Das Augsburger Bekenntnis
Das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) ist eine der grundlegenden Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen, die 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. vorgelegt wurde. Es wurde hauptsächlich von Philipp Melanchthon verfasst und gliedert sich in 28 Artikel, die den Glauben und die kirchliche Praxis aus reformatorischer Sicht darlegen.
Details
- Jahr:
- 1530
- Autoren:
- Philipp Melanchthon
Historischer Kontext
Der von Kaiser Karl V. 1530 nach Augsburg einberufene Reichstag sollte eine Lösung der bedrängend gewordenen Religionsfragen bringen; eine Kirchenspaltung drohte unvermeidlich zu werden. [2] Auf anderen Reichstagen in den Jahren zuvor waren die Standpunkte bereits deutlich geworden (zum Beispiel bei der "Speyrer Protestation" 1529). [2] Ursprünglich war beabsichtigt, die unterschiedlichen Auffassungen bestimmter Punkte des praktizierten Glaubens darzustellen; doch dann wurde auf dem Reichstag in Augsburg eine umfassende Darstellung des Glaubens vorgelegt, die im ersten Teil die Hauptaussagen zur Glaubenslehre enthält und im zweiten Teil die Stellungnahmen zur Abschaffung bestimmter kirchlicher Bräuche bei den Protestanten. [2] Durch die klärenden Artikel des Augsburger Bekenntnisses versuchten die Reformatoren ursprünglich, die Gemeinsamkeit mit der katholischen Kirche wiederzuerlangen. [2] Es ist in seinem Ziel also ein ökumenisches Bekenntnis. [2] Freilich wurde es in der Folge zu der zentralen Bekenntnisschrift der protestantischen Kirchen lutherischer Prägung und konnte die Kirchenspaltung nicht verhindern. [2] Das Augsburger Bekenntnis wurde von Philipp Melanchthon in lateinischer und deutscher Sprache verfasst. [2] Die beiden Fassungen weisen etliche Unterschiede auf; die deutsche Fassung ist keine wörtliche Übersetzung der lateinischen. [2] Dennoch geben sie je auf ihre Weise die entscheidenden Kernpunkte der protestantischen Überzeugung aus dem Jahr 1530 wieder. [2] 1537 wurde dem Bekenntnis dann offiziell noch die Schrift "Von der Gewalt des Papstes" von Melanchthon hinzugefügt. [2] Eine Gruppe von evangelischen Fürsten und Reichsstädten unterzeichnete die "Confessio Augustana", die dem Kaiser beim Reichstag vorgelegt wurde. [2] Im Vorwort wird ausdrücklich Gesprächsbereitschaft erklärt, und die Schlusserklärung betont noch einmal die Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Alten Kirche. [2] Die Lehrverurteilungen des Augsburger Bekenntnisses entstammen der Sache nach der Zeit und dem Denken des 16. Jahrhunderts und treffen heute zum größten Teil die Lehren der angesprochenen Kirchen nicht mehr. Durch die bis in die Gegenwart hinein geführten Lehrgespräche zwischen den verschiedenen Kirchen geben die Verurteilungen nicht mehr den aktuellen Stand des Verhältnisses der Kirchen und Glaubensgemeinschaften untereinander wieder.
Während die Artikel 1-21 vom Glauben und von der Lehre der Kirche handeln, ist im zweiten Teil des Augsburger Bekenntnisses zu Missbräuchen im kirchlichen Leben Stellung genommen worden.