Artikel XXVIII. Von der Bischöfe Gewalt
Von der Bischöfe Gewalt ist vorzeiten viel und mancherlei geschrieben und haben etliche ungeschicklich die Gewalt der Bischöfe und das weltliche Schwert untereinander gemengt,
und sind aus diesem unordentlichen Gemenge sehr grosse Kriege, Aufruhre und Empörungen erfolgt, aus dem, dass die Bischöfe im Schein ihrer Gewalt, die ihnen von Christo gegeben, nicht allein neu Gottesdienste angerichtet haben und mit Vorbehaltung etlicher Fälle und mit gewaltsamem Bann die Gewissen beschwert, sondern auch sich unterwunden [haben], Kaiser und Könige zu setzen und [zu] entsetzen ihres Gefallens,
welchen Frevel auch lange Zeit hiervor gelehrte und gottesfürchtige Leute in der Christenheit gestraft haben.
Deshalb die unsern zu[m] Trost der Gewissen gezwungen sind worden, den Unterschied der geistlichen und weltlichen Gewalt, Schwerts und Regiments anzuzeigen, und haben gelehrt, dass man beide Regimente und Gewalten um Gottes Gebots willen mit aller Andacht ehren und wohl halten solle als zwei höchste Gaben Gottes auf Erden.
Nun lehren die unsern also, dass die Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe sei laut des Evangeliums eine Gewalt und Befehl Gottes, das Evangelium zu predigen, die Sünde zu vergeben und zu behalten und die Sakramente zu reichen und zu handeln.
Denn Christus hat die Apostel mit dem Befehl ausgesandt Joh. 20, 21ff.: “Gleichwie mich mein Vater gesandt hat, also sende ich euch auch. Nehmet hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlassen werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie vorbehalten werdet, denen sollen sie vorbehalten sein.”
Dieselbe Gewalt der Schlüssel oder Bischöfe übt und treibt man allein mit der Lehre und Predigt Gottes Worts und mit Handreichung der Sakramente gegen viele oder einzelne Personen, danach der Beruf ist. Denn damit werden gegeben nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter, als nämlich ewige Gerechtigkeit, der Heilige Geist und das ewige Leben.
Diese Güter kann man anders nicht erlangen denn durch das Amt der Predigt und durch die Handreichung der heiligen Sakramente. Denn St. Paulus spricht Röm. 1, 16: “Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, selig zu machen alle, die daran glauben.”
Weil nun die Gewalt der Kirche oder Bischöfe ewige Güter gibt und allein durch das Predigtamt geübt und getrieben wird, so hindert sie die Polizei und das weltliche Regiment nichts überall.
Denn das weltliche Regiment geht mit viel andern Sachen um denn das Evangelium; welche Gewalt schützt nicht die Seelen, sondern Leib und Gut wider äußerliche Gewalt mit dem Schwert und leiblichen Pönen [Strafen].
Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und weltliche, nicht ineinandermengen und =werfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen,
soll auch nicht in ein fremd Amt fallen, soll nicht Könige setzen oder entsetzen, soll weltlich Gesetz und Gehorsam der Obrigkeit nicht aufheben oder zerrütten, soll weltlicher Gewalt nicht Gesetze machen und stellen von weltlichen Händeln;
wie denn auch Christus selbst gesagt hat Joh. 18, 36: “Mein Reich ist nicht von dieser Welt.”
Ferner Luk. 12, 14: “Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch gesetzt?”
Und St. Paulus zu den Philippern am 3, 20: “unsere Bürgerschaft ist im Himmel.”
Und in der zweiten zu den Korinthern, 10, 4: “Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig vor Gott, zu verstören die Anschläge und alle Höhe, die sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes.”
Diesergestalt unterscheiden die unsern beider Regimente und Gewalten Amt und heißen sie beide als die höchste Gabe Gottes auf Erden in Ehren halten.
Wo aber die Bischöfe weltlich Regiment und Schwert haben, so haben sie dieselben nicht als Bischöfe aus göttlichen Rechten, sondern aus menschlichen, kaiserlichen Rechten, geschenkt von Kaisern und Königen zu weltlicher Verwaltung ihrer Güter, und geht das Amt des Evangeliums gar nichts an.
Deshalb ist das bischöfliche Amt nach göttlichen Rechten: Das Evangelium predigen, Sünden vergeben, Lehre urtelien und die Lehre, so dem Evangelio entgegen, verwerfen und die Gottlosen, deren gottlos Wesen offenbar ist, aus [der] christlichen Gemeinde ausschließen, ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort.
Und diesfalls sind die Pfarrleute und Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, laut dieses Spruchs Christi, Lucä am 10, 16: “Wer euch höret, der höret mich.”
Wo sie aber etwas dem Evangelio entgegen lehren, setzen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehl in solchem Fall, dass wir nicht sollen gehorsam sein, Matthäi am 7, 15: “Sehet euch vor den falschen Propheten!”
Und St. Paulus zu den Galatern am 1, 8: “So auch wir oder ein Engel von Himmel euch ein ander Evangelium predigen würde, denn das wir euch gepredigt haben, der sie verflucht!”
Und in der 2. Epistel zu den Korinthern am 13, 8. 10: “Wir haben keine Macht wider die Wahrheit, sondern für die Wahrheit.”
Ferner: “Nach der Macht, welche mir der Herr zu bessern und nicht zu verderben gegeben hat.”
Also gebietet auch das geistliche Recht 2. q. 7., in cap. Sacerdotes und in cap. Oves.
Und St. Augustin schreibt in der Epistel wider Petilianus: “Man soll auch den Bischöfen, so ordentlich gewählt, nicht folgen, wo sie irren oder etwas wider die heilige göttliche Schrift lehren oder ordnen.”
Dass aber die Bischöfe sonst Gewalt und Gerichtszwang haben in etlichen Sachen, als nämlich Ehesachen oder Zehnten, dieselben haben sie aus Kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien nachlässig in solchem Amt, so sind die Fürsten schuldig, sie tun’s auch gern oder ungern, hierin ihren Untertanen um Friedens willen Recht zu sprechen, zu[r] Verhütung Unfriedens und grosser Unruhe in Ländern.
Weiter disputiert man, ob auch Bischöfe Macht haben, Zeremonien in der Kirche aufzurichten, desgleichen Satzungen von Speisen, Feiertagen, von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener.
Denn die den Bischöfen diese Gewalt geben, ziehen diesen Spruch Christi an, Joh. 16, 12: “Ich habe euch noch viel zu sagen, ihr aber könnet’s jetzt nicht tragen; wenn aber der Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit führen.”
Dazu führen sie auch das Exempel Actorum am 15, 20.29, da sie Blut und Ersticktes verboten haben.
So zieht man auch das an, dass der Sabbat in Sonntag verwandelt ist worden wider die zehn Gebote, dafür sie es achten, und wird kein Exempel so hoch getrieben und angezogen als die Verwandlung des Sabbats, und wollen damit erhalten, dass die Gewalt der Kirche groß sei, weil sie mit den zehn Geboten dispensiert und etwas daran verändert hat.
Aber die unsern lehren in dieser Frage also, dass die Bischöfe nicht Macht haben, etwas wider das Evangelium zu setzen und aufzurichten; wie denn oben angezeigt ist, und die geistlichen Rechte durch die ganze neunte Distinktion lehren.
Nun ist dieses öffentlich wider Gottes Befehl und Wort, der Meinung Gesetze zu machen oder zu gebieten, dass man dadurch für die Sünden Genugtuung und Gnade erlange.
Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi verlästert, wenn wir uns mit solchen Satzungen unterwinden, Gnade zu verdienen.
Es ist auch am Tage, dass um dieser Meinung willen in der Christenheit menschliche Aufsatzungen unzählig überhandgenommen haben, und indes die Lehre vom Glauben und die Gerechtigkeit des Glaubens gar ist unterdrückt gewesen. Man hat täglich neu Feiertage, neu Fasten geboten, neu Zeremonien und neu Ehrerbietung der Heiligen eingesetzt, mit solchen Werken Gnade und alles Gute bei Gott zu verdienen.
Ferner: die menschliche Satzungen aufrichten, tun auch damit wider Gottes Gebot, dass sie Sünde setzen in der Speise, in Tagen und dergleichen Dingen und beschweren also die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als müsste bei den Christen ein solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der gleich wäre dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den Aposteln und Bischöfen befohlen haben aufzurichten, wie denn etliche davon schreiben;
[es] steht auch wohl zu glauben, dass etliche Bischöfe mit dem Exempel des Gesetzes Mosis sind betrogen worden,
daher so unzählige Satzungen gekommen sind, dass [es] eine Todsünde sein soll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit tue, auch ohne Ärgernis der andern; dass [es] eine Todsünde sei, wenn man die Siebenzeit nachlässt; dass etliche Speisen das Gewissen verunreinigen; dass Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott versöhne; dass die Sünde in einem vorbehaltenen Fall werde nicht vergeben, man ersuche denn zuvor den Vorbehalter des Falls, unangesehen, dass die geistlichen Rechte nicht von Vorbehaltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenpönen reden.
Woher haben denn die Bischöfe Recht und Macht, solche Aufsätze der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Denn St. Petrus verbietet in [den] Geschickten der Apostel am 15, 10, das Joch auf der Jünger Hälse zu legen. Und St. Paulus sagt zu den Korinthern, dass ihnen die Gewalt zu bessern und nicht zu verderben gegeben sei. Warum mehren sie denn die Sünde mit solchen Aufsätzen?
Doch hat man helle Sprüche der göttlichen Schrift, die da verbieten, solche Aufsätze aufzurichten, die Gnade Gottes damit zu verdienen, oder als sollten sie vonnöten zur Seligkeit sein.
So sagt St. Paulus zu den Kolossern, 2, 16.20: “So lasst nun niemand euch Gewissen machen über Speise oder über Trank oder über bestimmte Tage, nämlich die Feiertage oder neu Monde oder Sabbate, welches ist der Schatten von dem, das zukünftig war, aber der Körper selbst ist in Christo.”
Ferner: “So ihr denn gestorben seid mit Christo von den weltlichen Satzungen, was lasset ihr euch denn fangen mit Satzungen, als wäret ihr lebendig? Die da sagen: Du sollst das nicht anrühren, du sollst das nicht essen noch trinken, du sollst das nicht anlegen, welches sich doch alles unter Händen verzehret,
und sind Menschengebote und =lehren und haben einen Schein der Wahrheit.” Ferner: St. Paulus zu Tito am 1, 14 verbietet öffentlich, man soll nicht achten auf jüdische Fabeln und Menschengebote, welche die Wahrheit abwenden.
So redet auch Christus selbst Matth. am 15, 14.13 von denen, so die Leute auf Menschengebote treiben: “Lasst sie fahren; sie sind der Blinden blinde Leiter”;
und verwirft solchen Gottesdienst und sagt: “Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzet hat, die werden ausgereutet.”
So nun die Bischöfe Macht haben, die Kirchen mit unzähligen Aufsätzen zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum verbietet denn die göttliche Schrift so oft, die menschlichen Aufsätze zu machen und zu hören? Warum nennt sie dieselben Teufelslehren? Sollte denn der Heilige Geist solches alles vergeblich verwarnt haben?
Deshalb, weil solche Ordnungen, als nötig aufgerichtet, damit Gott zu versöhnen und Gnade zu verdienen, dem Evangelio entgegen sind, so ziemt sich keineswegs den Bischöfen, solche Gottesdienst zu erzwingen.
Denn man muss in der Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit behalten, als nämlich, dass die Knechtschaft des Gesetzes nicht nötig ist zur Rechtfertigung,
wie denn St. Paulus zu den Galatern schreibt am 5, 1: “So bestehet nun in der Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und lasst euch nicht wieder in das knechtische Joch verknüpfen!” Denn es muss je der vornehmste Artikel des Evangeliums erhalten werden, dass wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christus ohne unser Verdienst erlangen und nicht durch Dienst, von Menschen eingesetzt, verdienen.
Was soll man denn halten von Sonntag und dergleichen andern Kirchenordnungen und Zeremonien? Dazu geben die unsern diese Antwort, dass die Bischöfe oder Pfarrherren mögen Ordnungen machen, damit es ordentlich in der Kirche zugehe, nicht damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht damit für die Sünden Genugtuung zu leisten oder die Gewissen damit zu verbinden, solches für nötigen Gottesdienst zu halten und es dafür zu achten, dass sie Sünde täten, wenn sie ohne Ärgernis dieselben brechen.
Also hat St. Paulus zu den Korinthern 1 Kor. 11, 5. 6, verordnet, dass die Weiber in der Versammlung ihr Haupt sollen decken; ferner, dass die Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden, sondern ordentlich, einer nach dem andern
Solche Ordnung gebührt der christlichen Versammlung um der Liebe und [des] Friedens willen zu halten und den Bischöfen und Pfarrherren in diesen Fällen gehorsam zu sein und dieselben sofern zu halten, dass einer den andern nicht ärgere, damit in der Kirche keine Unordnung oder wüstes Wesen sei;
doch also, dass die Gewissen nicht beschwert werden, dass man’s für solche Dinge halte, die nötig sein sollten zur Seligkeit, und es dafür achte, dass sie Sünde täten, wenn sie dieselben ohne der andern Ärgernis brechen; wie denn niemand sagt, dass das Weib Sünde tue, die mit bloßem Haupt ohne Ärgernis der Leute ausgeht.
Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten und dergleichen Feier und Weise.
Denn die es dafür achten, dass die Ordnung vom Sonntag für den Sabbat als nötig aufgerichtet sei, die irren sehr.
Denn die Heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, dass alle Zeremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des Evangeliums mögen nachgelassen werden;
und dennoch, weil vonnöten gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, auf dass das Volk müsste, wann es zusammenkommen sollte, hat die christliche Kirche den Sonntag dazu verordnet und zu dieser Veränderung desto mehr Gefallens und WIllens gehabt, damit die Leute ein Exempel hätten der christlichen Freiheit, dass man müsste, dass weder die Haltung des Sabbats noch eines andern Tags vonnöten sei.
Es sind viel unrichtige Disputationen von der Verwandlung des Gesetzes, von den Zeremonien des Neuen Testaments, von der Veränderung des Sabbats, welche alle entsprungen sind aus falscher und irriger Meinung, als müsste man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen Gottesdienst gemäß wäre, und als sollte Christus den Aposteln und Bischöfen befohlen haben, neu Zeremonien zu erdenken, die zur Seligkeit nötig wären.
Dieselben Irrtümer haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat.
Etliche disputieren also vom Sonntag, dass man ihn halten müsse, obwohl nicht aus göttlichen Rechten , stellen Form und Maß, wiefern man am Feiertag arbeiten mag.
Was sind aber solche Disputationes anders denn Fallstricke des Gewissens? Denn obwohl sie sich unterstehen, menschliche Aufsätze zu lindern und epiizieren, so kann man doch keine εε πιειικειαν oder Linderung treffen, solange die Meinung steht und bleibt, als sollten sie vonnöten sein. Nun muss dieselbe Meinung bleiben, wenn man nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glaubens und von der christlichen Freiheit.
Die Apostel haben geheissen, man solle sich enthalten des Blutes und [des] Erstickten. Wer hält’s aber jetzt? Aber dennoch tun die keine Sünde, die es nicht halten; denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern haben’s um Ärgernisses willen eine Zeitlang verboten.
Denn man muss Achtung haben in dieser Satzung auf das Hauptstück christlicher Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.
Man hält schier keine alten Canones, wie sie lauten; es fallen auch derselben Satzungen täglich viele weg, auch bei denen, die solche Aufsätze allerfleissigst halten.
Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten wird, dass wir wissen, solche Aufsätze also zu halten, dass man’s nicht dafürhalte, dass sie nötig seien, dass [es] auch den Gewissen unschädlich sei, obgleich solche Aufsätze fallen.
Es würden aber die Bischöfe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf drängen, diejenigen Satzungen zu halten, so doch ohne Sünde nicht mögen gehalten werden.
Jetzt aber tun sie ein Ding und verbieten beide Gestalten des heiligen Sakraments; ferner den Geistlichen den Ehestand; nehmen niemand auf, ehe er denn zuvor einen Eid getan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem heiligen Evangelio gemäß ist, nicht predigen.
Unsere Kirchen begehren nicht, dass die Bischöfe mit Nachteil ihrer Ehren und Würden wiederum Frieden und Einigkeit machen, obwohl solches den Bischöfen in der Not auch zu tun gebührte.
Allein bitten sie darum, dass die Bischöfe etliche unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirche nicht gewesen und angenommen sind wider den Gebrauch der christlichen gemeinen Kirche;
welche vielleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten.
So ist es auch unleugbar, dass etliche Satzungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die Bischöfe der Gütigkeit sein, dieselben Satzungen zu mildern, sintemal eine solche Änderung nichts schadet, die Einigkeit christlicher Kirche zu erhalten; denn viele Satzungen, von den Menschen aufgekommen, sind mit der Zeit selbst gefallen und nicht nötig zu halten, wie die päpstlichen Rechte selbst zeugen.
Kann’s aber je nicht sein, [ist] es auch bei ihnen nicht zu erhalten, dass man solche menschlichen Satzungen mäßige und aufhebe, welche man ohne Sünde nicht kann halten, so müssen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorsam sein denn den Menschen.
St. Petrus verbietet den Bischöfen die Herrschaft, als hätten sie Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollten, zu zwingen.
Jetzt geht man nicht damit um, wie man den Bischöfen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, sie wollten die Gewissen nicht zu Sünden zwingen.
Wenn sie aber solches nicht tun werden und diese Bitte verachten, so mögen sie gedenken, wie sie werden deshalben Gott Antwort geben müssen, weil sie mit solcher ihrer Härtigkeit Ursache geben zu Spaltung und Schisma, das sie doch billig sollten verhüten helfen.