Artikel XIV. Vom Kirchenregiment
Im vierzehnten Artikel, da wir sagen, dass man niemand gestatte zu predigen oder die Sakramente zu reichen in der Kirche denn allein denjenigen, so recht gebührlich berufen sind, das nehmen sie an, wenn wir den Beruf also verstehen von Priestern, welche nach Inhalt der Canones ordiniert oder geweiht sind. Von der Sache haben wir uns etlichemal auf diesem Reichstage hören lassen, dass wir zum höchsten geneigt sind, alte Kirchenordnungen und der Bischöfe Regiment, das man nennt canonicam politiam, helfen zu erhalten, so die Bischöfe unsere Lehre dulden und unsere Priester annehmen wollten.
Nun haben die Bischöfe bisanher die unsern verfolgt und wider ihre eigenen Rechte ermordet. So können wir auch noch nicht erlangen, dass sie von solcher Tyrannei ablassen. Derhalben ist die Schuld unsers Gegenteils, dass den Bischöfen der Gehorsam entzogen wird, und sind wir vor Gott und allen frommen Leuten entschuldigt. Denn weil die Bischöfe die unsern nicht dulden wollen, sie verlassen denn diese Lehre, so wir bekannt haben, und doch wir vor Gott schuldig sind, diese Lehre zu bekennen und zu erhalten, müssen wir die Bischöfe fahren lassen und Gott mehr gehorsam sein und wissen, dass die christliche Kirche da ist, da Gottes Wort recht gelehrt wird.
Die Bischöfe mögen zusehen, wie sie es verantworten wollen, dass sie durch solche Tyrannei die Kirche zerreißen und wüste machen.