Konkordienformel – EpitomeFC EpArtikel VII

VII. Vom heiligen Abendmahl Christi

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Concordia Triglotta

Obwohl die zwinglischen Lehrer nicht unter die Augsburgische Konfessionsverwandten Theologen zu rechnen, als von denen sie sich gleich damals, als solche Konfession übergeben worden, abgesondert [haben], jedoch, weil sie sich mit eindringen und ihren Irrtum unter derselben christlichen Konfession Namen außubringen unterstehen, haben wir von diesem Zwiespalt auch notdürftigen Bericht tun woIlen.

STATUS CONTROVERSIAE

Der Hauptstreit zwischen unserer und der Sakramentierer Lehre in diesem Artikel.

Ob in dem heiligen Abendmahl der wahrhaftige Leib und Blut unsers Hern Jeu Christi wahrhaftig und wesentlich gegenwärtig sei, mit Brot und Wein ausgeteilt und mit dem Munde empfangen werde von aIlen denen, so sich dieses Sakraments gebrauchen, sie seien würdig oder unwürdig, fromm oder unfromm, gläubig oder ungläubig, den Gläubigen zum Trost und Leben, den Ungläubigen zum Gericht? Die Sakramentierer sagen nein, wir sagen ja.

Zur Erklärung dieses Streits ist anfänglich zu merken, dass zweierlei Sakramentierer seien. Etliche sind grobe Sakramentierer, welche mit deutschen, klaren Worten vorgeben, wie sie im Herzen halten, dass im heiligen Abendmahl mehr nicht denn Brot und Wein gegenwärtig sei, ausgeteilt und mit dem Munde empfangen werde.

Etliche aber sind verschlagene und die aIlerschädlichsten Sakramentierer, die zum Teil mit unsern Worten ganz scheinbar reden und vorgeben, sie glauben auch eine wahrhaftige Gegenwärtigkeit des wahrhaftigen, wesentlichen, lebendigen Leibes und Blutes Christi im heiligen Abendmahl, doch solches geschehe geistlich, durch den Glallben;

welche doch unter diesen scheinbaren [scheinbar wahren] Worten eben die erste grobe Meinung behalten, dass nämlich nichts denn Brot und Wein im heiligen Abendmahl gegenwärtig fei und mit dem Munde empfangen werde; denn geistlich heist ihnen anders nichts denn den [denn der] Geist Christi oder die Kraft des abwesenden Leibes Christi und sein Verdienst, welcher [welches] gegenwärtig sei; der Leib Christi aber sei aus keinerlei Weise noch Wege gegenwärtig, sondern allein droben im obersten Himmel, zu dem wir mit den Gedanken unsers Glaubens in [den] Himmel uns erheben und daselbst, aber gar nicht bei Brot und Wein des Abendmahls, solchen seinen Leib und Blut suchen soIlen. [In dem von Selneccer 1680 herausgegebenen lateinischen Konkordienbuch lautet der Abschnitt: “Vocabulum enim ... praesens sit” also: “VocabuIum enim spiritualiter nihil aIiud ipsis significat quam Spiritum Christi, quem praesentem esse credunt, aut sub eo vocubulo virtutem absentis corporis Christi eiusque meritum intelligunt.” Mehreren Handschriften zufolge lautet der entsprechende deutsche Text: “Denn, geistlich’ heißt ihnen anders nichts denn den (der) Geist Christi, welcher gegenwärtig sei, oder die Kraft des abwesenden Leibes Christi und sein Verdienst.”]

AFFIRMATIVA.

Bekenntnis reiner Lehre vom heiligen Abendmahl wider die Sakramentierer.

l. Wir glauben, lehren und bekennen, dass im heiligen Abendmahl der Leib und Blut Christi wahrhaftig und wesentlich gegenwärtig sei, mit Brot und Wein wahrhaftig ausgeteilt und empfangen werde.

  1. Wir glauben, lehren und bekennen, dass die Worte des Testaments Christi nicht anders zu verstehen seien, denn wie sie nach dem Buchstaben lauten, also dass nicht das Brot den abwesenden Leib und der Wein das abwesende Blut Christi bedeute, sondern dass es wahrhaftig um sakramentlicher Einigkeit willen der Leib und Blut Christi sei. [Der letzte Satz: “sondern dass ... Christi sei” lautete im Entwurf und in sämtlichen Ansbacher und Augsburger Handschriften: “sondern dass es wahrhaftig um sakramentlicher Einigkeit willen der Leib und Blut Christi wahrhaftig sei”. Einer der Redaktoren setzte die Frage an den Rand: “ob nicht das eine Wort wahrhaftig außulassen?” Statt bloßer Tilgung des Wortes wurde jedoch durch die Sorglosigkeit der Korrecktoren die Frage selbst in den Text zwischen: “Christi” und: “sie” eingerückt. Chemnitz, der diesen Druckfehler als pudendum erratum bezeichnet, trug darauf an, dass der betreffende Bogen umgedruckt werde. In den Exemplaren, welche der Kurfürst an die Fürsten und Reichsstände versandte, wurde der Fehler auch korrigiert, aber nicht in allen andern Exemplaren. Typographorum sordida avaritia obstitit, sagt Chemnitz. In den fünf von uns verglichenen Exemplaren des zu Dresden gedruckten Kondordienbuchs mit den Jahreßahlen 1580 und 1579 findet sich das pudendum erratum nicht.]
  1. Was [so]dann die Konsekration belangt, glauben, lehren und bekennen wir, das solche Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi im heiligen Abendmahl nicht schaffe einiges Menschenwerk oder sprechen des Dieners, sondern dass solche einig und allein der allmächtigen Kraft des Hern Jeu Christi zugeschrieben werden soll.
  1. Daneben aber glauben, lehren und halten wir auch einhellig, dass im Gebrauch des heiligen Abendmahls die Worte der Einsetzung Christi keineswegs zu unterlassen, sondern öffentlich gesprochen Werden sollen, wie geschrieben steht: “Der gesegnete Kelch, den wir segnen” usw., 1 Kor 10, 16, welches Segnen durch das sprechen der Worte Christi geschieht.
  1. Die Grunde aber, daraus wir in diesem Handel stehen wider die Sakramentierer, sind, wie D. Luther solche in seinem großen Bekenntnis gesetzt hat.

Der erste ist dieser Artikel unsers christlichen Glaubens: Jesus Christus ist wahrhaftiger, wesentlicher, natürlicher, völliger Gott und Mensch, in einer Person unzertrennt und ungeteilt.

Der andere: dass Gottes rechte Hand allenthalben ist, zu welcher Christus, nach seiner menschlichen Natur mit der Tat und Wahrheit gesetzt, gegenwärtig regiert, in seinen Händen und unter seinen Füßen hat alles, was im Himmel und auf Erden ist, dahin sonst kein Mensch noch Engel, sondern allein Mariä Sohn gesetzt ist, daher er auch solches vermag.

Der dritte: dass Gottes Wort nicht falsch ist oder lüge.

Der vierte: dass Gott mancherlei Weise hat und weiß, etwa [irgendwo] an einem Orte zu sein, und nicht allein die einige, welche die Philosophi localem oder räumliche nennen.

  1. Wir glauben, lehren und bekennen, dass der Leib und Blut Christi nicht allein geistlich durch den Glauben, sondern auch mündlich, doch nicht aus kapernaitische, sondern [aus] übernatürliche, himmlische Weise um der sakramentlichen Vereinigung willen mit dem Brot und Wein empfangen werde, wie solches die Worte Christi klärlich ausweisen, da Christus heißet [befiehlt zu] nehmen, essen und trinken, wie denn von den Aposteln geschehen; denn geschrieben steht: “und sie tranken alle daraus”, Mark. 14. Desgleichen St. Paulus sagt: “Das Brot, das wir brechen, ist eine Gemeinschaft des Leibes Christi”, das ist: Wer dies Brot ißt, der ißt den Leib Christi; welches auch einhellig die vornehmsten alten Kirchenlehrer, Chrysostomus, Cyprianus, Leo I., Gregorius, Ambrosius, Augustinus, bezeugen.
  1. Wir glauben, lehren und bekennen, dass nicht aIlein die Rechtgläubigen [wahrhaft Gläubigen] und Würdigen, sondern auch die Unwürdigen und Ungläubigen empfangen den wahrhaftigen Leib und Blut Christi, doch nicht zum Leben und Trost, sondern zum Gericht und Verdammnis, wenn sie sich nicht bekehren und Buße tun, 1 Kor. 11.

Denn ob sie wohl Christum als einen Seligmacher von sich stoßen, so müssen sie ihn doch, auch wider ihren willen, als einen strengen Richter zulassen, welcher so [ebenso] gegenwärtig das Gericht auch in den unbußfertigen Gästen übt und erzeigt, als gegenwärtig er Leben und Trost in den Herzen der Rechtgläubigen und würdigen Gäste wirkt.

  1. Wir glauben, lehren und bekennen auch, dass nur einerlei unwürdige Gäste sind, nämlich die nicht glauben, von welchen geschrieben steht: “Wer aber nicht glaubet, der ist schon gerichtet”, Joh. 3; welches Gericht durch unwürdigen [Ge]Brauch des heiligen Sakraments gehäuft, größer und schwerer wird, 1 Kor. 11.
  1. Wir glauben, lehren und bekennen, dass kein Rechtgläubiger, solange er den lebendigen Glauben behält, wie schwach er auch sein möchte, das heilige Abendmahl zum Gericht empfange, welches besonders den schwachgläubigen, doch bußfertigen Christen zum Trost und Stärkung ihres schwachen Glaubens eingesetzt worden.
  1. Wir glauben, lehren und bekennen, dass alle Würdigkeit der Tischgäste dieser himmlischen Mahlzeit sei und stehe aIlein in dem alIerheiligsten Gehorsam und voIlkommenen Verdienst Christi, welches wir uns durch wahrhaftigen Glauben züignen und des durch das Sakrament versichert werden, und gar nicht in unsern Tugenden, innerlichen und äußerlichen Bereitungen.

NEGATIVA.

Widerwärtige verdammte Lehre der Sakramentierer.

Dagegen verwerfen und verdammen wir einhellig aIle nachfolgenden irrigen Artikel, so der jetzt gesetzten Lehre, einfältigem Glauben und Bekenntnis vom Abendmahl Christi entgegen und zuwider sind:

  1. Die päpstische Transsubstantiation, da im Papsttum gelehrt wird, dass Brot und Wein im heiligen Abendmahl ihre Substanz und natürlich Wesen verlieren und also zunichte werden, dass es in den Leib Christi verwandelt werde, und aIlein die äußerliche Gestalt bleibe.
  1. Die päpstische Opfermesse für die Sünden der Lebendigen und Toten.
  1. Dass den Laien nur eine Gestalt des Sakraments gegeben, und wider die offenbaren Worte des Testaments Christi der Kelch ihnen vorgehalten [vorenthalten], und [sie] seines Bluts beraubt werden!
  1. Wenn gelehrt wird, das die Worte des Testaments Christi nicht einfältig verstanden oder geglaubt werden sollen, wie sie lauten, sondern dass es dunkle Reden seien, deren Verstand man erst an andern Orten suchen müsse!
  1. Dass der Leib Christi im heiligen Abendmahl nicht mündlich mit dem Brot, sondern allein Brot und Wein mit dem Munde, der Leib Christi aber allein geistlich durch den Glauben empfangen werde.
  1. Das Brot und Wein im heiligen Abendmahl nicht mehr denn Kennzeichen seien, dadurch die Christen einander erkennen.
  1. Dass Brot und Wein allein Bedeutungen, Gleichnisse und Anbildungen [Abbildungen] des weit abwesenden Leibes und Blutes Christi seien.
  1. Dass Brot und Wein nicht mehr denn Denkzeichen, Siegel und Pfand seien, durch welche wir versichert [würden], wenn sich der Glaube über sich in [den] Himmel schwinge, dass er daselbst so wahrhaftig des Leibes und Blutes Christi teilhaftig werde, so wahrhaftig wir im Abendmahl Brot und Wein essen und trinken.
  1. Das die Versicherung und Bekräftigung unsers Glaubens im heiligen Abendmahl geschehe allein durch die äußerlichen Zeichen Brotes und Weines und nicht durch den wahrhaftigen gegenwärtigen Leib und Blut Christi.
  1. Dass im heiligen Abendmahl allein die Kraft, Wirkung und Verdienst des abwesenden Leibes und Blutes Christi ausgeteilt werde.
  1. Dass der Leib Christi also im Himmel beschlossen [eingeschlossen sei], dass er aus keinerlei Weise zumal und zu einer Zeit an vielen oder allen Orten gegenwärtig sein könne auf Erden, da sein heiliges Abendmahl gehalten wird.
  1. Dass Christus die wesentliche Gegenwärtigkeit seines Leibes und Blutes im heiligen Abendmahl nicht habe verheißen noch leisten können, weil die Natur und Eigenschaft seiner angenommenen menschlichen Natur solches nicht leiden noch zugeben könne.
  1. Das Gott nach aller seiner Allmächtigkeit (welches erschrecklich zu hören) nicht vermöge zu verschaffen, dass sein Leib auf eine Zeit mehr denn an einem Ort wesentlich gegenwärtig sei.
  1. Dass nicht die allmächtigen Worte des Testaments Christi, sondern der Glaube die Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi im heiligen Abendmahl schaffe und mache.
  1. Dass die Gläubigen den Leib Christi nicht bei dem Brot und Wein des heiligen Abendmahls suchen, sondern ihre Augen von dem Brot in [den] Himmel erheben und daselbst den Leib Christi suchen sollen.
  1. Dass die ungläubigen, unbußfertigen Christen im heiligen Abendmahl nicht den wahrhaftigen Leib und Blut Christi, sondern allein Brot und Wein empfangen.
  1. Dass die Würdigfeit der Gäste bei dieser himmlischen Mahlzeit nicht allein im wahrhaftigen Glauben an Christum, sondern auch aus der Menschen äuserlicher Bereitung stehe.
  1. Das auch die Rechtgläubigen, so einen wahrhaftigen, lebendigen, reinen Glauben an Christum haben und behalten, dies Sakrament zum Gericht empfangen können darum, das sie im äußerlichen Wandel noch unvollkommen sind.
  1. Das die äußerlichen sichtbaren Elemente Brotes und Weines im heiligen Sakrament sollen angebetet werden.
  1. Desgleichen befehlen wir auch dem [ge=]rechten Gericht Gottes alle vorwitzigen, spöttischen, lästerlichen Fragen (so Zucht halben nicht zu erzählen) und Reden, so aus grobe, fleischliche, kapernaitische und abscheuliche Weise von den übernatürlichen, himmlischen Geheimnissen dieses Sakraments ganz lästerlich und mit großem Ërgernis durch die Sakramentierer vorgebracht werden.
  1. Wie wir denn hiermit das kapernaitische Essen des Leibes Christi, als wenn man sein Fleisch mit Zähnen zerrisse und wie andere Speise verdaute, welches die Sakramentierer wider das Zeugnis ihres Gewissens, über all unser vielfältig Bezeugen, uns mutwillig ausdringen und dergestalt unsere Lehre bei ihren Zuhörern verhaßt machen, gänzlich Verdammen und dagegen halten und glauben, vermöge der einfältigen Worte des Testaments Christi, ein wahrhaftig, doch übernatürlich Essen des Leibes Christi wie auch Trinken seines Blutes, welches menschliche Sinne und Vernunft nicht begreifen, sondern unsern [sondern unser] Verstand in den Gehorsam Christi, wie in allen andern Artikeln des Glaubens, gefangengenommen [werden muss], und solch Geheimnis anders nicht denn allein mit [dem] Glauben gefaßt und im Wort geoffenbart wird.