VI. Vom dritten Brauch des Gesetzes
Nachdem das Gesetz den Menschen um dreierlei Ursache willen gegeben: erstlich, dass dadurch äußerliche Zucht wider die Wilden, Ungehorsamen erhalten [werde]; zum andern, dass die Menschen dadurch zur Erkenntnis ihrer Sünden geführt [werden]; zum dritten, nachdem sie wiedergeboren, und gleichwohl das Fleisch ihnen anhängt, dass sie um desselben willen eine gewisse Regel hätten, nach welcher sie ihr ganzes Leben anstellen und regieren sollen: hat sich ein Zwiespalt zwischen etlichen wenigen Theologen über den dritten [Ge]Brauch des Gesetzes zugetragen, ob nämlich auch bei den wiedergebornen Christen solches zu treiben sei oder nicht. Der eine Teil hat ja, der andere nein gesagt.
AFFIRMATIVA.
Die rechte christliche Lehre von diesem Streit.
- Wir glauben, lehren und bekennen, obwohl die recht gläubigen und wahrhaftig zu Gott bekehrten Menschen vom Fluch und Zwang des Gesetzes durch Christum gefreiet [befreit] und ledig gemacht [sind], dass sie doch der Ursache nicht ohne Gesetz seien, sondern darum von dem Sohn Gottes erlöst worden, das sie sich in demselben Tag und Nacht üben sollen, Ps. 119; wie denn unsere ersten Eltern auch vor dem Fall nicht ohne Gesetz gelebt welchen das Gesetz Gottes auch in das Herz geschrieben, da sie zum Ebenbild Gottes erschaffen worden, Gen. 2 und 3.
- Wir glauben, lehren und bekennen, das die Predigt des Gesetzes nicht allein bei den Ungläubigen und Unbussfertigen, sondern auch bei den Rechtgläubigen [wahrhaftig Gläubigen], wahrhaftig Bekehrten, Wiedergebornen und durch den Glauben Gerechtfertigten mit Fleiß zu treiben sei.
- Denn ob sie wohl wiedergeboren und in dem Geist ihres Gemüts verneürt [sind], so ist doch solche Wiedergeburt und Erneurung in dieser Welt nicht vollkommen, sondern nur angefangen, und stehen die Gläubigen mit dem Geist ihres Gemüts in einem stetigen Kampf wider das Fleisch, das ist, wider die verderbte Natur und Art, so uns bis in [den] Tod anhängt; um welches alten Adams wiIlen, so im Verstande, WiIlen und alIen Kräften des Menschen noch steckt, damits sie nicht aus menschlicher Andacht eigenwilIige und [selbst] erwählte Gottesdienste vornehmen, ist vonnöten, dass ihnen das Gesetz des Hern immer vorleuchte, desgleichen, dass auch der alte Adam nicht seinen eigenen WiIlen gebrauche, sondern wider seinen WiIlen nicht allein durch Vermahnung und Dräuung [Drohung] des Gesetzes, sondern auch mit den Strafen und Plagen gezwungen [werde], dass er dem Geist folge und sich gefangen gebe, 1 Kor. 9; Röm. 6. 7. 12; Gal. 5. 6; Ps. 119; Hebr. 13.
- Was [so]dann den Unterschied der Werke des Gesetzes und der Früchte des Geistes belangt, glauben, lehren und bekennen wir, dass die Werke, so nach dem Gesetz geschehen, so lange Werke des Gesetzes seien und genennet [genannt] werden, solange sie allein durch Treiben der Strafen und Dräuung Gottes Zorns aus den Menschen erzwungen werden.
- Früchte aber des Geistes sind die Werke, welche der Geist Gottes, so in den Gläubigen wohnt, wirkt durch die Wiedergebornen, und [die] von den Gläubigen geschehen, soviel sie wiedergeboren sind, als wenn sie von keinem Gebot Dräün oder Belohnung wußten; dergestalt denn die Kinder Gottes im Gesetz leben und nach dem Gesetz Gottes wandeln, welches St. Paulus in seinen Episteln das Gesetz Christi und das Gesetz des Gemüts nennt [*, und gleichwohl nicht unter dem Gesetz, sondern unter der Gnade, Röm. 7 und
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- Also ist und bleibt das Gesetz beides bei den Bußfertigen und Unbußfertigen, bei wiedergebornen und nichtwiedergebornen Menschen ein einiges Gesetz, nämlich der Unwandelbare Wille Gottes, Und ist der Unterschied, soviel den Gehorsam belangt, aIlein an dem [an den] Menschen, da einer, so noch nicht wiedergeboren, dem Gesetz aus Zwang und unwiIlig (wie auch die Wiedergebornen nach dem Fleisch tut, was [es] von ihm erfordert, der Gläubige aber ohne Zwang mit wiIligem Geist, soviel er neugeboren, tut, das keine Dräuungen des Gesetzes aus ihm nimmermehr erzwingen könnten.
NEGATIVA.
Falsche Gegenlehre.
Demnach verwerfen wir als eine schädliche, christlicher Zucht und wahrhaftiger Gottseligkeit widerwärtige Lehre und Irrtum, wenn gelehrt wird, dass das Gesetz obgemeldeter Weise und Maß nicht bei den Christen und Rechtgläubigen, sondern aIlein bei den Ungläubigen, Unchristen und Unbußfertigen getrieben werden soIl.