Augsburger BekenntnisCAArtikel XXII

Artikel XXII. Von beider Gestalt des Sakraments

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Concordia Triglotta

Den Laien wird bei uns beide Gestalt des Sakraments gereicht aus dieser Ursache, dass dies ist ein klarer Befehl und Gebot Christi, Matth. 26, 27:

“Trinket alle daraus!” Da gebietet Christus mit klaren Worten von dem Kelch, dass sie alle daraus trinken sollen.

Und damit niemand diese Worte anfechten und glossieren könne, als gehöre es allein den Priestern zu, so zeigt Paulus 1 Kor. 11, 26 an, dass die ganze Versammlung der Korintherkirchen beide Gestalt gebraucht hat.

Und dieser Brauch ist lange Zeit in der Kirche geblieben, wie man durch die Historien und der Väter Schriften beweisen kann.

Cyprianus gedenkt an vielen Orten, dass den Laien der Kelch die Zeit gereicht sei.

So spricht St. Hieronymus, dass die Priester, so das Sakrament reichen, dem Volk das Blut Christi austeilen.

So gebietet Gelasius, der Papst, selbst, dass man das Sakrament nicht teilen soll, distinct. 2.De Consecrat., cap. Comperimus.

Man findet auch nindert [nirgend] keinen Kanon, der da gebiete, allein eine Gestalt zu nehmen. Es kann auch niemand wissen, wann oder durch welche diese Gewohnheit, eine Gestalt zu nehmen, eingeführt ist, obwohl der Kardinal Cusanus gedenkt, wann diese Weise approbiert sei.

Nun ist’s öffentlich, dass solche Gewohnheit, wider Gottes Gebot, auch wider die alten Canones eingeführt, unrecht ist.

Deshalb hat sich nicht gebührt, derjenigen Gewissen, so das heilige Sakrament nach Christus’ Einsetzung zu gebrauchen begehrt haben, zu beschweren und [sie zu] zwingen, wider unsers Herrn Christi Ordnung zu handeln.

Und weil die Teilung des Sakraments der Einsetzung Christi zuwider ist, wird auch bei uns die gewöhnliche Prozession mit dem Sakrament unterlassen.