Artikel 27: Von Klostergelübden
Es war irrig, wenn man die Klostergelübde der Taufe gleichstellte, wenn man also lehrte, man könne mit dem Klosterleben Vergebung der Sünden und Rechtfertigung vor Gott verdienen.
Wer durch Gelübde vor Gott gerechtfertigt werden will, ist von Christus abgekommen, raubt Christus, der allein gerecht macht, seine Ehre und gibt diese Ehre seinen Gelübden.
Der Stand der Mönche ist keineswegs der Stand der Vollkommenheit. Die christliche Vollkommenheit besteht darin, dass man Gott ernstlich fürchtet und doch um Christi willen herzliches Vertrauen zu Gott fasst, dass man in aller Trübsal auf seine Hilfe hofft, mit Fleiß gute Werke tut und seinen Beruf ausübt.