Augsburger BekenntnisCAArtikel XXVII

Artikel XXVII. Von Klostergelübden

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Concordia Triglotta

Von Klostergelübden zu reden, ist not, erstlich zu bedenken, wie es bis dahin damit gehalten, welches Wesen sie in den Klöstern gehabt haben, und dass sehr viel darin täglich nicht allein wider Gottes Wort, sondern auch päpstlichen Rechten zuwider [zuwider] gehandelt ist.

Denn zu St. Augustini Zeiten sind Klosterstände frei gewesen; folgend [hernach], da die recht Zucht und Lehre zerrüttet, hat man Klostergelübde erdacht und damit eben als mit einem erdachten Gefängnis die Zucht wiederum aufrichten wollen.

Über das hat man neben das Klostergelübden viel andere Stücke mehr aufgebracht

und mit solchen Banden und Beschwerden ihrer viele, auch vor gebührenden Jahren, beladen.

So sind auch viele Personen aus Unwissenheit zu solchem Klosterleben gekommen, welche, obwohl sie sonst nicht zu jung gewesen, haben doch ihr Vermögen nicht genugsam ermessen und verstanden.

Dieselben alle, also verstrickt und verwickelt, sind gezwungen und gedrungen, in solchen Banden zu bleiben, ungeachtet dessen, dass auch [das] päpstliche Recht ihrer viele freigibt.

Und das ist beschwerlicher gewesen in Jungfraünklöstern denn Mönchsklostern, so sich doch geziemt hätte, der Weibsbilder als der Schwachen zu verschonen.

Dieselbe Strenge und Härtigkeit hat auch viel frommen Leuten in Vorzeiten missfallen; denn sie haben wohl gesehen, dass beide Knaben und Maidlein um Erhaltung willen des Leibes in die Klöster sind versteckt worden. Sie haben auch wohl gesehen, wie übel dasselbe Vornehmen geraten ist, was Ärgernis, was Beschwerung der Gewissen es gebracht,

und haben viele Leute geklagt, dass man in solcher gefährlichen Sache die Canones so gar nicht geachtet [hat].

Zudem, so hat man eine solche Meinung von den Klostergelübden die unverborgen [ist], die auch viel Mönchen übel gefallen hat, die wenig ein [die ein wenig] Verstand gehabt [haben].

Denn sie gaben vor, dass Klostergelübde der Taufe gleich wären, und dass man mit dem Klosterleben Vergebung der Sünden und Rechtfertigung vor Gott verdiene.

Ja, sie setzten noch mehr dazu, dass man mit dem Klosterleben verdiente nicht allein Gerechtigkeit und Frömmigkeit, sondern auch, dass man damit hielte die Gebote und Räte, im Evangelio verfasst,

und wurden also die Klostergelübde höher gepriesen denn die Taufe; ferner, dass man mehr verdiente mit dem Klosterleben denn mit allen andern Ständen, so von Gott geordnet sind, als Pfarrherr= und Predigerstand, Obrigkeit=, Fürsten=, Herrenstand und dergleichen, die alle nach Gottes Gebot, Wort und Befehl in ihrem Beruf ohne erdichtete Geistlichkeit dienen,

wie denn dieser Stücke keines verneint werden mag, denn man findet’s in ihren eigenen Büchern. Über das, wer also gefangen und ins Kloster gekommen [war], lernte wenig von Christo.

Etwa [vorzeiten] hat man Schulen der Heiligen Schrift und anderer Künste, so der christlichen Kirche dienstlich sind, in den Klöstern gehalten, dass man aus den Klöstern Pffarrherren und Bischöfe genommen hat; jetzt aber hat’s viel eine andere Gestalt.

Denn vorzeiten kamen sie der Meinung zusammen im Klosterleben, dass man die Schrift lerne. Jetzt geben sie vor, das Klosterleben sei ein solch Wesen, dass man Gottes Gnade und Frömmigkeit vor Gott damit verdiene, ja, es sei ein Stand der Vollkommenheit, und setzen’s den andern Ständen, so von Gott eingesetzt, weit vor.

Das alles wird darum angezogen, ohne alle Verunglimpfung, damit man je desto dass [besser] vernehmen und verstehen möge, was und wie die unsern predigen und lehren.

Erstlich lehren sie bei uns von denen, die zur Ehe greifen, also, dass alle die, so zum ledigen Stand nicht geschickt sind, Macht, Fug und Recht haben, sich zu verehelichen. Denn die Gelübde vermögen nicht Gottes Ordnung und Gebot aufzuheben. Nun lautet Gottes Gebot also 1 Kor. 7, 2:

“Um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann.”

Dazu bringt, zwingt und treibt nicht allein Gottes Gebot, sondern auch Gottes Geschöpf und Ordnung alle die zum Ehestand, die ohne sonderes [besonderes] Gotteswerk mit der Gabe der Jungfrauschaft nicht begnadet sind, laut dieses Spruchs Gottes selbst Gen. 2, 18: “Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sie; wir wollen ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei.”

Was mag man nun dawider aufbringen? Man rühme das Gelübde und Pflicht, wie hoch man wolle, man mutze es auf, als [so] hoch man kann, so mag [kann] man dennoch nicht erzwingen, dass Gottes Gebot dadurch aufgehoben werde.

Die Doctores sagen, dass die Gelübde, auch wider des Papsts Recht, ungültig [nicht verbindlich] sind, wieviel weniger sollen sie denn binden, Statt und Kraft haben wider Gottes Gebot!

Wo die Pflichten der Gelübde keine anderen Ursachen hätten, dass sie möchten aufgehoben werden, so hätten die Päpste auch nicht dawider dispensiert oder erlaubt. Denn es gebührt keinem Menschen die Pflicht, so aus göttlichen Rechten herwächst, zu zerreissen.

Darum haben die Päpste wohl bedacht, dass in dieser Pflicht eine Ëquität soll gebraucht werden, und haben zum öfternmal dispensiert, als mit einem Könige von Aragonien und vielen andern.

So man nun zur Erhaltung zeitlicher Dinge dispensiert hat, soll viel billiger dispensiert werden um Notdurft willen der Seelen.

Folgends [ferner], warum treibt der Gegenteil so hart, dass man die Gelübde halten muss, und steht nicht zuvor an, ob das Gelübde seine Art habe? Denn das Gelübde soll in möglichen Sachen willig und ungezwungen sein.

Wie aber die ewige Keuscheit in des Menschen Gewalt und Vermögen stehe, weiß man wohl;

auch sind wenig beide Manns= und Weibspersonen, die von ihnen selbst, willig und wohlbedacht, das Klostergelübde getan haben. Ehe sie zum rechten Verstand kommen, so überredet man sie zum Klostergelübde; zuweilen werden sie auch dazu gezwungen und gedrungen.

Darum ist es je nicht billig, dass man so schwind [scharf] und hart von der Gelübdepflicht disputiere, angesehen, dass die alle bekennen, dass solches wider die Natur und Art des Gelübdes ist, dass es nicht willig und mit gutem Rat und Bedacht gelobt wird.

Etliche Canones und päpstliche Rechte zerreissen die Gelübde, die unter fünfzehn Jahren geschehen sind. Denn sie halten’s dafür, dass man vor derselben Zeit so viel Verstandes nicht hat, dass man die Ordnung des ganzen Lebens, wie dasselbe anzustellen, beschließen könne.

Ein anderer Kanon gibt der menschlichen Schwachheit noch mehr Jahre zu; denn er verbietet, das Klostergelübde unter achtzehn Jahren zu tun.

Daraus hat der meiste Teil Entschuldigung und Ursachen, aus den Klöstern zu gehen; denn sie des mehreren Teils in der Kindheit vor diesen Jahren in Klöster gekommen sind.

Endlich wenngleich die Verbrechung [das Brechen] des Klostergelübdes möcht getadelt werden, so könnte aber dennoch nicht daraus folgen, dass man derselben Ehe zerreissen sollte.

Denn St. Augustinus sagt 27. quaest., 1. cap., Nuptiarum, dass man solche Ehe nicht zerreissen soll. Nun ist je St. Augustin nicht in geringem Ansehen in der christlichen Kirche, obgleich etliche hernach anders gehalten [haben].

Obwohl nun Gottes Gebot von dem Ehestande ihrer sehr viele vom Klostergelübde frei und ledig gemacht [hat], so wenden doch die unsern noch mehr Ursachen vor, dass Klostergelübde nichtig und ungültig seien. Denn aller Gottesdienst, von den Menschen ohne Gottes Gebot und Befehl eingesetzt und erwählt, Gerechtigkeit und Gottes Gnade zu erlangen, sei wider Gott und dem Evangelio und Gottes Befehl entgegen; wie denn Christus selbst sagt Matth. 15, 9: “Sie dienen mir vergebens mit Menschengeboten.”

So lehret’s auch St. Paulus überall, dass man Gerechtigkeit nicht soll suchen aus unsern Geboten und Gottesdiensten, so von Menschen erdichtet sind, sondern dass Gerechtigkeit und Frömmigkeit vor Gott kommt aus dem Glauben und Vertrauen, dass wir glauben, dass uns Gott um seines einigen Sohnes Christus willen zu Gnaden annimmt.

Nun ist es je am Tage, dass die Mönche gelehrt und gepredigt haben, dass die erdachte Geistlichkeit Genugtuung für die Sünde und Gottes Gnade und Gerechtigkeit erlange. Was ist nun dies anders denn die Herrlichkeit und Preis der Gnade Christi vermindern und die Gerechtigkeit des Glaubens verleugnen?

Darum folgt aus dem, dass solche gewöhnliche Gelübde unrechte, falsche Gottesdienste gewesen [sind]. Deshalb sind sie auch ungültig. Denn ein gottlos Gelübde, und das wider Gottes Gebot geschehen, ist ungültig und nichtig; wie auch die Canones lehren,

dass der Eid nicht soll ein Band zur Sünde sein.

St. Paulus sagt zu den Galatern am 5, 4: “Ihr seid ab von Christo, die ihr durch das Gesetz rechtfertig werden wollt, und habt der Gnade gefehlt.”

Deshalb auch die, so durch Gelübde wollen rechtfertig werden, sind von Christo ab und fehlen der Gnade Gottes.

Denn dieselben rauben Christo seine Ehre, der allein gerecht macht, und geben solche Ehre ihren Gelübden und Klosterleben.

Man kann auch nicht leugnen, dass die Mönche gelehrt und gepredigt haben, dass sie durch ihre Gelübde und Klosterwesen und =weise gerecht werden und Vergebung der Sünden verdienen; ja, sie haben noch wohl ungeschicktere Dinge erdichtet und gesagt, dass sie ihre guten Werke den andern mitteilen.

Wenn nun einer dies alles wollte unglimpflich treiben und aufmutzen, wie viele Stücke könnte er zusammenbringen, deren sich die Mönche jetzt selbst schämen und nicht wollen getan haben!

Über das alles haben sie auch die Leute überredet, dass die erdichteten geistlichen Ordensstände sind christliche Vollkommenheit .

Dies ist ja die Werke rühmen, dass man dadurch gerecht werde.

Nun ist es nicht ein geringes Ärgernis in der christlichen Kirche, dass man dem Volk einen solchen Gottesdienst vorträgt, den die Menschen ohne Gottes Gebot erdichtet haben, und lehren, dass ein solcher Gottesdienst die Menschen vor Gott fromm und gerecht macht. Denn Gerechtigkeit des Glaubens, die man am meisten in der Kirche treiben soll, wird verdunkelt, wenn den Leuten die Augen aufgesperrt werden mit dieser seltsamen Engelsgeistlichkeit und falschem Vorgeben der Armut, Demut und Keuschheit.

Überdas werden auch die Gebote Gottes und der rechte und wahre Gottesdienst dadurch verdunkelt, wenn die Leute hören, dass allein die Mönche im Stand der Vollkommenheit sein sollen. Denn die christliche Vollkommenheit ist, dass man Gott von Herzen und mit Ernst fürchtet und doch auch eine herzliche Zuversicht und Glauben, auch Vertrauen fasst, dass wir um Christus’ willen einen gnädigen, barmherzigen Gott haben, dass wir mögen und sollen von Gott bitten und begehren, was uns nötig ist, und Hilfe von ihm in allen Trübsalen je nach Beruf und Stand gewiss erwarten; dass wir auch indes sollen äußerlich mit Fleiß gute Werke tun und unseren Beruf ausüben.

Darin steht die rechte Vollkommenheit und der rechte Gottesdienst, nicht im Betteln oder in einer schwarzen oder graün Kappe usw.

Aber das gemeine Volk fasst viel schädliche Meinungen aus falschem Lob des Klosterlebens.

So sie es hören, dass man den ledigen Stand ohne alle Maßen lobt, folgt, dass es mit beschwertem Gewissen im Ehestand ist.

Denn daraus, so der gemeine Mann hört, dass die Bettler allein sollen vollkommen sein, kann er nicht wissen, dass er ohne Sünde Güter haben und hantieren möge.

So das Volk hört, es sei nur ein Rat, nicht Rache üben, folgt, dass etliche vermeinen, es sei nicht Sünde, ausserhalb des Amtes Rache zu üben.

Etliche meinen, Rache gezieme den Christen gar nicht, auch nicht der Obrigkeit.

Man liest auch der Exempel viele, dass etliche Weib und Kind, auch ihr Regiment verlassen und sich in Klöster gesteckt haben.

Dasselbe, haben sie gesagt, heißt aus der Welt fliehen und ein solch Leben suchen, das Gott bass [besser] gefiele denn der andern Leben. Sie haben auch nicht können wissen, dass man Gott dienen soll in den Geboten, die er gegeben hat, und nicht in den Geboten, die von Menschen erdichtet sind.

Nun ist je das ein guter und vollkommener Stand des Lebens, welcher Gottes Gebot für sich hat; das aber ist ein gefährlicher Stand des Lebens, der Gottes Gebot nicht für sich hat.

Von solchen Sachen ist vonnöten gewesen, den Leuten guten Bericht zu tun.

Es hat auch Gerson in Vorzeiten den Irrtum der Mönche von der Vollkommenheit gestraft und zieht an, dass bei seinen Zeiten dieses eine neu Rede gewesen sei, dass das Klosterleben ein Stand der Vollkommenheit sein solle.

So viel gottlose Meinungen und Irrtümer kleben in den Klostergelübden: dass sie sollen rechtfertigen und fromm vor Gott machen, dass sie die christliche Vollkommenheit sein sollen, dass man damit beide des Evangeliums Räte und Gebote halte, dass sie haben die Übermass der Werke , die man Gott nicht schuldig sei.

Weil denn solches alles falsch, eitel und erdichtet ist, so macht es auch die Klostergelübde nichtig und ungültig.