Augsburger BekenntnisCAArtikel XII

Artikel XII. Von der Buße

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Concordia Triglotta

Von der Busse wird gelehrt, dass diejenigen, so nach der Taufe gesündigt haben, zu aller Zeit,

so sie zur Busse kommen, mögen Vergebung der Sünden erlangen, und ihnen die Absolution von der Kirche nicht soll geweigert werden.

Und ist wahre,

rechte Busse eigentlich; Reü und Leid oder Schrecken haben über die Sünde

und doch daneben glauben an das Evangelium und Absolution, dass die Sünden vergeben und durch Christus Gnade erworben sei, welcher Glaube wiederum das Herz tröstet und zufrieden macht.

Danach soll auch Besserung folgen, und dass man von Sünden lasse; denn dies sollen die Früchte der Busse sein, wie Johannes spricht Matth. 3, 8: “Wirket rechtschaffene Früchte der Busse.”

Hier werden verworfen die, so lehren, dass diejenigen, so einst [einmal] sind fromm geworden, nicht wieder fallen mögen.

Dagegen werden auch verdammt die Novatiani, welche die Absolution denen, so nach der Taufe, gesündigt hatten, weigerten.

Auch werden die verworfen, so nicht lehren, dass man durch Glauben Vergebung der Sünden erlange, sondern durch unsere Genugtuung.