Konkordienformel – EpitomeFC EpAbschnitt

Regel und Richtschnur

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Concordia Triglotta

Einleitung

nach welcher alle Lehre geurteilt und die eingefallenen Irrungen christlich entschieden und erklärt

werden sollen.

  1. Wir glauben, lehren und bekennen, dass die einige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen, sind allein die prophetischen und apostolischen Schriften Alten und Neün Testaments; wie geschrieben steht: “Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege”, Ps. 119. Und St. Paulus: “Wenn ein Engel vom Himmel käme und predigte anders, der soll verflucht sein”, Gal. 1.

Andere Schriften aber der alten oder neün Lehrer, wie sie Namen haben, sollen der Heiligen Schrift nicht gleichgehalten, sondern alle zumal miteinander derselben unterworfen und anders oder weiter nicht angenommen werden denn als Zeugen, welcher Gestalt nach der Apostel Zeit und an welchen Orten solche Lehre der Propheten und Apostel erhalten worden.

  1. Und nachdem gleich nach der Apostel Zeit, auch noch bei ihrem Leben, falsche Lehrer und Ketzer eingerissen, und wider dieselben in der ersten Kirche Symbola, das ist, kurze, runde Bekenntnisse, gestellt, welche für den einhelligen, allgemeinen christlichen Glauben und Bekenntnis der rechtgläubigen und wahrhaftigen Kirche gehalten, als nämlich das Symbolum Apostolicum, Symbolum Nicaenum und Symbolum Athanasii; bekennen wir uns zu denselben und verwerfen hiermit alle Ketzereien und Lehren, so denselben zuwider in die Kirche Gottes eingeführt worden sind.
  1. Soviel aber die Trennung in Glaubenssachen belangt, zu unsern Zeiten eingefallen, halten wir für den einhelligen Konsens und Erklärung unsers christlichen Glaubens und Bekenntnisses, besonders wider des Papsttums [wider das Papsttum] und dessen falschen Gottesdienst, Abgötterei, Aberglauben und [wider] andere Sekten, als dieser Zeit unserm Symbolo [unser Symbolum], die erste, ungeänderte Augsburgische Konfessions Kaiser Karolo V. zu Augsburg Anno 30 usw. in der großen Reichsversammlung ubergeben, samt derselben Apologie und Artikeln, [so] zu Schmalkalden Anno 37 gestellt und von den vornehmsten Theologen damals unterschrieben worden.

Und weil solche Sachen auch den gemeinen Laien und derselben Seelen Seligkeit betreffen, bekennen wir uns auch zu dem Kleinen und Großen Katechismo Doktor Luthers, wie solche beide Katechismi in den tomis Lutheri verfaßt, als zu der Laienbibel, darin alles begriffen, was in Heiliger Schrift weitläufig gehandelt und einem Christenmenschen zu seiner Seligkeit zu wissen vonnöten ist.

Nach dieser Anleitung, wie oben vermeldet, sollen alle Lehren angestellt, und was derselben zuwider, als unsers Glaubens einhelliger Erklärung entgegen, verworfen und verdammt werden.

Solchergestalt wird der Unterschied zwischen der Heiligen Schrift Alten und Neün Testaments und allen andern Schriften erhalten, und bleibt allein die Heilige Schrift der einige Richter, Regel und Richtschnur, nach welcher als dem einigen Probierstein sollen und müssen alle Lehren erkannt und geurteilt werden, ob sie gut oder bös, recht oder unrecht seien.

Die andern Symbola aber und angezogenen Schriften sind nicht Richter wie die Heilige Schrift, sondern allein Zeugnis und Erklärung des Glaubens, wie jederzeit die Heilige Schrift in streitigen Artikeln in der Kirche Gottes von den damals Lebenden verstanden und ausgelegt und derselben widerwärtige Lehre verworfen und verdammt worden.