Artikel XVI. Von Polizei und weltlichem Regiment
Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gesetze, gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt sind;
und dass Christen mögen in Obrigkeit=, Fürsten= und Richteramt ohne Sünde sein, nach kaiserlichen und andern üblichen Rechten Urteil und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert strafen, rechte Kriege führen, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.
Hier werden verdammt die Wiedertäufer, so lehren, dass der Oben genannten keines christlich sei.
Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen und sich der zuvor genannten Stücke äußern, so doch dies allein recht Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzens
und stösst nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will dass man solches alles halte als wahrhaftige Ordnung , und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise.
Deshalb sind die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne Sünde geschehen mag.
Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen. Act. 5, 29.