Artikel 28: Von der Gewalt der Bischöfe
Unsere Kirche hält unbedingt fest an der Unterscheidung der beiden Regimente (Regierweisen), die Gott gegeben hat, des geistlichen und des weltlichen Regiments.
Das geistliche Regiment besteht in dem Befehl und in der Macht, das Evangelium zu predigen, Sünde zu vergeben und zu behalten, die Sakramente zu reichen und zu handeln, die Lehre, die dem Evangelium zuwider ist, zu verwerfen, und die Gottlosen aus der christlichen Gemeinde auszuschließen. Es wirkt allein durchs Wort.
Das weltliche Regiment schützt nicht die Seelen, sondern Leib und Gut gegen äußerliche Gewalt mit dem Schwert und irdischen Strafen. Beide Regimente stammen von Gott und dürfen nicht miteinander vermengt werden (Lukas 12, 14; Johannes 18, 36; 2. Korinther 10, 4).
Wo das geistliche Regiment etwas gegen das Evangelium lehrt oder tut, haben wir den Befehl, dass wir ihm nicht gehorchen (Matthäus 7,15; Galater 1, 8). Wo es Kirchenordnungen und Zeremonien einführt, dürfen sie nicht wider das Evangelium sein.
Damit in der Kirche keine Unordnung und kein wüstes Wesen (zerstörerische Willkür) sei, soll man sich um der Liebe und um des Friedens willen unter sie fügen.