Artikel XXIII. Vom Ehestand der Priester
Es ist bei jedermann, hohen und niedern Standes, eine grosse, mächtige Klage in der Welt gewesen von grosser Unzucht und wildem Wesen und Leben der Priester, so nicht vermochten, Keuschheit zu halten, und war auch je mit solchen greulichen Lastern aufs höchste gekommen.
So viel hässliches. grosses Ärgernis, Ehebruch und andere Unzucht zu vermeiden, haben sich etliche Priester bei uns in [den] ehelichen Stand begeben. Dieselben zeigen an diese Ursachen, dass sie dahin gedrungen und bewegt sind aus hoher Not ihrer Gewissen, nachdem die Schrift klar meldet, der eheliche Stand sei von Gott dem Herrn eingesetzt, Unzucht zu vermeiden,
wie Paulus sagt 1 Kor. 7, 2: “Die Unzucht zu vermeiden, habe ein jeglicher sein eigen Eheweib”, ferner V. 9: “Es ist besser, ehelich werden denn brennen.”
Und nachdem Christus sagt Matth. 19, 12: “Sie fassen nicht alle das Wort”, da zeigt Christus an (welcher wohl gewusst hat, was am Menschen sei), dass wenig Leute die Gabe, keusch zu leben, haben; denn Gott hat den Menschen Männlein und Fräulein geschaffen, Gen. 1, 28.
Ob es nun in menschlicher Macht oder Vermögen sei, ohne besondere Gabe und Gnade Gottes durch eigen Vornehmen oder Gelübde Gottes der hohen Majestät Geschöpfe besser zu machen oder zu ändern, hat die Erfahrung allzuklar gegeben. Denn was Gutes, was ehrbaren, züchtigen Lebens, was christlichen, ehrlichen oder redlichen Wandels an vielen daraus erfolgt, wie greuliche, schreckliche Unruhe und Qual ihrer Gewissen viele an ihrem letzten Ende deshalb gehabt, ist am Tage, und ihrer viele haben es selbst bekannt.
So denn Gottes Wort und Gebot durch kein menschlich Gelübde oder Gesetz mag geändert werden,
haben aus dieser und andern Ursachen und Gründen die Priester und andere Geistliche Eheweiber genommen.
So ist es auch den Historien und der Väter Schriften zu beweisen, dass in der christlichen Kirche vor alters der Brauch gewesen, dass die Priester und Diakonen Eheweiber gehabt [haben].
Darum sagt Paulus 1 Tim. 3, 2: “Es soll ein Bischof unsträflich sein, eines Weibes Mann.”
Es sind auch in Deutschland erst vor vierhundert Jahren die Priester zum Gelübde der Keuschheit vom Ehestand mit Gewalt abgedrungen, welche sich dagegen sämtlich, auch so ganz ernstlich und hart gesetzt haben, dass ein Erzbischof zu Mainz, welcher das päpstliche neu Edikt deshalb verkündigt, gar nahe in einer Empörung der ganzen Priesterschaft in einem Gedränge wäre umgebracht [worden]. Und dasselbe Verbot ist bald im Anfang so geschwind und unschicklich vorgenommen, dass der Papst die Zeit nicht allein die künftige Ehe den Priestern verboten, sondern auch derjenigen Ehe, so schon in dem Stand lange gewesen, zerrissen;
welches doch nicht allein wider alle göttlichen, natürlichen und weltlichen Recht, sondern auch den Canonibus (so die Päpste selbst gemacht) und den berühmtesten Conciliis ganz entgegen und zuwider ist. Auch ist bei viel hohen, gottesfürchtigen, verständigen Leuten dergleichen Rede und Bedenken oft gehört, dass solch gedrungener Zölibat und Beraubung des Ehestandes (welchen Gott selbst eingesetzt und frei gelassen) nie kein Gutes, sondern viel grosser, böser Laster und viel Arges eingeführt habe. Es hat auch einer von [den] Päpsten, Pius II., selbst, wie seine Historie anzeigt, diese Worte oft geredet und von sich schreiben lassen: es möge wohl etliche Ursachen haben, warum den Geistlichen die Ehe verboten sei; es habe aber viel höhere, größere und wichtigere Ursachen, warum man ihnen die Ehe solle wieder frei lassen. Ungezweifelt, es hat Papst Pius, als ein verständiger, weiser Mann, dies Wort aus grossem Bedenken geredet.
Deshalb wollen wir uns in Untertänigkeit zu Kaiserlicher Majestät vertrösten, dass Ihre Majestät, als ein christlicher, hochlöblicher Kaiser, gnädiglich beherzigen werde, dass jetzt in [den] lezten, Zeiten und Tagen, von welchen die Schrift meldet, die Welt immer je ärger und die Menschen gebrechlicher und schwächer werden. Deshalb wohl hochnötig, nützlich und christlich ist, diese fleißige Einsehung zu tun, damit, wo der Ehestand verboten, nicht ärgere und schändlichere Unzucht und Laster in deutschen Landen möchten einreissen. Denn es wird je diese Sache niemand weislicher oder besser ändern oder machen können denn Gott selbst,
welcher den Ehestand, menschlicher Gebrechlichkeit zu helfen und Unzucht zu wehren, eingesetzt hat.
So sagen die alten Canones auch, man müsse zuzeiten die Schärfe und rigorem lindern und nachlassen um menschlicher Schwachheit willen, und [um] Ärgeres zu verhüten und zu meiden. Nun wäre das in diesem Fall auch wohl christlich und ganz hoch vonnöten. Was kann auch der Priester und der Geistlichen Ehestand gemeiner christlicher Kirche nachteilig sein, besonders der Pfarrherren und anderer, die der Kirche dienen sollen?
Es würde wohl künftig an Priestern und Pfarrherren mangeln, so dies harte Verbot des Ehestandes länger währen sollte.
So nun dieses, nämlich dass die Priester und Geistlichen mögen ehelich werden, gegründet ist auf das göttliche Wort und Gebot, dazu die Historien beweisen, dass die Priester ehelich gewesen, so auch das Gelübde der Keuschheit so viele hässliche, unchristliche Ärgernisse, so viel Ehebruch, schreckliche, ungehörte Unzucht und greuliche Laster hat angerichtet, dass auch etliche unter Tumherren, Kurtisane zu Rom solches oft selbst bekannt und kläglich angezogen, wie solche Laster im Clero zu greulich und übermacht [maßlos seien, und] Gottes Zorn würde erregt werden: so ist’s je erbärmlich, dass man den christlichen Ehestand nicht allein verboten, sondern an
etlichen Orten aufs geschindeste, wie um grosse Übeltat, zu strafen sich unterstanden hat .
So ist auch der Ehestand in kaiserlichen Rechten und in allen Monarchien, wo je Gesetz und Recht gewesen, hoch gelobt.
Allein dieser Zeit beginnt man die Leute unschuldig, allein um der Ehe willen, zu martern, und dazu Priester, deren man vor andern schonen sollte, und geschieht nicht allein wider göttliche Rechte, sondern auch wider die Canones.
Paulus der Apostel, 1 Tim. 4, 1 ff., nennt die Lehren, so die Ehe verbieten, Teufelslehren.
So sagt Christus selbst Joh. 8, 44, der Teufel sei ein Mörder von Anbeginn; welches denn wohl zusammenstimmt, dass es freilich Teufelslehren sein müssen, die Ehe verbieten und sich unterstehen, solche Lehre mit Blutvergiessen zu erhalten.
Wie aber kein menschlich Gesetz Gottes Gebot kann wegtun oder ändern, also kann auch kein Gelübde Gottes Gebot ändern.
Darum gibt auch St. Cyprianus den Rat, dass die Weiber, so die gelobte Keuschheit nicht halten, sollen ehelich werden, und sagt Lib. I, epist. 11 also: “So sie aber Keuschheit nicht halten wollen oder nicht vermögen, so ist’s besser, dass sie ehelich werden, denn dass sie durch ihre Lust ins Feür fallen, und sollen sich wohl vorsehen, dass sie den Brüdern und Schwestern kein Ärgernis anrichten.”
Zudem, so brauchen auch alle Canones größere Gelindigkeit und Ëquität gegen diejenigen, so in der Jugend Gelübde getan; wie denn Priester und Mönche des mehreren Teils in der Jugend in solchen Stand aus Unwissenheit gekommen sind.