Gesetzes und Evangelii ein besonder herrlich Licht ist, welches dazu dient, das Gottes Wort recht geteilt und der heiligen Propheten und Apostel Schriften eigentlich erklärt und verstanden [werden], ist mit besonderem Fleiß über demselben zu halten, damit diese zwei Lehren nicht miteinander vermischt oder aus dem Evangelio ein Gesetz gemacht, dadurch der [das] Verdienst Christi verdunkelt und die betrübten Gewissen ihres Trostes beraubt [werden], den sie sonst in dem heiligen Evangelio haben, wenn dasselbe lauter und rein gepredigt, und [mit dem sie] sich in ihren höchsten Anfechtungen wider das Schrecken des Gesetzes aufhalten [aufrechterhalten] können.
Nun ist hier gleichergestalt zwischen etlichen Theologen Augsburgischer Konfession Zwiespalt eingefallen, da der eine Teil vor[ge]geben, das Evangelium sei eigentlich nicht allein eine Gnadenpredigt, sondern auch zugleich eine Predigt der Buße, welche die größte Sünde, nämlich den Unglauben, straft. Der andere Teil aber hat gehalten und gestritten, dass das Evangelium nicht eigentlich sei eine Buß= oder Strafpredigt, welches eigentlich dem Gesetz Gottes zugehöre, das alle Sünde und also auch den Unglauben strafe; sondern das Evangelium sei eigentlich eine Predigt von der Gnade und Huld Gottes um Christus’ willen, durch welchen den Bekehrten zu Christo der Unglaube, in dem sie zuvor gesteckt, den auch das Gesetz Gottes gestraft hat, verziehen und vergeben worden [vergeben werde].
Da wir nun diesen Zwiespalt recht bedenken, ist solcher vornehmlich daher verursacht worden, dass das Wörtlein “Evangelium” nicht in einerlei und gleichem Verstande alIwege, sondern auf zweierlei Weise in heiliger göttlicher Schrift wie auch von den alten und neün Kirchenlehrern gebraucht und verstanden worden.
Denn einmal wird es gebraucht, dass dadurch verstanden [wird] die ganze Lehre Christi, unsers Hern, die er auf Erden in seinem predigtamt geführt und im neün Testament zu führen befohlen und also damit die Erklärung des Gesetzes und Verkündigung der Huld und Gnade Gottes, seines himmlischen Vaters, begriffen hat, wie Mark. 1 geschrieben steht: “Das ist der Anfang des Evangelii von Jeu Christo, dem Sohne Gottes.” Und bald darauf werden die summarischen Hauptstücke gesetzt, Buße und Vergebung der Sünden. Also, da Christus nach seiner Auferstehung den Aposteln befohlen, “das Evangelium in alIer Welt zu predigen”, Mark. 16, faßt er die Summa solcher seiner Lehre mit wenig Worten zusammen, da er Luk. 24 sagt: “Also ist’s geschrieben, und also musste Christus leiden und auferstehen von den Toten am dritten Tage und predigen lassen in seinem Namen Buße und Vergebung der Sünden unter allen Heiden.” Gleichfalls auch nennt Paulus seine ganze Lehre das Evangelium, Act. 20. Er faßt aber die Summa solcher seiner Lehre in diese Hauptstücke: Buße zu Gott und den Glauben an Christum.
Und in dem Verstande ist die generaIis definitio, das ist, die Beschreibung des Wortes “Evangelii”, wenn es in weitläuftigem Verstand und außerhalb dem eigentlichen Unterschied [außerhalb des eigentlichen Unterschiedes] des Gesetzes und Evangelii gebraucht wird, recht, wenn gesagt wird, das Evangelium sei eine Predigt von der Buße und Vergebung der Sünden. Denn es haben Johannes, Christus und die Apostel ihre Predigt von ber Buße angefangen und also nicht alIein die gnadenreiche Verheißung von Vergebung der Sünden, sondern auch das Gesetz Gottes ausgelegt und getrieben.
Danach wird das Wort “Evangelium” in einem andern, nämlich in seinem eigentlichen Verstand gebraucht, da es nicht die Predigt von der Buße, sondern alIein die Predigt von der Gnade Gottes begreift, wie gleich hernach folgt Mark. 1, da Christus sagt: “Tut Buße und glaubet dem Evangelio!”
Wie denn auch das Wörtlein “Buße” nicht in einerlei Verstand in Heiliger Schrift gebraucht wird. Denn an etlichen Orten der Heiligen Schrift wird es gebraucht und genommen für die ganze Bekehrung des Menschen, als Luk. 13: “Werdet ihr nicht Buße tun, so werdet ihr alIe auch also umkommen.” Und im 15. Kapitel: “Also wird Freude sein über einen Sünder, der Buße tut.”
Aber in diesem Ort, Mark. 1, wie auch anderswo, da unterschiedlich gesetzt wird die Buße und der Glaube an Christum, Act. 20, oder Buße und Ver- gebung der Sünden, Luk. 24, heißt Buße tun anders nichts, denn die Sünde wahrhaftig erkennen, herzlich bereün und davon abstehen;
welche Erkenntnis aus dem Gesetz kommt, aber zu heilsamer Bekehrung zu Gott nicht genug ist, wenn nicht der Glaube an Christum dazukommt, dessen Verdienst die tröstliche Predigt des heiligen Evangelii allen bußfertigen Sündern anbeut [anbietet], so durch die Predigt des Gesetzes erschreckt sind. Denn das Evangelium predigt Vergebung der Sünden nicht den rohen, sicheren Herzen, sondern den Zerschlagenen oder Bußfertigen, Luk 4. Und dass aus der Reü oder Schrecken des Gesetzes nicht möge eine Verzweiflung werden, muss die Predigt des Evangelii dazukommen, dass es möge sein eine Reü zur Seligkeit, 2 Kor. 7.
Denn weil die bloße Predigt des Gesetzes ohne Christum [ohne dass Christus das Gesetz in seine Hand nimmt] entweder vermessene Leute macht, die sich dafürhalten, dass sie das Gesetz mit äußerlichen Werken erfüllen können, oder [Leute, die] ganz und gar in Verzweiflung geraten, so nimmt Christus das Gesetz in seine Hände und legt dasselbe geistlich aus, Matth. 5; Röm. 7 und 1, und offenbart also seinen Zorn vom Himmel herab über alle Sünder, wie groß derselbe sei, dadurch sie in das Gesetz gewiesen werden und aus demselben erst recht lernen ihre Sünde erkennen, welche Erkenntnis Moses nimmermehr aus ihnen hätte erzwingen können. Denn wie der Apostel zeugt, 2 Kor. 3, da gleich Moses gelesen wird, so bleibt doch immer die “Decke”, so er vor sein Angesicht hing, unaufgedeckt, dass sie das Gesetz geistlich, und wie große Dinge es von uns erfordert, und weil wir solches nicht halten noch erfüllen können, wie tief es uns verfluche und verdamme, nicht erkennen. “Wenn sie sich aber zum Hern bekehrt haben, alsdann wird solche Decke abgetan”, 2 Kor. 3.
Darum muss der Geist Christi nicht allein trösten, sondern auch durch das Amt des Gesetzes “strafen die Welt um die Sünde” und also im neün Testament tun, wie der prophet sagt, opus alienum, ut faciat opus proprium, das ist, er muss: “ein fremd Amt” verrichten (welches ist strafen), bis er komme zu seinem eignen Werk, das ist, trösten und von der Gnade predigen, darum er denn uns durch Christum erworben und gesandt und der Ursache auch der Tröster genennet [genannt] wird; inmaßen [wie dies] D. Luther in der Auslegung des Evangelii Dom. 5. nach Trinitatis mit nachfolgenden Worten erklärt hat:
“Es ist alles des Gesetzes Predigt, was da von unsern Sünden und Gottes Zorn predigt, es geschehe, wie oder wann es wolle. Wiederum ist das Evangelium eine solche Predigt, die nichts anderes denn Gnade und Vergebung in Christo zeigt und gibt; obwohl es wahr und recht ist, dass die Apostel und Prediger des Evangelii (wie auch Christus selbst getan hat) die Predigt des Gesetzes bestätigen und anfangen bei denen, die noch nicht ihre Sünde erkennen noch vor Gottes Zorn erschrocken sind, wie er Joh. 16 sagt: ‘Der Heilige Geist wird die Welt strafen um die Sünde, darum das sie nicht an mich glauben.’ Ja, was ist für eine ernstlichere, schrecklichere Anzeigung und Predigt Gottes Zorns über die Sünde denn eben das Leiden und Sterben Christi, seines Sohnes? Aber solange dieses alles Gottes Zorn predigt und den Menschen schreckt, so ist es noch nicht des Evangelii noch Christi eigene Predigt, sondern Moses und das Gesetz über die Unbußfertigen. Denn das Evangelium und Christus ist je nicht geordnet und gegeben zu schrecken noch zu verdammen, sondern die, so erschreckt und blöde sind, zu trösten und aufzurichten.”
Und abermals: “Christus spricht Joh. 16: ‘Der Heilige Geist wird die Welt strafen um die Sünde’; welches mag nicht geschehen ohne durch’s Gesetzes Erklärung.” (Tom. 2, Ienens., foI. 455.)
Also sagen auch die Schmalkaldischen Artikel: “Das neü Testament behält und treibt das Amt des Gesetzes, das die Sünde und Gottes Zorn offenbart; aber zu solchem Amt tut es flugs die Verheißung der Gnade durchs Evangelium.”
Und die Apologia spricht: Zu einer rechten, heilsamen Buße ist nicht genug, allein das Gesetz predigen, sondern “es muss dazu auch kommen das Evangelium”. Also sind beide Lehren beieinander und müssen auch nebeneinander getrieben werden, aber in gewisser Ordnung und mit gebührlichem Unterschied, und werden die Antinomi oder Gesetzesstürmer billig verdammt, welche die Predigt des Gesetzes aus der Kirche werfen und wollen, dass man Sünde strafen, Reü und Leid nicht aus dem Gesetze, sondern allein aus dem Evangelio lehren solle.
Auf dass aber männiglich [jedermann] sehen möge, dass wir in angeregtem Zwiespalt nichts verschlagen [verbergen], sondern dem christlichen Leser den Handel fein lauter unter Augen stellen:
Demnach glauben, lehren und bekennen wir einhellig, dass das Gesetz eigentlich sei eine göttliche Lehre, darin der gerechte, unwandelbare Wille Gottes geoffenbart [wird], wie der Mensch in seiner Natur, Gedanken, Worten und Werken geschaffen [beschaffen] sein sollte, dass er Gott gefällig und angenehm sei, und dräut den Übertretern desselben Gottes Zorn, zeitliche und ewige strafen. Denn, wie Lutherus wider die Gesetzesstürmer redet: “Alles, was die Sünde straft, ist und gehört zum Gesetz, dessen eigen Amt ist, Sünde strafen und zur Erkenntnis der Sünden führen”, Röm. 3 und 7; und nachdem [und weil] der Unglaube eine Wurzel und Brunnqüll aller sträflichen Sünden ist, so straft das Gesetz auch den Unglauben.
Es ist aber gleichwohl dies auch wahr, dass das Gesetz mit seiner Lehre durchs Evangelium illustriert und erklärt wird, und bleibt dennoch des Gesetzes eigentlich Amt, die Sünde strafen und von guten Werken lehren.
Also straft das Gesetz den Unglauben, wenn man Gottes Wort nicht glaubt. Weil nun das Evangelium, welches allein eigentlich lehrt und befiehlt, an Christum Glauben, Gottes Wort ist, so straft der Heilige Geist durch das Amt des Gesetzes auch den Unglauben, dass sie nicht an Christum Glauben, welches Evangelium doch allein eigentlich lehrt von dem seligmachenden Glauben an Christum.
Das Evangelium aber ist eigentlich eine Lehre (nachdem der Mensch das Gesetz Gottes nicht gehalten, sondern dasselbe übertreten, dawider seine verderbte Natur, Gedanken, Worte und Werke streiten, und [er] der Ursachen dem Zorn Gottes, dem Tod, allen zeitlichen Plagen und der Strafe des höllischen Feürs unterworfen [ist]), die da lehrt, was der Mensch Glauben solle, dass er bei Gott die Vergebung der Sünden erlange, nämlich, dass der Sohn Gottes, unser Her Christus, den Fluch des Gesetzes auf sich genommen und getragen, alle unsere Sünden gebüßt und bezahlt [hat], durch welchen allein wir bei Gott wieder zu Gnaden kommen, Vergebung der Sünden durch den Glauben erlangen, aus dem Tod und allen Strafen der Sünden erledigt und ewig selig werden.
Denn alles, was tröstet, die Huld und Gnade Gottes den Übertretern des Gesetzes anbeut [anbietet], ist und heißt eigentlich das Evangelium, eine gute und fröhliche Botschaft, dass Gott die Sünde nicht strafen, sondern um Christus’ willen vergeben wolle.
Demnach ein jeder bußfertiger Sünder glauben, das ist, sein Vertraün allein auf den Hern Christum setzen soll, dass er um unserer Sünden willen sei dahingegeben und um unserer Rechtfertigung willen
wieder auferstanden, Röm. 4; welcher um unsertwillen zur Sünde [ge]worden, der von reiner Sünde
wußte, auf dass wir in ihm würden die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, 2 Kor. 5; der uns zur Gerechtigkeit gemacht [ist], 1 Kor. 1, des Gehorsam uns zur Gerechtigkeit vor Gott an seinem strengen Gericht zugerechnet wird; das also das Gesetz, inmaßen hier oben erklärt, ein Amt ist, das durch den Buchstaben tötet und die Verdammnis predigt, 2 Kor. 3; das Evangelium aber ist eine Kraft Gottes, selig zu machen alle die, so daran glauben, Röm. 1; 1 Kor. 1; das die Gerechtigkeit predigt und den Geist gibt, Gal. 3. Wie denn D. Luther den Unterschied mit besonderem Fleiß schier in allen seinen Schriften getrieben und eigentlich angezeigt, dass viel eine andere Erkenntnis Gottes sei, die aus dem Evangelio kommt, denn die aus dem Gesetz gelehrt und gelernt wird; weil auch die Heiden aus dem natürlichen Gesetz etlichermaßen eine Erkenntnis Gottes gehabt, gleichwohl ihn aber weder recht erkannt noch recht geehrt haben, Röm. 1.
Diese zwei Predigten sind von Anfang der Welt her in der Kirche Gottes nebeneinander je und allwege mit gebührendem Unterschied getrieben worden. Denn die Nachkommen der lieben Altväter, wie denn auch die Altväter selbst, sich nicht allein stetig erinnert, wie der Mensch anfangs von Gott gerecht und heilig erschaffen und durch Betrug der Schlange Gottes Gebot übertreten, zum Sünder [ge]worden und sich selbst samt allen ihren [allen seinen] Nachkommen verderbt, in den Tod und ewige Verdammnis gestürzt haben [gestürzt hat], sondern auch sich wiederum aufgerichtet und getröstet durch die Predigt von “des Weibes Samen, welcher der Schlange den Kopf zertreten solle”, Gen. 3; item von “Abrahams Samen, in welchem alle Völker gesegnet werden sollen”, Gen. 22 und 27; item von “Davids Sohn, der das Reich Isräl wiederum aufrichten und ein Licht der Heiden sein soll”, Ps. 110; Jes. 49; Luk. I; “welcher um unserer Sünde willen geschlagen und um unserer Missetat willen verwundet, durch des Wunden wir heil [ge]worden sind”, Jes. 53.
Solche beide Lehren glauben und bekennen wir, dass sie für und für bis an das Ende der Welt fleißig, doch mit gehörtem guten Unterschied in der Kirche Gottes zu treiben seien, damit durch die Predigt des Gesetzes und desselben Dräuung im Amt des neün Testaments die Herzen der unbußfertigen Menschen geschreckt und zur Erkenntnis ihrer Sünden und zur Buße gebracht [werden]; aber nicht also, dass sie darin verzagen und verzweifeln, sondern weil das Gesetz ein Zuchtmeister auf Christum, dass wir durch den Glauben gerecht werden, Gal. 3, und also nicht von Christo, sondern auf Christum, der “des Gesetzes Ende” ist, weist und führt, Röm. 10,
dass sie durch die Predigt des heiligen Evangelii von unserm Hern Christo wiederum also getröstet und gestärkt [werden], dass nämlich ihnen, so sie dem Evangelio glauben, Gott alle ihre Sünden durch Christum vergeben, sie um seinetwillen an Kindes Statt annehmen und aus lauter Gnade, ohne all ihren [all ihr] Verdienst gerecht und selig machen [wolle]; aber doch nicht also, dass sie sich der Gnade Gottes mißbrauchen und auf dieselbe sündigen;
wie Paulus 2 Kor. 3 den Unterschied zwischen dem Gesetz und Evangelio gründlich und gewaltig erweist.
Demnach, und auf dass beide Lehren, des Gesetzes und Evangelii, nicht ineinandergemengt und vermischt [werden], und der einen zugeschrieben werde, was der andern zugehört, dadurch dann leichtlich der [das] Verdienst und die Guttaten Christi verdunkelt und das Evangelium wiederum zu einer Gesetzeslehre gemacht, wie im Papsttum geschehen, und also die Christen des rechten Trosts beraubt, den sie im Evangelio wider das Schrecken des Gesetzes haben, und dem Papsttum wiederum die Tür in der Kirche Gottes aufgetan werde: so muss mit allem Fleiß der wahre, eigentliche Unterschied zwischen dem Gesetz und Evangelio getrieben und erhalten, und was zur Konfusion inter legem et evangelium (das ist, dadurch die beiden Lehren, Gesetz und Evangelium, verwirrt und in eine Lehre gemengt) Ursache geben möchte, fleißig verhütet werden. Ist derhalben gefährlich und unrecht, das man aus dem Evangelio, wenn es eigentlich also genennet, wie es vom Gesetz unterschieden wird, eine Buß= oder Strafpredigt machen wolle. Denn sonst, wenn es ingemein verstanden wird von der ganzen Lehre, so sagt auch die Apologia etliche Male, das Evangelium sei eine Predigt von der Buße und Vergebung der Sünden. Es zeigt aber daneben die Apologia auch das an, dass Evangelium eigentlich sei die Verheißung der Vergebung der Sünden und der Rechtfertigung durch Christum, das Gesetz aber sei ein Wort, das die Sünde straft und verdammt. [Über den Gebrauch der Worte “Gesetz” und: “Evangelium” in der Apologie vergleiche 138, 62; 142, 79; 166, 38; 192, 136; 194, 136; 112, 34; 126, 20; 212; 196, 144f.; 158, 11ff.; 276, 88; 258, 29, 34; 260, 35f.; 264, 51; 274, 78.]