Augsburger BekenntnisCASchluss

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Concordia Triglotta

Dies sind die vornehmsten Artikel, die für streitig geachtet werden. Denn obwohl man viel mehr Missbräuche und Unrichtigkeit hätte anziehen können, so haben wir doch, die Weitschweifigkeit und Länge zu verhüten, allein die vornehmsten vermeldet, daraus die andern leichtlich zu ermessen [sind].

Denn man [hat] in Vorzeiten sehr geklagt über den Ablass, über Wallfahrten, über Missbrauch des Bannes. Es hatten auch die Pfarrer unendlich Gezänk mit dem Mönchen von wegen des Beichthörens, des Begräbnisses, der Leichenpredigten und unzähliger anderer Stücke mehr.

Solches alles haben wir im besten und Glimpfs willen übergangen, damit man die vornehmsten Stücke in dieser Sache desto dass [besser] vermerken möchte.

Dafür soll es auch nicht gehalten werden, dass in dem jemand ichtes zu Haß,

wider oder Unglimpf geredet [das mit dem im Bekenntnis Gesagten jemand etwas zu Haß, zuwider oder zu Unglimpf geredet] oder angezogen sei, sondern wir haben allein die Stücke erzählt, die wir für nötig anzuziehen und zu vermelden geachtet haben, damit man daraus desto dass [besser] zu vernehmen habe, dass bei uns nichts weder mit Lehre noch mit Zeremonien angenommen ist, das entweder der Heiligen Schrift oder gemeiner christlicher Kirche zuwider [zuwider] wäre. Denn es ist je am Tage und öffentlich, dass wir mit allem Fleiß mit Gottes Hilfe (ohne Ruhm zu reden) verhütet haben, damit je keine neu und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte, einreisse und überhandnehme.

Die oben genannten Artikel haben wir dem Ausschreiben nach übergeben wollen zu einer Anzeigung unsers Bekenntnisses und der unsern Lehre. Und ob jemand befunden würde, der daran Mangel hätte, dem ist man ferner Bericht mit Grund göttlicher Heiliger Schrift zu tun erbötig.

Eurer Kaiserlicher Majestät Untertänigste:

Johannes, Herzog zu Sachsen, Kurfürst.

Georg, Markgraf zu Brandenburg.

Ernst, Herzog zu Lüneburg.

Philipp, Landgraf zu Hessen.

Wolfgang, Fürst zu Anhalt.

Die Stadt Nürnberg.

Die Stadt Reutlingen.

III.