Artikel 28: Kirchliche Macht

Schon früher gab es großen Streit um die Macht der Bischöfe. Dabei haben einige die Macht des kirchlichen Amtes und die Staatsgewalt leider miteinander vermischt.

Diese Verwirrung hat schlimme Kriege und Aufstände nach sich gezogen. So haben Päpste im Vertrauen auf ihre Schlüsselgewalt nicht bloß neue Formen der Gottesverehrung eingeführt und die Gewissen damit beschwert, dass sie sich in bestimmten Fällen die Sündenvergebung persönlich vorbehielten sowie Menschen mit Gewaltmaßnahmen aus der Kirche ausschlossen; nein, darüber hinaus maßten sie sich an, weltliche Regierungsmacht zu verleihen und Machthabern ihre Herrschaft dann auch wieder zu entziehen.

Fromme und gelehrte Leute haben diese Fehlentwicklungen in der Kirche schon lange vor uns kritisiert.

So drängte es uns, den Menschen ins Gewissen zu reden und den Unterschied zwischen der Macht des kirchlichen Amtes und der Staatsgewalt aufzuzeigen. Wir haben gelehrt, dass beides wegen Gottes Gebot geehrt und als außerordentlich große göttliche Wohltat auf Erden angesehen werden muss.

Dies ist unsere Überzeugung: Die Schlüsselgewalt bzw. die Macht der Bischöfe ist gemäß dem Evangelium die Vollmacht bzw. der Auftrag Gottes, das Evangelium zu predigen, Sünden zu vergeben und zu behalten sowie die Sakramente zu verwalten.

Christus hat die Apostel nämlich mit folgendem Auftrag ausgesandt: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch... Nehmt hin den Heiligen Geist: Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.“ (Joh. 20,21-23)

Und bei Markus heißt es im 16. Kapitel: „Gehet hin in alle Welt und prediget das Evangelium aller Kreatur...“ (Markus 16,15).

Diese Macht wird nur durch Lehren bzw. Predigen des Evangeliums und durch das Austeilen der Sakramente ausgeübt. Das geschieht je nach Berufung entweder für eine Gemeinschaft oder für Einzelne. Es geht ja nicht um materielle, sondern um ewige Güter, nämlich um ewige Gerechtigkeit, Heiligen Geist und ewiges Leben.

Die können durch nichts anderes als durch den Dienst von Wort und Sakrament empfangen werden, wie Paulus sagt: „Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, die selig macht alle, die daran glauben“ (Römer 1,16). Und im 119. Psalm steht: „Dein Wort erquickt mich“ (Psalm 119,50).

Weil also nun die Macht des kirchlichen Amtes an ewigen Gütern Anteil gibt und dies allein durch den Dienst der Wortverkündigung geschieht, kommt sie keinem politischen Amt in die Quere – ebensowenig, wie zum Beispiel die Sangeskunst einem politischen Amt in die Quere kommt.

Ein politisches Amt befasst sich nämlich mit anderen Dingen als mit dem Evangelium: Eine Regierung schützt ja nicht den menschlichen Geist, sondern den menschlichen Leib sowie materielle Güter gegen offenbares Unrecht; auch übt sie mit dem Schwert und mit leiblichen Strafen Gewalt über die Menschen aus. Das Evangelium dagegen schützt den menschlichen Geist gegen gottlose Meinungen, den Teufel und den ewigen Tod.

Aus diesen Gründen dürfen kirchliche und weltliche Macht nicht miteinander vermischt werden. Das kirchliche Amt hat die Aufgabe, das Evangelium zu verkündigen und die Sakramente zu verwalten.

Es darf daher nicht in ein fremdes Amt greifen, Regierungsgewalt übertragen, Staatsgesetze außer Kraft setzen, von rechtmäßiger Gehorsamspflicht entbinden, Urteile über zivilrechtliche Ordnungen und Verträge behindern oder Regierungen Gesetze zur Staatsform vorschreiben.

Christus hat ja gesagt: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ (Joh. 18,36).

Und ebenfalls: „Wer hat mich zum Richter oder Erbschlichter über euch gesetzt?“ (Lukas 12,14).

Paulus sagt in Philipper 3: „Unser Bürgerrecht ist im Himmel“ (Phil. 3,20).

Und in 2. Korinther 10: „Die Waffen unseres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern mächtig im Dienste Gottes, Gedanken zu zerstören...“ (2. Kor. 10,4).

Auf diese Weise unterscheiden wir beide Machtbereiche. Gleichzeitig gebieten wir, beide zu ehren und anzuerkennen, dass sie beide segensreiche Gaben Gottes sind.

Wenn Bischöfe Staatsgewalt ausüben, dann tun sie das nicht in ihrer Eigenschaft als Bischöfe vom Auftrag des Evangeliums her, sondern aus menschlichem Recht, das ihnen Könige und Kaiser zur weltlichen Verwaltung ihrer Güter verliehen haben. Das ist dann eine ganz andere Funktion als der Dienst am Evangelium.

Wenn man nun die Rechtsprechung der Bischöfe näher betrachtet, muss man ihr Regierungsamt von der kirchlichen Rechtsprechung unterscheiden.

Demnach kommt den Bischöfen in ihrer Eigenschaft als Bischöfe die Rechtsprechung nach dem Evangelium bzw. nach sogenanntem göttlichen Recht zu – das heißt, ihnen ist der Dienst des Wortes und der Sakramente anvertraut: Sie sollen Sünden vergeben, unevangelische und gottlose Lehre abwehren sowie offensichtlich Gottlose aus der Gemeinschaft der Kirche ausschließen – aber ohne menschliche Gewaltmaßnahmen, nur durch das Wort.

Hierin müssen die Gemeinden ihnen unbedingt und kraft göttlichen Rechts gehorchen, wie es heißt: „Wer euch hört, der hört mich“ (Lukas 10,16).

Aber wenn die Bischöfe etwas lehren oder bestimmen, was dem Evangelium zuwider läuft, dann haben die Gemeinden die göttliche Pflicht, den Gehorsam zu verweigern. In Matthäus 7 steht: „Seht euch vor vor den falschen Propheten“ (Matth. 7,15).

Und in Galater 1 steht: „Wenn ein Engel vom Himmel euch ein Evangelium predigen würde, das anders ist, als wir es euch gepredigt haben, der sei verflucht“ (Gal. 1,8).

Und in 2. Korinther 13 steht: „Wir vermögen nichts wider die Wahrheit, sondern nur etwas für die Wahrheit“ (2. Kor. 13,8).

Und ebenfalls: „Der Herr hat uns Vollmacht gegeben zu erbauen, nicht zu zerstören“ (2. Kor. 13,10).

So schreibt es auch das kanonische Recht vor (2. Causa, Quaestio VII, die Kapitel „Sacerdotes“ und „Oves“).

Und Augustinus sagt in seinem Brief gegen Petilianus: „Auch Bischöfen der allgemeinen Kirche darf man nicht zustimmen, wann immer sie sich irren oder Meinungen vertreten, die den kanonischen göttlichen Schriften widersprechen.“

Wenn die Bischöfe noch andere Macht oder Rechtsprechung für bestimmte Fälle innehaben, zum Beispiel in Ehe- oder Steuerangelegenheiten, dann haben sie die nur kraft menschlichen Rechts. Falls sie für diese Ämter ausfallen, müssen Fürsten einspringen – ob sie wollen oder nicht –, und den Untertanen Recht sprechen, damit der öffentliche Friede erhalten bleibt.

Weiterhin wird darüber diskutiert, ob Bischöfe bzw. Hirten in der Kirche heilige Handlungen und Gesetze wie Speisevorschriften, Feiertagsregelungen, Amtshierarchien und Ordensregeln festlegen dürfen.

Diejenigen, die den Bischöfen dieses Recht einräumen, argumentieren mit folgendem Schriftzeugnis: „Ich habe euch noch viel zu sagen; aber ihr könnt es jetzt nicht ertragen. Wenn aber jener, der Geist der Wahrheit, kommen wird, wird er euch in alle Wahrheit leiten.“ (Joh. 16,12-13)

Auch führen sie das Beispiel der Apostel an, die geboten haben, sich von Blut und Ersticktem zu enthalten (vgl. Apostelgesch. 15,20.29).

Und man führt den Sabbat an, der scheinbar gegen den Wortlaut der Zehn Gebote durch den Sonntag ersetzt wurde. Kein Beispiel wird häufiger in die Debatte geworfen als die Veränderung beim Sabbat: Man behauptet, die Kirche müsse große Macht haben, weil sie doch sogar eines der Zehn Gebote aufheben konnte.

Wir aber lehren in dieser Frage so: Die Bischöfe haben keinerlei Macht, etwas zu bestimmen, was dem Evangelium zuwider läuft. Das haben wir bereits oben dargelegt, und das kanonische Recht bestätigt uns darin (Distinctio 9, gesamter Abschnitt).

Ferner widerspricht es der Heiligen Schrift, Traditionen zu begründen mit der Absicht, dass wir durch sie Sünden vergeben bekommen oder Rechtfertigung verdienen.

Wer meint, auf diese Weise gerechtfertigt zu werden, der beschädigt die Ehre von Christi Verdienst.

Es steht fest: Wegen solcher Überzeugung hat die Zahl der Traditionen uferlos zugenommen, während die Lehre vom Glauben und von der Glaubensgerechtigkeit unterdrückt wurde. So schuf man nach und nach zahlreiche Feiertage, setzte Fastenzeiten an und richtete neue heilige Handlungen[, die Verehrung von Heiligen] und Ordnungen ein – nur, weil die Urheber solcher Dinge davon überzeugt waren, dass sie sich mit diesen Werken Gnade verdienen können.

Auf diese Weise ist auch früher die Zahl der Bußgesetze angewachsen; ihre Spuren sehen wir noch heute in den Werken der Genugtuung, die den Beichtenden auferlegt werden.

Ebenso verletzen die Urheber von Traditionen Gottes Gebot dadurch, dass sie bestimmte Speisen, Zeiten und Ähnliches mit Sünde in Verbindung bringen. Sie belasten die Kirche mit einer Gesetzes-Knechtschaft und tun dabei so, als müssten die Christen sich mit einer Art levitischem Kult die Rechtfertigung verdienen und als hätte Gott den Aposteln und Bischöfen aufgetragen, solchen Kult einzurichten.

Einige haben sich schriftlich entsprechend geäußert. Auch scheinen Päpste teilweise durch das Vorbild des Mose-Gesetzes auf falsche Gedanken gekommen zu sein.

Folgende Belastungen sind daraus hervorgegangen: Es sei eine Todsünde, an Feiertagen mit den Händen zu arbeiten, selbst wenn anderen dadurch kein Glaubenshindernis entsteht. Bestimmte Speisen verunreinigten das Gewissen. Fasten nicht aus natürlichen, sondern aus Reue-Gründen sei ein Werk, das mit Gott versöhnt. Es sei eine Todsünde, vom kanonischen Recht gebotene Stundengebete zu versäumen. Wenn eine Sünde in der Beichte behalten worden sei, könne sie nur mit der Vollmacht dessen vergeben werden, der den Bindeschlüssel verhängt hat – dabei bezieht sich die entsprechende Verfügung im kanonischen Recht nicht auf das Sünden-Behalten, sondern auf verhängte kirchliche Strafen.

Woher sollen denn die Bischöfe das Recht haben, den Gemeinden solche Traditionen aufzulegen und damit den Gewissen Fallen zu stellen? Petrus verbietet doch, den Jüngern ein Joch aufzulegen (Apostelgesch. 15,10), und Paulus sagt, dass ihnen die apostolische Macht zum Auferbauen gegeben ist, nicht zum Zerstören (2. Kor. 10,8). Warum vermehren sie die Menge der Sünden durch solche Traditionen?

Es gibt klare Zeugnisse dafür, dass man keine Traditionen begründen darf, um sich mit Gott zu versöhnen, und dass man sie auch nicht als heilsnotwendig hinstellen darf.

Paulus sagt in Kolosser 2: „So lasst euch nun von niemandem ein schlechtes Gewissen machen wegen Speise und Trank oder wegen eines bestimmten Feiertages, Neumondes oder Sabbats. [Das alles ist nur ein Schatten des Zukünftigen; leibhaftig aber ist es in Christus.]“

Und weiter: „Wenn ihr nun mit Christus den Mächten der Welt gestorben seid, was lasst ihr euch dann Satzungen auferlegen, als lebtet ihr noch in dieser Welt: Du sollst das nicht anfassen, du sollst das nicht kosten, du sollst das nicht anrühren? Das alles soll doch verbraucht und verzehrt werden. Es sind Gebote und Lehren von Menschen, die nur einen Schein von Weisheit haben...“ (Kol. 2,16.17.20-23)

Und an Titus schreibt er: „Achtet nicht auf die jüdischen Fabeln und die Gebote von Menschen, die sich von der Wahrheit abwenden“ (Titus 1,14).

Christus sagt in Matthäus 15 über die, die Traditionen einfordern: „Lasst sie, sie sind blinde Blindenführer!“ (Matth. 15,14).

Er missbilligt solche kultischen Handlungen mit den Worten: „Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzt hat, die werden ausgerissen“ (Matth. 15,13).

Wenn Bischöfe das Recht hätten, mit bestimmten Traditionen die Gewissen zu belasten, warum verbietet es dann die Schrift, zahlreiche Traditionen zu begründen? Warum nennt sie sie dann „teuflische Lehren“ (1. Tim. 4,1)? Sollte der Heilige Geist umsonst davor gewarnt haben?

Es bleibt übrig festzuhalten: Wenn Ordnungen als angeblich heilsnotwendig eingesetzt worden sind oder mit der Absicht, dass man durch sie vor Gott gerechtfertigt werden kann, dann stehen sie dem Evangelium entgegen. Weil das so ist, dürfen Bischöfe solche Formen der Gottesverehrung weder einsetzen noch verbindlich fordern.

Vielmehr muss in den Gemeinden die Lehre von der christlichen Freiheit beibehalten werden. Sie besagt, dass der Knechtsdienst des Gesetzes nicht notwendig ist für die Rechtfertigung. Im Galaterbrief steht:

„[Zur Freiheit hat uns Christus befreit; so steht nun fest.] Lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen“ (Gal. 5,1). Der Hauptartikel des Evangeliums muss gewahrt bleiben: Wir erlangen Gnade durch den Glauben an Christus, nicht durch Einhaltung bestimmter Vorschriften oder durch Werke der Gottesverehrung, die von Menschen eingesetzt worden sind.

Was soll man aber nun vom Sonntag halten und von ähnlichen kultischen Gebräuchen? Wir antworten darauf folgendermaßen: Die Bischöfe bzw. Hirten dürfen Ordnungen aufstellen, damit es in der Kirche ordentlich zugeht, aber nicht, damit man durch diese Ordnungen Genugtuung für Sünden erlangt. Auch darf niemand gewissensmäßig verpflichtet werden zu glauben, dass es sich dabei um heilsnotwendige Werke der Gottesverehrung handelt. [Auch soll niemand verpflichtet werden zu meinen, er täte Sünde, wenn er diese Ordnungen bricht, sofern dabei niemandem ein Glaubenshindernis entsteht.]

So hat Paulus beispielsweise angeordnet, dass Frauen sich in der gottesdienstlichen Versammlung verschleiern sollen oder dass Ausleger von Zungenrede in der Kirche der Reihe nach zu Gehör kommen sollen (vgl. 1. Kor. 11,5-6; 1. Kor. 14,26-33).

Insofern ist es recht und billig, wenn Gemeinden solche Ordnungen um der Liebe und des Friedens willen einhalten, damit niemand einem anderen zum Glaubenshindernis wird und alles ordentlich und ohne Unruhe vonstatten gehen kann.

Das muss allerdings so geschehen, dass keine Gewissen belastet werden; auch darf man nicht meinen, die Ordnungen seien heilsnotwendig, oder urteilen, man sündige, wenn man sie verletzt, selbst wenn anderen dadurch kein Glaubenshindernis entsteht. So hat zum Beispiel nie jemand behauptet, dass eine Frau sündigt, wenn sie unverschleiert ohne Anstoß zu erregen in die Öffentlichkeit tritt.

Ebenso verhält es sich mit der Beachtung von Sonntagen, Ostern, Pfingsten und ähnlichen Feiertagen sowie kultischer Handlungen.

Es ist nämlich falsch zu meinen, die Sonntagsheiligung sei kraft kirchlicher Autorität verbindlich an die Stelle des Sabbats getreten.

Es ist die Heilige Schrift, die den Sabbat abgeschafft hat, nicht die Kirche. Denn weil nun das Evangelium offenbar geworden ist, können alle Zeremonialgesetze des Mose unterbleiben.

Allerdings war es nötig, einen bestimmten Tag festzulegen, damit das Kirchenvolk weiß, wann es sich versammeln soll. Darum hat die Kirche den Sonntag festgelegt, wie man weiß. Der Sonntag hat sich wohl auch deswegen besonders angeboten, weil die Leute damit ein Beispiel für christliche Freiheit erhielten und die Erkenntnis gewannen, dass weder die Einhaltung des Sabbats noch eines anderen bestimmten Tages heilsnotwendig ist.

Merkwürdige Debatten werden geführt über die Veränderung des Gesetzes, über neutestamentliche Handlungen der Gottesverehrung, über die Verlegung des Sabbats... Sie alle entspringen der falschen Meinung, es müsse in der Kirche eine Art levitischen Kult geben, und ebenso der falschen Meinung, als habe Christus von den Aposteln und Bischöfen erwartet, sich neue heilsnotwendige Formen der Gottesverehrung auszudenken.

Diese Irrtümer haben sich nur deswegen in der Kirche eingeschlichen, weil die Glaubensgerechtigkeit nicht genügend klar gelehrt wurde.

Manche argumentieren, die Sonntagsheiligung sei zwar nicht eigentlich göttlichen Rechts, aber doch praktisch dem göttlichen Recht gleichgestellt, und machen Vorschriften, wieviel an Feiertagen gearbeitet werden darf.

Was aber sind solcherart Debatten anderes als Gewissensfallen? Auch wenn man versucht, die Traditionen abzumildern, so kann doch niemals ein rechtes Maß gefunden werden, solange man an ihrer Heilsnotwendigkeit festhält. Die Meinung über die Heilsnotwendigkeit aber wird sich nicht ändern, wo man die Glaubensgerechtigkeit und die christliche Freiheit ignoriert.

Einst geboten die Apostel, sich von Blut [und Ersticktem] zu enthalten (Apostelgesch. 15,20.29). Wer hält sich heute noch daran? Aber es sündigt niemand, der sich nicht daran hält. Die Apostel selbst wollten nämlich keineswegs die Gewissen mit so einem Knechtsdienst belasten, sondern erließen nur ein zeitgebundenes Verbot, um Ärgernis zu vermeiden.

Der Geist des Evangeliums muss ja bei so einer Verfügung stets mitbedacht werden. [Man muss in dieser Satzung Acht haben auf das Hauptstück der christlichen Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.]

Kaum irgendwelche kanonischen Gesetze werden genau befolgt, und täglich fallen viele weg – auch bei denen, die die Traditionen hochhalten.

Aber die Gewissen können nur dann guten Rat finden, wenn die Traditionen mit dem rechten Augenmaß befolgt werden – nämlich im Wissen darum, dass man sie nicht für heilsnotwendig halten darf und dass es gewissensmäßig unbedenklich ist, wenn Menschen sie abgewandelt befolgen.

Die Bischöfe könnten leicht einen legitimen Gehorsam aufrechterhalten, wenn sie nicht auf der Befolgung von solchen Traditionen bestünden, die nur mit schlechtem Gewissen eingehalten werden können.

Nun aber [verbieten sie beiderlei Gestalt des heiligen Sakraments,] fordern sie den Zölibat und nehmen auch nur solche in den Priesterstand auf, die schwören, dass sie nicht die reine Lehre des Evangeliums verkündigen wollen.

Wir verlangen ja gar nicht, dass die Bischöfe ihre Ehre verlieren sollen, wenn sie die Einheit wiederherstellen – obgleich das guten Hirten [im Notfall] durchaus gut zu Gesicht stünde.

Wir verlangen lediglich, dass sie die ungerechtfertigten Belastungen aufheben, die neu sind und ohne Rücksicht auf die Tradition der allgemeinen Kirche eingeführt wurden.

Möglicherweise gab es ursprünglich akzeptable Gründe für solche Satzungen, aber sie passen nicht in die späteren Zeiten.

Bei einigen ist auch offensichtlich, dass ihre Einführung ein Irrtum war. Aus diesem Grund sollten die Bischöfe sich jetzt nachgiebig zeigen und solche Satzungen abmildern; so eine Reform belastet keineswegs die Einheit der Kirche. Viele menschliche Traditionen sind ja im Lauf der Zeit geändert worden, wie selbst das kanonische Recht beweist.

Falls aber Vorschriften, die nur mit Sünde befolgt werden können, nicht gelockert werden, müssen wir der apostolischen Richtlinie folgen: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apostelgesch. 5,29).

Petrus verbietet den Bischöfen zu herrschen und auf die Gemeinden Druck auszuüben (vgl. 1. Petrus 5,3).

Nun betreiben wir keineswegs die Entmachtung der Bischöfe, sondern verlangen lediglich dies Eine, dass sie die reine Evangeliumsverkündigung dulden und die Einhaltung der wenigen Vorschriften lockern, die man nicht ohne Sünde befolgen kann.

Falls sie das aber nicht tun, dann sollen sie sehen, wie sie es vor Gott verantworten können, dass sie durch ihre Sturheit eine Kirchenspaltung verursacht haben[, die sie doch eigentlich verhüten helfen sollten].