(Schluss des ersten Teils)

So weit eine grobe Zusammenfassung unserer Lehre. [Sie wird in unseren Gemeinden zu rechter christlicher Unterweisung, zum Trost der Gewissen und zur Besserung der Gläubigen gepredigt und gelehrt. Wir wollen ja unsere eigenen Seelen und Gewissen nicht gern vor Gott in Gefahr bringen, indem wir Gottes Namen und Wort missbrauchen. Auch wollen wir unsern Kindern und Nachkommen keine andere Lehre vererben als die, die Gottes Wort und der christlichen Wahrheit entspricht.] In unserer Lehre lässt sich nichts finden, was von der Heiligen Schrift oder von der allgemeinen Kirche oder auch von der römischen Kirche abweicht, soweit wir das aus den Väterschriften ersehen können. Insofern urteilen jene zu streng, die fordern, dass man uns als Ketzer ansehen muss.

Der ganze Streit betrifft eigentlich nur einige wenige Missstände, die sich ohne sicheren Rückhalt in den Gemeinden eingeschlichen haben. Wo wir nicht übereinstimmen, sollten die Bischöfe Milde walten lassen und uns mit unserem Bekenntnis dulden. Nicht einmal das Kirchenrecht ist so hart zu verlangen, dass überall dieselben heiligen Handlungen praktiziert werden.

Auch sind die kirchlichen Handlungen nie überall gleich gewesen.

Im übrigen werden bei uns die meisten alten Riten eingehalten. Es handelt sich daher um eine Verleumdung, wenn man uns vorwirft, wir würden sämtliche alten heiligen Handlungen und Ordnungen abschaffen.

Jedoch gibt es öffentliche Klagen, dass den allgemein verbreiteten Riten manche Missstände anhaften. Die können wir nicht guten Gewissens billigen und haben die betreffenden Riten deshalb in gewissem Maß korrigiert.