Augsburger BekenntnisCAArtikel XV

Artikel XV. Von Kirchenordnungen

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Concordia Triglotta

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen halten, so ohne Sünde mögen gehalten werden und zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse Feier, Feste und dergleichen.

Doch geschieht Unterricht dabei, dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sie solch Ding nötig zur Seligkeit.

Darüber wird gelehrt, dass alle Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der Lehre vom Glauben an Christus entgegen sind;

deshalb seien Klostergelübde und andere Traditionen von Unterschied der Speise, Tage usw., dadurch man vermeint Gnade zu verdienen und für Sünden Genugtuung zu leisten, untüchtig und wider das Evangelium.