Artikel 23: Die Priesterehe
Das schlechte Beispiel von Priestern, die nicht sexuell enthaltsam leben, hat zu öffentlichen Klagen geführt. [Bei jedermann hohen oder niedrigen Standes hat es gewaltige Klagen gegeben über die große Unzucht und den wilden Lebenswandel von Priestern, die nicht keusch bleiben konnten, und tatsächlich ist es zu unüberbietbaren gräulichen Lastern gekommen.]
Aus diesem Grund hat auch Papst Pius II. geäußert, es gebe zwar einige Gründe dafür, den Priestern die Ehe vorzuenthalten, aber es gebe noch viel mehr Gründe, die Priesterehe wieder zuzulassen. So jedenfalls hat Platina es überliefert. [Zweifellos hat Papst Pius, ein verständiger und weiser Mann, dieses Wort aus großer Sorge gesprochen.]
Weil nun unsere Priester solchen Anstoß vermeiden wollen, heiraten sie und lehren, dass sie das auch dürfen. Sie tun es erstens deshalb, weil Paulus sagt:
„Um Unzucht zu vermeiden, soll jeder seine eigene Frau haben“ (1. Kor. 7,2). Ebenso: „Es ist besser zu heiraten als sich in Begierde zu verzehren“ (1. Kor. 7,9). Und sie tun es zweitens deshalb, weil Christus spricht:
„Dies Wort fassen nicht alle“ (Matth. 19,11). Dort lehrt er, dass nicht alle Menschen fähig sind, ehelos zu leben, weil Gott den Menschen zur Fortpflanzung geschaffen hat (vgl. 1. Mose 1,28).
Die Schöpfung kann ja nicht aus menschlichem Vermögen verändert werden, [wie die Erfahrung sehr klar zeigt,] nur Gott kann das tun und schenken. [Die Folgen sind bekannt, viele haben es eingestanden: bei einigen ein gutes, ehrbares und diszipliniertes Leben sowie ein christliches, ehrliches und redliches Verhalten, bei vielen anderen eine gräuliche, schreckliche Unruhe und Gewissensqual am Lebensende.]
Darum sollen diejenigen, die sich nicht zur Ehelosigkeit eignen, heiraten.
Kein menschliches Gesetz und kein Gelübde kann Gottes Gebot und Ordnung außer Kraft setzen.
Aus diesen Gründen lehren unsere Priester, dass sie heiraten dürfen.
Unbestritten sind die Priester [und Diakone] zur Zeit der Alten Kirche verheiratet gewesen.
Paulus hat gesagt, dass einer zum Bischof gewählt werden soll, der verheiratet ist (vgl. 1. Tim. 3,2).
In Deutschland sind die Priester erstmals vor vierhundert Jahren zum Zölibat gezwungen worden. Sie waren so sehr dagegen, dass sie im Zorn beinahe über den Überbringer des päpstlichen Edikts, Erzbischof Moguntinus [von Mainz], hergefallen wären.
Die Sache ist so schlimm gelaufen, dass nicht bloß Ehen für die Zukunft untersagt wurden, sondern dass man auch bestehende Ehen auflöste – gegen alles göttliche und menschliche, ja auch kanonische Recht, das nicht einfach nur von Päpsten, sondern von hochehrwürdigen Synoden erlassen worden ist. [Auch haben viele hochrangige, gottesfürchtige und verständige Leute oft Bedenken geäußert, dass so ein erzwungener Zölibat, so ein Vorenthalten des Ehestands, den Gott doch selbst eingesetzt und freigestellt hat, nichts Gutes hervorbringt, sondern große schlimme Laster und viel Arges.]
[Im Hinblick auf kaiserliche Majestät trösten wir uns untertänig damit, dass er als ein christlicher und hochlöblicher Kaiser gnädig dies beherzigen werde:] Weil die menschliche Natur in der alternden Welt immer schwächer wird, muss man vorausschauend handeln und verhindern, dass sich nicht immer mehr schlimme Dinge in Deutschland einschleichen.
Gott hat ja auch die Ehe als Heilmittel gegen die menschliche Schwäche eingesetzt.
Das kanonische Recht selbst sagt: Manchmal muss man alte Strenge in späteren Zeiten lockern, weil den Menschen nicht mehr so viel zugemutet werden kann; danach sollte man in dieser Frage handeln. [Was sollte die Ehe von Priestern und anderen Geistlichen auch schon der allgemeinen Kirche für Nachteile bringen – vor allem die Ehe von Gemeindepfarrern, aber auch von anderen, die der Kirche dienen sollen?]
Es könnte den Gemeinden künftige an Pastoren fehlen, wenn ihnen noch länger die Ehe verwehrt wird.
Da haben wir also Gottes Gebot, der alte Brauch der Kirche ist bekannt, ein unreiner Zölibat führt zu vielen Skandalen wie Ehebruch und anderen strafwürdigen Vergehen – man kann sich deshalb nur wundern, dass gegen nichts mit größerer Härte vorgegangen wird als gegen die Priesterehe.
Gott hat geboten, die Ehe in Ehren zu halten.
In [den kaiserlichen Rechten und in] allen wohl verfassten Staaten hat die Ehe per Gesetz eine höchst ehrenwerte Stellung, selbst bei heidnischen Völkern.
Aber nun werden Priester[, die man doch mehr als andere schonen sollte,] gegen den Geist des kanonischen Rechts mit schwersten Strafen gequält, nur weil sie geheiratet haben.
Paulus nennt es eine „teuflische Lehre“, wenn die Ehe verboten wird (vgl. 1. Tim. 4,1-3). [Und Christus sagt, dass der Teufel von Anbeginn ein Mörder ist (Joh. 8,44).]
Das kann man jetzt leicht verstehen, wo das Eheverbot mit schrecklichen Hinrichtungen durchgesetzt wird.
Aber kein menschliches Gesetz kann Gottes Gebot außer Kraft setzen, und ebensowenig vermag das ein Gelübde.
Entsprechend rät Cyprian, dass Nonnen, die ihr Keuschheitsgelübde nicht einhalten können, heiraten sollen. Er hat sich folgendermaßen geäußert: „Wenn sie nun nicht durchhalten wollen oder können, dann ist es besser, sie heiraten, als dass sie aufgrund ihrer sexuellen Begierden ins Feuer fallen. Keinesfalls dürfen sie ihren Brüdern oder Schwestern zum Stolperstein werden.“ (Erstes Buch der Briefe, Brief 11)
Das kanonische Recht urteilt sehr nachsichtig über diejenigen, die ein Gelübde abgelegt haben, als sie noch nicht volljährig waren. Das ist bisher fast immer der Fall gewesen.