Vorrede
Vorrede
CONFESSIO
[Augsburgische Konfession]
oder
Bekenntnis des Glaubens
etlicher Fürsten und Städte,
Überantwortet Kaiserlicher Majestät zu Augsburg
Anno 1530.
Ps. 119, 46: Ich rede von deinen Zeugnissen vor Königen und schäme mich nicht.
Vorrede.
Allerdurchlauchtigster, großmächtigster, unüberwindlichster Kaiser, allergnädigster Herr! Als Eure Kaiserliche Majestät kurz verschienener [abgelaufener] Zeit einen gemeinen Reichstag hier gen Augsburg gnädiglich ausgeschrieben mit Unzeige und ernstem Begehr, von Sachen, unsern und des christlichen Namens Erbfeind, den Türken, betreffend, und wie demselben mit beharrlicher Hilfe stattlich widerstanden,
auch wie der Zwiespalte halben in dem heiligen Glauben und der christlichen Religion gehandelt möge werden, zu ratschlagen und Fleiß anzukehren, alle eines jeglichen Gutdünken, Opinion und Meinung zwischen uns selbst in Liebe und Gütigkeit zu hören,
zu ersehen und zu erwägen und dieselben zu einer einigen christlichen Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, alles, so zu beiden Teilen nicht recht ausgelegt oder gehandelt wäre, abzutun
und durch uns alle eine einige und wahre Religion anzunehmen und zu halten, und wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle in einer Gemeinschaft, Kirche und Einigkeit zu leben;
Und wir, die unten benannten Kurfürst und Fürsten samt unsern Verwandten, gleich andern Kurfürsten, Fürsten und Ständen dazu erfordert: so haben wir uns darauf dermassen erhoben, dass wir sonder Ruhm mit den ersten hierher gekommen.
Und alsdann auch E.K.M. zu untertänigster Befolgung berührten E.K.M. Ausschreibens und demselben gemäß dieser Sache halben, den Glauben berührend, an Kurfürsten, Fürsten und Stände insgemein gnädiglich, auch mit höchstem Fleiß und ernstlich begehrt, dass ein jeglicher vermöge vorgemeldeten E.K.M. Ausschreibens sein Gutdünken, Opinion und Meinung derselben Irrungen, Zwiespalte und Missbräuche halben usw. zu Deutsch und Latein in Schrift stellen und überantworten sollte;
darauf dann nach genommenem Bedacht und gehaltenem Rat E.K.M. an vergangenem Mittwoch ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Teil das unsere vermöge E.K.M. Vortrags in Deutsch und Latein aus heute, Freitag, übergeben:
hierum und E.K.M. zu untertänigstem Gehorsam überreichen und übergeben wir unsere Pfarrherren, Prediger und ihrer Lehren, auch unsers Glaubens Bekenntnis, was und welchergestalt sie aus Grund göttlicher Heiliger Schrift in unsern Landen, Fürstentümern, Herrschaften, Städten und Gebieten predigen, lehren, halten und Unterricht tun.
Und sind gegen E.K.M., unsern allergnädigsten Herrn, wir in aller Untertänigkeit erbötig, so die andern Kurfürsten, Fürsten und Stände vergleichen gezwiefachte schriftliche Übergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jetzt auch tun werden,
dass wir uns mit ihren Liebden und ihnen gern von beqümen, gleichmässigen Wegen unterreden und derselben, soviel der Gleichheit nach immer möglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseitiges, als Parte, schriftliches Vorbringen und Gebrechen zwischen uns selbst in Liebe und Gütigkeit gehandelt und dieselben Zwiespalte zu einer einigen wahren Religion,
wie wir alle unter einem Christo sind und streiten und Christus bekennen sollen, alles nach Laut oftgemeldeten E.K.M. Ausschreibens und nach göttlicher Wahrheit geführt mögen werden. Als [wie] wir denn auch Gott den Allmächtigen mit höchster Demut anrufen und bitten wollen, seine göttliche Gnade dazu zu verleihen. Amen
Wo aber bei unsern Herren, Freunden und besonders den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des andern Teils die Handlung dermassen, wie E.K.M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Liebe und Gütigkeit beqüme Handlung nicht verfangen noch erspriesslich sein wollte, als doch an uns in keinem, das mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein kann oder mag, erwinden soll;
wie E.K.M. auch gemeldete unsere Freunde, die Kurfürsten, Fürsten, Stände und ein jeder Liebhaber christlicher Religion, dem diese Sachen vorkommen, aus nochfolgenden unsern und der unsern Bekenntnissen gnädiglich, freundlich und genugsam werden zu vernehmen haben.
Nachdem denn E.K.M. vormals Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs gnädlglich zu verstehen gegeben und besonders durch eine öffentlich verlesene Instruktion auf dem Reichstage, so im Jahr der mindern Zahl 26 zu Speier gehalten,
dass E.K.M. in Sachen, unsern heiligen Glauben belangend, zu schließen lassen, aus Ursachen, so dabei gemeldet, nicht gemeint, sondern bei dem Papst um ein Konzilium fleißigen und Anhaltung tun wollten;
und vor einem Jahr auf dem letzten
Reichstag zu Speier vermöge einer schriftlichen Instruktion Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs, durch E.K.M. Statthalter im Reich, Königliche Würden zu Ungarn und Böhmen usw. samt E.K.M. Orator und verordneten Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen, dass E.K.M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Räte des kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfürsten, Fürsten und Stände Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg versammelt gewesen, Gutdünken, das Generalkonzilium belangend,
nachgedacht und solches anzusetzen auch für fruchtbar erkannt und weil sich aber diese Sachen zwischen E.K.M. Und dem Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E.K.M. gewiss wäre, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht geweigert: so wäre
E.K.M. gnädiges Erbieten zu fordern und zu handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E.K.M. zum ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen sollte.
So erbieten gegen E.K.M. wir uns hiermit in aller Untertänigkeit und zum Überfluss, in berührtem Fall ferner auf ein solch gemein, frei, christlich Konzilium, darauf auf allen Reichstagen so E.K.M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Kurfürsten, Fürsten und Stände aus hohen und tapfern Bewegungen geschlossen,
an welches auch zusamt E.K.M. wir uns von wegen dieser wichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben,
der wir hiermit nochmals anhängig bleiben und uns durch diese oder nachfolgende Handlung (es werden denn diese zwiespaltigen Sachen endlich in Liebe und Gütigkeit, laut E.K.M. Ausschreibens, gehört, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit verglichen) nicht zu begeben wissen, davon wir hiermit öffentlich bezeugen und protestieren,
Und sind das unsere und der unsern Bekenntnisse, wie unterschiedlich von Artikel zu Artikel hernach folgt.