Vorrede

Unüberwindlichster Kaiser, Caesar Augustus, gnädigster Herr! Eure kaiserliche Majestät hat einen Reichstag nach Augsburg einberufen. Dort soll über Hilfsmaßnahmen gegen den Türken beraten werden, diesen sehr aggressiven alten Erbfeind des christlichen Namens und der christlichen Religion, wie man sein Wüten und seine Angriffe mit einer nachhaltigen militärischen Aktion aufhalten kann.

Ebenso soll dort über die Differenzen in Fragen unserer Religion und unseres christlichen Glaubens beraten werden. Es ist beabsichtigt, die Meinungen und Anschauungen der Parteien in dieser Religionsfrage gegenseitig mit Liebe, Milde und Sanftmut zu hören, zu verstehen und zu erwägen.

Wenn dann auf beiden Seiten das jeweils Schriftwidrige korrigiert ist, sollen die strittigen Punkte zu einer einzigen schlichten Wahrheit sowie zu christlicher Einmütigkeit zusammen- bzw. zurückgeführt werden.

Ziel ist es dabei zum einen, dass wir in Zukunft einer einzigen aufrichtigen und wahren Religion anhängen und dienen; zum anderen, dass wir so, wie wir unter einem Christus sind und streiten, auch in der Einheit und Eintracht einer einzigen christlichen Kirche leben können.

Weil wir, die am Schluss Aufgeführten, ebenso wie andere Kurfürsten, Fürsten und Reichsstände zu der obengenannten Versammlung eingeladen wurden, haben wir den kaiserlichen Befehl gehorsam befolgt und sind frühzeitig nach Augsburg gekommen. Ohne uns rühmen zu wollen, weisen wir darauf hin, dass wir unter den Ersten waren, die eintrafen.

Eure kaiserliche Majestät hat auch hier in Augsburg den Kurfürsten, Fürsten und übrigen Reichsständen gleich zu Beginn der Zusammenkünfte unter anderem den Auftrag gegeben, dass sie kraft des kaiserlichen Erlasses ihre Meinung und Ansicht in deutscher und lateinischer Sprache vorlegen und präsentieren sollen.

Nach einer Beratung am letzten Mittwoch (22. Juni) haben wir daraufhin eurer kaiserlichen Majestät geantwortet, dass wir für unsern Teil die Artikel unseres Bekenntnisses am Freitag (24. Juni) [auf Deutsch und Lateinisch] einreichen werden.

Gehorsam dem Wunsch Eurer Majestät präsentieren wir also nun in dieser Religionsfrage das Bekenntnis unserer Prediger, das auch unser Bekenntnis ist. Sie haben uns [in unseren Ländern, Fürstentümern, Herrschaftsgebieten und Städten] bisher eine entsprechende Lehre aus der Heiligen Schrift und Gottes reinem Wort verkündigt.

Wenn nun gemäß der oben genannten Vorgabe der kaiserlichen Majestät auch die übrigen Kurfürsten, Fürsten und Reichsstände ihre Meinungen in der Religionsfrage auf ähnliche Weise mit lateinischen und deutschen Schriften vorlegen,

sind wir mit schuldigem Gehorsam gegen eure kaiserliche Majestät, unsern gnädigsten Herrn, bereit, mit den besagten Fürsten, unsern Freunden, und mit den Reichsständen freundschaftlich über geeignete und annehmbare Wege zu verhandeln. So wollen wir uns einigen, soweit das in Ehren möglich ist. Wenn die Angelegenheit auf diese Weise und nach gegenseitiger Vorlage der Schriften friedlich und ohne hasserfüllten Streit unter uns ausgehandelt ist, dann soll, so Gott will, die Meinungsverschiedenheit beigelegt und auf die eine wahre und einträchtige Religion zurückgeführt werden.

Wie wir alle unter einem Christus leben und streiten sowie einen Christus bekennen sollen im Geist des Erlasses eurer kaiserlichen Majestät, so möge alles zu Gottes Wahrheit gereichen. Wir bitten Gott mit glühendem Flehen, dass er uns in dieser Sache hilft und Frieden schenkt.

Falls aber, was die übrigen Kurfürsten, Fürsten und Reichsstände als die andere Seite betrifft, die Behandlung dieser Angelegenheit nicht im Sinne des Erlasses eurer kaiserlichen Majestät vorankommt und fruchtlos bleibt,

so bezeugen wir wenigstens: Wir werden nichts zurückweisen, was in irgendeiner Weise zu einer christlichen Eintracht führt, die mit Gott und gutem Gewissen zustande kommen kann.

Dies werden eure kaiserliche Majestät sowie dann auch die übrigen Kurfürsten, Reichsstände und alle, die von ehrlicher Liebe und Leidenschaft für die Religion ergriffen sind und unvoreingenommen diese Sache hören werden, aus diesem unserem Bekenntnis gütigst entnehmen und erkennen können.

Nun hat eure kaiserliche Majestät den Kurfürsten, Fürsten und Reichsständen nicht nur einmal, sondern mehrmals gütigst angezeigt, dass eure kaiserliche Majestät in dieser Religionssache aus bestimmten, beim Reichstag in Speyer 1526 dargelegten Gründen noch keine Entscheidung treffen, sondern sich beim Papst für die Einberufung eines Konzils einsetzen wolle. Seinerzeit hat man einen entsprechenden vorbereiteten Schriftsatz seiner kaiserlichen Majestät verlesen und erläutert.

Das ist dann im vorigen Jahr auf dem letzten Reichstag in Speyer weiter entfaltet worden.

Dort hat eure kaiserliche Majestät durch Herrn Ferdinand, den König von Böhmen und Ungarn, unsern Freund und gnädigsten Herrn, sowie auch durch einen Sprecher und durch kaiserliche Kommissare gemäß einer Anweisung unter anderem folgendes vorlegen lassen: Eure kaiserliche Majestät habe den Vorschlag, ein Generalkonzil einzuberufen, zur Kenntnis genommen und überdacht. Dieser Vorschlag kam vom Stellvertreter eurer kaiserlichen Majestät im Reich sowie dem Präsidenten, den Räten des kaiserlichen Regiments und den Gesandten von anderen Reichsständen, die sich 1527 in Regensburg versammelt hatten.

Auch habe eure kaiserliche Majestät selbst es für nützlich befunden, dass so ein Konzil einberufen wird. Weil die Dinge, die eure kaiserliche Majestät und der Papst vor einiger Zeit besprochen haben, eine Einigung und christliche Versöhung nähergebracht haben, sei eure kaiserliche Majestät zuversichtlich, dass der Papst zum Abhalten eines Generalkonzils bewegt werden könne.

Aus diesen Gründen kündigte eure kaiserliche Majestät gütigst an, sich dafür einzusetzen, dass der Papst der Einberufung eines solchen Konzils zustimmt und es zum nächstmöglichen Zeitpunkt brieflich ankündigt.

Falls nun diese Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und der anderen Seite nicht gütlich beigelegt werden, bieten wir mit allergrößtem Gehorsam gegenüber eurer kaiserlichen Majestät an, auf so einem christlichen und freien Generalkonzil bereitwillig Rede und Antwort zu stehen. Für seine Einberufung ist ja auf allen Reichstagen, die bisher in der Regierungszeit eurer kaiserlichen Majestät stattgefunden haben, durch die Kurfürsten, Fürsten und Reichstände nach reiflicher Überlegung stets mit großer Einmütigkeit plädiert worden.

An so ein Konzil und an eure kaiserliche Majestät haben wir in dieser großen und ernsten Angelegenheit bereits schon früher auf gebotene Weise rechtlich korrekt appelliert.

An diesem Appell halten wir bis heute fest und ziehen ihn auch nicht allein aufgrund dieser oder einer anderen Verhandlung zurück. Nur wenn die Sache freundschaftlich im Geist des kaiserlichen Erlasses gehört und zur christlichen Einheit zurückgeführt wird, wollen und können wir von diesem Appell Abstand nehmen.

Darüber legen wir hier öffentlich Zeugnis ab.