Augsburger BekenntnisCAArtikel XI
Artikel XI. Von der Beichte
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Von der Beichte wird also gelehrt, dass man in der Kirche private Absolution erhalten und nicht fallen lassen soll; obwohl in der Beichte nicht nötig ist, alle Missetat und Sünden zu erzählen, weil doch solches nicht möglich ist,
Ps. 19, 13: “Wer kennt die Missetat?”