Artikel 22: Die Austeilung des Abendmahls in beiderlei Gestalt

Den nicht ordinierten Gemeindegliedern geben wir beim Abendmahl beiderlei Gestalt des Sakraments (also auch Christi Blut im Wein). Der Herr selbst hat dies angeordnet mit den Worten: „Trinket alle daraus!“ (Matth. 26,27).

Christus hat somit eindeutig geboten, dass alle trinken sollen.

Und damit niemand leichtfertig behaupten kann, dieses Gebot beziehe sich nur auf Priester, verweisen wir auf Paulus, der im 1. Korintherbrief als Beispiel anführt, dass eine ganze Gemeinde beiderlei Gestalt gebraucht (1. Kor. 11,20 ff).

Lange Zeit wurde diese Praxis in der Kirche beibehalten; es ist ungewiss, wer sie wann geändert hat; jedoch hat Kardinal Cusanus belegt, wann diese Praxis offiziell angenommen wurde.

Cyprian hat in seinen Schriften mehrfach bezeugt, dass dem Kirchenvolk Christi Blut gereicht wird.

Auch Hieronymus bezeugt das, wenn er sagt: „Die Priester dienen der Eucharistie und teilen dem Volk das Blut Christi aus.“

Papst Gelasius ordnete sogar an, dass das Sakrament nicht zerteilt werden soll (Distinctio 2 über die Konsekration, Kapitel „Comperimus“). Man findet auch nirgends ein kanonisches Gesetz, wonach das Abendmahl nur unter einer Gestalt empfangen werden soll.

Aber nach gar nicht so altem Brauch hält man es anders.

Es steht jedoch fest, dass ein Brauch, der gegen Gottes Gebot eingeführt wurde, nicht geduldet werden darf, wie das kanonische Recht lehrt (Distinctio 8, Kapitel „Veritate“ ff).

Dieser Brauch ist tatsächlich nicht nur gegen die Heilige Schrift, sondern auch gegen altes Kirchenrecht sowie gegen das Beispiel der Kirche eingeführt worden.

Daher hätten diejenigen, die das Sakrament gern in beiderlei Gestalt empfangen wollten, niemals gegen ihr Gewissen davon abgehalten werden dürfen.

Weil nun die Zerteilung des Sakraments nicht mit der Einsetzung Christi zusammenpasst, pflegt man bei uns auch die üblichen Prozessionen (mit dem Leib Christi) zu unterlassen.