ApologieApArtikel XXVIII

Artikel XXVIII. Von der kirchlichen Gewalt

Reader-Modus
Einzeln
Vergleichen
Modernisiert
Concordia Triglotta

Die Widersacher machen hier ein groß Geschrei von den Freiheiten und Privilegien der Geistlichen (wie sie es nennen) und setzen danach einen solchen Beschluß: “Es ist”, sagen sie, “alles nichts und untüchtig, was in diesem Artikel wider die Freiheit und Privilegien der Kirchen und Priester wird vorgebracht.”

Hier handeln die Meister der Konfutation aber als Buben, uns zu verunglimpfen. Denn in unserer Konfession ist nichts geredet wider der Kirchen oder Priester Freiheiten, damit sie von weltlicher Obrigkeit, Kaisern, Königen und Fürsten begnadet sind. Denn wir lehren ja, man soll weltliche Ordnungen und Rechte halten.

Aber wollte Gott, dass die Widersacher doch auch einmal hörten die unsägliche, erbärmliche, große Klage aller Kirchen, das große Schreien und Seufzen so viel frommer Herzen und Gewissen! Der Kirchen Freiheit, und was Geld und Gut belangt, vergessen die Widersacher nicht, aber wie die nötigsten, nützlichsten Ëmter in der Kirche bestellt sind, da sorgen sie nichts. Sie fragen gar nichts danach, wie man lehre oder predige; sie fragen nicht danach, wie christlicher Gebrauch der Sakramente erhalten werde; sie ordinieren grobe Esel. Damit ist [die] christliche Lehre untergegangen, dass die Kirchen nicht mit tüchtigen Predigern bestellt sind. Sie machen Traditiones und un[er]trägliche Bürden, die Seelen zu verderben, und ob solchen ihren Traditionen halten sie viel fester denn ob Gottes Geboten.

Viel arme Seelen stecken jetzt im Zweifel, wissen nicht, was sie halten sollen. Da gebührt den Prälaten, zu hören, was recht, was unrecht wäre, und die Mißbräuche zu ändern, den armen Leuten aus dem Zweifel zu helfen und die Last von den beschwerten Gewissen zu nehmen. Was sie aber tun, ist am Tage. Sie machen Edikte wider [die] öffentliche Wahrheit, zeigen unerhörte Tyrannei wider fromme Leute zur Erhaltung etlicher ihrer Traditionen, die öffentlich wider Gott sind.

So sie nun ihre Privilegia rühmen, sollten sie billig auch ihr Amt bedenken und vieler frommen Christen Seufzen und Klagen hören, die ohne Zweifel Gott hört, und [er] wird einmal Rechenschaft von den Prälaten fordern.

Auch antwortet die Konfutation nicht auf unsere Gründe, sondern stellt sich recht päpstlich: sagt von großer Gewalt der Bischöfe und beweist sie nicht, spricht also, dass die Bischöfe Gewalt haben zu herrschen, zu richten, zu strafen, zu zwingen, Gesetze zu machen, dienlich zum ewigen Leben. Also rühmt die Konfutatio der Bischöfe Gewalt und beweist sie doch nicht. Von diesem Artikel ist nun der Streit: ob die Bischöfe Macht haben, Gesetze zu machen außer dem Evangelio und zu gebieten, dieselben zu halten als Gottesdienste, dadurch ewiges Leben zu verdienen.

Darauf tun wir diesen Bericht: Man muss in der Kirche diese Lehre behalten, dass wir ohne Verdienst, um Christus’ willen, durch den Glauben Vergebung der Sünden erlangen; so muss man auch die Lehre behalten, dass alle Menschensatzungen nicht nütze sind, Gott zu versöhnen. Darum in Speise, Trank, Kleidern und dergleichen ist weder Sünde noch Gerechtigkeit zu setzen. Denn Paulus spricht: “Das Reich Gottes ist nicht Essen und Trinken.”

Darum haben die Bischöfe nicht Macht, Satzungen zu machen außer dem Evangelio, also dass man dadurch Vergebung der Sünden erlangen wollte, oder dass es sollten Gottesdienste sein, um welcher willen uns Gott gerecht schätze, und zu welchen sie die Gewissen verpflichten bei einer Todsünde. Das alles lehrt der einige Spruch in Geschichten der Apostel [am] 15. Kapitel, da Petrus sagt, “das die Herzen werden durch den Glauben gereinigt”. Und danach verbieten sie, ein Joch oder Bürde auf die Jünger zu legen, und sagen, wie [ge]fährlich das sei. Auch geben sie zu verstehen, das die schrecklich sündigen und wider Gott handeln und Gott versuchen, die also die Kirche beschweren. Denn sie sagen: “Was versucht ihr Gott?” Dies harte, ernste Wort der Apostel, welches sie billig als ein Donnerschlag schrecken sollte, lassen ihnen die Widersacher gar nicht zu Herzen gehen, sondern wollen noch mit aller Tyrannei und Gewalt ihre erdichteten Gottesdienste verteidigen.

Denn den XV. Artikel, darin wir gesetzt haben, dass wir durch Menschensatzungen nicht verdienen Vergebung der Sünden, verdammen sie und sagen hier: Die Menschensatzungen sind nütz und dienstlich, das ewige Leben zu verdienen. Dagegen ist ja öffentlich, dass sie das Herz inwendig nicht trösten; so bringen sie auch kein neu Licht oder Leben in das Herz;

wie denn Paulus zu den Kolossern sagt, dass darum die Satzungen nichts helfen, ewige Gerechtigkeit oder ewiges Leben zu erlangen, denn die Satzungen lehren vom Unterschied der Speisen, Kleider und der Dinge, welche sich unter’n Händen verzehren. Das ewige Leben aber, welches inwendig durch Glauben in diesem Leben anfängt, wirkt der Heilige Geist im Herzen durch das Evangelium. Darum werden die Widersacher nimmermehr beweisen, dass man durch Menschensatzungen das ewige Leben verdiene.

So nun das Evangelium klar verbietet, dass mit solchen Satzungen die Kirchen und Gewissen nicht sollen beschwert werden, also dass man dadurch Vergebung der Sünden erlangen müsse, oder müsse sie halten als nötige Gottesdienste, ohne welche christliche Heiligkeit nicht sein könne, oder dass man sie bei einer Todsünde zu halten soll schuldig sein, so werden die Widersacher nimmermehr beweisen, dass die Bischöfe solche Gottesdienste anzurichten Macht haben.

Was aber die Bischöfe für ein Amt oder Gewalt haben in der Kirche, haben wir in der Konfession gesagt. Die Bischöfe, so jetzt den Bischofsnamen tragen in der Kirche, tun gar nicht ihr bischöflich Amt nach dem Evangelio. Aber laß sie gleich Bischöfe sein der canonica politia nach, welche wir in ihrem Wert lassen.

Wir reden aber von rechten, christlichen Bischöfen, und es gefällt mir die alte Division oder Teilung nicht übel, da sie gesagt haben, bischöfliche Gewalt stehe in diesen zweien, potestate ordinis und potestate iurisdictionis, das ist, in Reichung der Sakramente und geistlichem Gerichtßwang. So hat ein jeder christlicher Bischof potestatem ordinis. das ist, das Evangelium zu predigen, Sakramente zu reichen; auch hat er Gewalt eines geistlichen Gerichtßwangs in der Kirche, das ist, Macht und Gewalt, aus der christlichen Gemeinde zu schließen diejenigen, so in öffentlichen Lastern gefunden werden, und dieselben, wenn sie sich bekehren, wieder anzunehmen und ihnen die Absolution mitzuteilen.

Sie haben aber nicht eine tyrannische Gewalt, das ist, ohne gewisses Gesetz zu urteilen. So haben sie auch keine königliche Gewalt, das ist, über die gegebenen [hinaus] Gesetze zu schafen, sondern haben ein gewiß Gottesgebot und gemessenen Befehl, unter welchem sie sind, nach welchem sie ihre geistliche Gewalt und Gerichtßwang brauchen sollen. Ob sie schon solche Jurisdiktion über der öffentliche Laster haben, so folgt doch nicht, dass sie darum Macht haben, neü Gottesdienste anzurichten. Denn iurisdictio und neü Gottesdienste machen, sind weit voneinander. Ferner: es streckt sich auch die iurisdictio nicht auf Sünden wider ihre neün Gesetze, sondern allein auf solche Sünden, die wider Gottes Gebot sind. Denn das Evangelium richtet ihnen nicht ein Regiment an außer dem Evangelio, das ist ja klar und gewiß.

Obwohl wir nun in der Konfession dazugesetzt haben, wiefern die Bischöfe mögen Satzungen machen, nämlich dass sie die nicht als nötige Gottesdienste aufrichten und lehren, sondern dass [es] still und ordentlich in der Kirche zugehe. Aber damit sollen die Gewissen nicht gefangen sein, als seien’s nötige Gottesdienste. Denn Paulus zu’n Galatern sagt am 5. Kapitel: “So stehet nun in der Freiheit, wie euch Christus hat freigemacht, und laßt euch nicht wieder unter das Joch der Knechtschaft bringen!”

So muss man nun freilassen, solche äußerliche Satzungen zu brauchen oder nicht zu brauchen, dass sie nicht für solche Gottesdienste geachtet oder gehalten werden, welche nötig sollten sein zur Seligkeit. Doch ist man schuldig, Ërgernis zu meiden. Also haben die Apostel viel Dings um guter Zucht willen in der Kirche geordnet, das mit der Zeit geändert ist, und haben nicht Satzungen also gemacht, dass sie sollten nötig sein oder ewig bleiben. Denn sie haben wider ihre eigene Schrift und Lehre nicht, gehandelt, darin sie das gar heftig streiten [verfechten], dass man die Kirche nicht solle mit Satzungen also beschweren oder verpflichten, als wären sie nötig zur Seligkeit.

Das ist ein einfältiger, klarer Unterricht von Menschensatzungen, nämlich dass wir wissen, dass es nicht nötige Gottesdienste sind, und dass man sie dennoch nach Gelegenheit, Ërgernis zu meiden, halten soll.

Und also haben viel gelehrte, große Leute in der Kirche gehalten und gelehrt, und ist gewiß, dass die Widersacher dawider nichts können aufbringen. So ist es auch gewiß, dass dieses Wort des Hern Christi Luk. 10: “Wer euch höret, der höret mich”, nicht von Menschensatzungen redet, sondern ist stracks dawider. Denn die Apostel empfangen da nicht ein mandatum cum Iibera, das ist, einen ganz freien, ungemessenen Befehl und Gewalt, sondern haben einen gemessenen Befehl, nämlich, nicht ihr eigen Wort, sondern Gottes Wort und das Evangelium zu predigen. Und der Her Christus will in den Worten: “Wer euch höret, der höret mich” alle Welt stärken, wie auch vonnöten war, dass wir sollten ganz gewiß sein, dass das leibliche Wort Gottes Kraft wäre, und dass niemand vom Himmel ein ander Wort dürfte suchen oder gewarten.

Darum kann dies Wort: “Wer euch höret, der höret mich” von Satzungen nicht verstanden werden. Denn Christus will da, dass sie also lehren sollen, dass man durch ihren Mund Christum selbst höre. So müssen sie ja nicht ihr eigen Wort predigen, sondern sein Wort, seine Stimme und Evangelium, soll man Christum hören. Dies tröstliche Wort, welches aufs allerstärkste unsere Lehre bestätigt und viel nötige Lehre und Trost für die christlichen Gewissen in sich hat, das deuten die groben Esel auf ihre närrischen Satzungen, auf ihre Speisen, Trank, Kleider und dergleichen Kinderwerk.

Auch ziehen sie diesen Spruch an zu den Hebräern am 13.: “Gehorchet denen, die euch vorgehen” usw. Dieser Spruch fordert, dass man soll gehorsam sein dem Evangelio; denn er gibt den Bischöfen nicht eine eigene Herrschaft oder Herrengewalt außer dem Evangelio; so sollen auch die Bischöfe nicht wider das Evangelium Satzungen machen, noch ihre Satzungen wider das Evangelium auslegen. Denn wenn sie das tun, so verbietet uns das Evangelium, ihnen gehorsam zu sein, wie Paulus zu den Galatern sagt: “So euch jemand würde ein ander Evangelium predigen, der sei verflucht!”

Gleich dasselbe antworten wir auch auf den Spruch Matth. am 23.: “Auf Mosis Stuhl sitzen die Schriftgelehrten usw.; alles nun, was sie euch sagen, das ihr hatten sollt, das haltet und tut’s.” Das ist gewiß, dass damit nicht geboten wird universaliter, insgemein, dass wir alles sollen halten, was sie gebieten, auch wider Gottes Gebot und Wort. Denn an einem andern Ort sagt die Schrift: “Man muss Gott mehr gehorchen denn den Menschen.” Darum, wenn sie unchristlich und wider die Schrift lehren, soll man sie nicht hören. So richtet dieser Spruch auch nicht ein Regiment an außer dem Evangelio; darum können sie ihre Gewalt, die sie außer dem Evangelio aufgerichtet haben, nicht durchs Evangelium beweisen. Denn das Evangelium redet nicht de traditionibus, sondern von Gottes Wort zu lehren. Dass aber die Widersacher zu Ende der Konfutation uns verunglimpfen und beschweren, dass diese Lehre zu Ungehorsam und andern mehr Ërgernissen Ursache gebe, solches wird dieser unserer Lehre unbillig aufgelegt. Denn es ist öffentlich, dass [die] Obrigkeit aufs höchste durch diese Lehre gepreiset ist. So weiß man, dass an den Orten, da diese Lehre gepredigt wird, durch Gottes Gnade bisanher die Obrigkeit in allen Ehren von Untertanen gehalten ist. Dass aber Uneinigkeit und Spaltung in der Kirche ist, weiß man, wie sich diese Händel erstlich zugetragen haben, und wer Ursache zur Trennung gegeben, nämlich die Indulgenzkrämer, die unleidliche Lügen unverschämt predigten und nachmals den Luther verdammten, dass er dieselben Lügen nicht billigte, dazu erregten für und für mehr Händel, dass Luther andere, mehr Irrtümer anzufechten verursacht ward. Weil aber unser Gegenteil die Wahrheit nicht hat dulden wollen und sich untersteht, öffentliche Irrtümer noch mit Gewalt zu handhaben, ist leichtlich zu richten, wer an der Trennung schuldig ist. Es sollte ja billig alle Welt, alle Weisheit, alle Gewalt Christo und seinem heiligen Wort weichen; aber der Teufel ist Gottes Feind, darum erregt er alle seine Macht wider Christum, Gottes Wort zu dämpfen und [zu] unterdrücken. Also ist der Teufel mit seinen Gliedern, so sich wider Gottes Wort legt, Ursache der Spaltung und Uneinigkeit; denn wir zum höchsten Frieden gesucht haben, des wir noch zum höchsten begehren, so fern, dass wir nicht gedrungen werden, Christum zu lästern und zu verleugnen. Denn Gott weiß, der aller Herzen Richter ist, dass wir an dieser schrecklichen Uneinigkeit nicht Lust oder Freude haben. So hat der Gegenteil bisanher keinen Frieden machen wollen, darin nicht gesucht sei, dass wir die heilsame Lehre von Vergebung der Sünden durch Christum ohne unser Verdienst sollten fallen lassen, dadurch doch Christus zum höchsten gelästert würde. Und obwohl nicht ohne ist, dass, wie die Welt pflegt, in dieser Spaltung dennoch Ärgernisse durch frevele und ungeschickte Leute etwa vorgefallen, denn der Teufel richtet solche Ärgernisse an zu Schmach dem Evangelio: so sind sie doch alle nicht zu achten gegen den hohen Trost, den diese Lehre mit sich gebracht hat, die lehrt, dass wir um Christus’ willen ohne unser Verdienst Vergebung der Sünden und einen gnädigen Gott haben; item, dass sie unterrichtet, dass Gottesdienst nicht sei, verlassen weltliche Stände und Obrigkeit, sondern dass solche Stände und Obrigkeit Gott gefallen und rechte heilige Werke und Gottesdienste seien. So wir auch des Gegenteils Ärgernisse erzählen sollten, dazu wir wahrlich nicht Lust haben, würde es gar ein schrecklich Register werden: wie die Messe zu einem schändlichen, lästerlichen Jahrmarkt durch den Gegenteil gemacht; wie ein unzüchtig Leben durch ihren Zölibat angerichtet ist; wie die Päpste nun länger denn vierhundert Jahre mit den Kaisern gekriegt haben und des Evangelii vergessen und allein danach getrachtet, dass sie selbst Kaiser wären und ganz Italien unter sich brächten; wie sie mit den Kirchengütern gespielt haben; wie durch ihren Unfleiß viel falsche Lehre und falsche Gottesdienste durch die Mönche aufgerichtet sind. Ist doch ihr Heiligendienst eine öffentliche heidnische Abgötterei. Alle ihre Skribenten sagen nicht ein Wort von diesem Glauben an Christum, dadurch man Vergebung der Sünden erlangt. Die höchste Heiligkeit setzen sie in Menschensatzungen; davon schreiben und predigen sie vornehmlich. So ist das billig auch unter ihre Ërgernisse zu zählen, dass sie sich öffentlich erzeigen, was Geist sie haben, dass sie so viel unschuldige, fromme Leute jetzt um christlicher Lehre willen ermorden. Doch wollen wir hiervon jetzt nicht reden; denn diese Sachen soll man nach Gottes Wort richten und die Ärgernisse beider Seiten weil nicht ansehen. Wir hoffen, es sollen alle Gottesfürchtigen in dieser unserer Schrift genugsam sehen, dass unsere Lehre christlich und allen Frommen tröstlich und heilsam sei. Darum bitten wir Gott, dass er Gnade verleihe, dass sein heiliges Evangelium bei allen erkannt und geehrt werde, zu seinem Lobe und zu Friede, Einigkeit und Seligkeit unser aller; und erbieten uns hiemit, wo es not ist, von allen Artikeln weiter Bericht zu tun.

IV.