Artikel 27: Klostergelübde
Unsere Lehre über Klostergelübde kann man nur dann richtig verstehen, wenn man beachtet, in welchem Zustand sich die Klöster bisher befunden haben. Man erinnere sich, wie viele Dinge in den Klöstern Tag für Tag gegen das kanonische Recht passiert sind.
Zur Zeit des Augustinus waren die Klöster noch freie Dienstgemeinschaften gewesen. Danach ging es überall bergab mit der Disziplin, und man führte Gelübde ein, um die Disziplin mit einer Art imaginärem Gefängnis wiederherzustellen.
Nach und nach wurden über die Gelübde hinaus zahlreiche weitere Regeln eingeführt.
Diese Fesseln wurden vielen gegen das kanonische Recht bereits vor der Volljährigkeit zugemutet.
Und viele gerieten irrtümlich in diese Lebensform: Wenn sie auch alt genug waren, so waren sie doch nicht in der Lage, ihre Fähigkeiten richtig einzuschätzen.
Man zwang die so Verstrickten dazubleiben, auch wenn sie mithilfe des kanonischen Rechts hätten freikommen können.
Dies geschah häufiger in Frauenklöstern als in Mönchsklöstern, während man doch eigentlich mehr Rücksicht auf das schwächere Geschlecht hätte nehmen sollen.
Solche Strenge hat schon in früheren Zeiten vielen guten Leuten missfallen. Sie erlebten, dass junge Frauen und Männer nur aus Gründen des Unterhalts ins Kloster abgeschoben wurden. Und sie sahen, was für unglückselige Folgen, Ärgernisse und Gewissensfallen so ein Beschluss nach sich ziehen konnte.
Sie litten darunter, dass die Autorität des kanonischen Rechts in einer so ernsten Angelegenheit gänzlich vernachlässigt und verachtet wurde.
Zu diesen Missständen gesellte sich eine derartige Überbewertung der Gelübde, dass sie bestimmt auch damals den Mönchen selbst missfiel, wenn sie nur ein bisschen vernünftig waren.
Man sagte nämlich, dass die Gelübde denselben Rang haben wie die Taufe: Man lehrte, dass Menschen mit dieser Lebensweise Vergebung der Sünden und Rechtfertigung vor Gott verdienen.
Man fügte sogar hinzu, das klösterliche Leben erwirke Verdienste, die über die Gerechtigkeit vor Gott hinausgingen, weil da nicht nur die Gebote befolgt würden, sondern auch die Evangelischen Räte: Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam gegenüber den geistlichen Vorgesetzten.
So redete man den Leuten ein, dass das Mönchtum die Taufe bei weitem übertreffe und verdienstvoller sei als Regieren oder das Hirtenamt oder ähnliche Berufe, die ohne selbstgemachte Werke der Gottesverehrung einfach nach Gottes Geboten dienen.
Nichts davon kann abgestritten werden, denn so steht es in ihren Schriften.
[Obendrein lernen die Kloster-Insassen wenig von Christus.] Wie konnte es dazu kommen in den Klöstern? Ursprünglich waren sie Lehrstätten der Theologie und anderer für die Kirche nützlicher Wissenschaften; es gingen Pastoren und Bischöfen aus ihnen hervor. Jetzt ist es anders; man braucht darüber kaum ein Wort zu verlieren, so bekannt sind die Zustände.
Ursprünglich waren die Menschen in den Klöstern also zum Lernen [aus der Schrift] beieinander, nun aber stellt man es so dar, als seien die Klöster für eine Lebensweise eingerichtet worden, mit der man Gnade und Gerechtigkeit erwerben könne. Man verkündet sogar, es handele sich beim klösterlichen Leben um einen Stand der Vollkommenheit, und gibt ihm vor allen anderen von Gott geordneten Lebensweisen bei weitem den Vorzug.
Wir erinnern hier keineswegs mit böswilliger Übertreibung an diese Sachverhalte, sondern damit man unsere Lehre darüber besser verstehen kann.
Bezüglich der Eheschließungen von Mönchen und Nonnen lehren wir erstens so: Alle, die zur Enthaltsamkeit nicht fähig sind, dürfen heiraten, denn Gelübde können Gottes Ordnung und Gebot nicht außer Kraft setzen.
Dies ist Gottes Gebot: „Um Unzucht zu vermeiden, soll jeder seine eigene Frau haben [und jede Frau ihren eigenen Mann]“ (1. Kor. 7,2).
Aber nicht nur das Gebot, sondern auch Gottes Schöpfungsordnung zwingt diejenigen zur Ehe, die nicht durch besonderes göttliches Handeln Ausnahmen darstellen, gemäß dem Wort: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei[; ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei]“ (1. Mose 2,18).
Es kann keine Sünde sein, solchem Gebot und solcher göttlichen Ordnung Folge zu leisten.
Was kann man dagegen einwenden? Da mag jemand die Verbindlichkeit eines Gelübdes noch so hoch einschätzen: Wie gern er das auch wollte, kann er doch nicht bewirken, dass ein Gelübde Gottes Gebot aufhebt.
Das kanonische Recht lehrt, dass bei jedem Gelübde ein übergeordneter Vorgesetzter Ausnahmen erlauben kann – wieviel weniger können da die Gelübde gegen Gottes Gebot gültig sein!
Wenn die Verbindlichkeit von Gelübden aus keinerlei Gründen außer Kraft gesetzt werden könnte, dann dürften auch die Päpste keine Ausnahmen genehmigen. Was nach göttlichem Recht verbindlich gilt, darf kein Mensch aufheben.
Aber die Päpste haben klug geurteilt, dass die Verbindlichkeit von Gelübden mit Augenmaß behandelt werden muss. Deswegen liest man oft davon, dass Dispens erteilt wurde.
So ist die Geschichte von König Aragon bekannt, der aus dem Kloster zurückgeholt wurde. Auch an aktuellen Beispielen fehlt es nicht. [Wenn man schon zur Erhaltung zeitlicher Dinge Dispens erteilt hat, dann sollte erst recht um seelischer Bedürfnisse willen dispensiert werden können.]
Zweitens: Warum schätzen denn unsere Gegner die verpflichtende Verbindlichkeit von Gelübden so hoch ein, während sie gleichzeitig verschweigen, wie ein Gelübde beschaffen sein muss? Es muss nämlich einhaltbar sein; außerdem soll es freiwillig und aus eigenem Antrieb nach Beratung gegeben werden.
Wie wenige Menschen zu dauerhafter Enthaltsamkeit fähig sind, ist kein Geheimnis. Und wie groß ist wohl der Anteil derer, die ihre Gelübde aus eigenem Antrieb nach Beratung abgelegt haben?
Da werden Mädchen und junge Männer, die noch gar nicht urteilsfähig sind, zum Geloben gedrängt, ja manchmal sogar gezwungen.
Deswegen ist es unangemessen, die Verbindlichkeit so streng zu verteidigen. Es müssen doch alle zugeben, dass es dem Sinn eines Gelübdes widerspricht, wenn es unfreiwillig und ohne Beratung geleistet wird.
Viele Kirchengesetze gebieten die Aufhebung von Gelübden, die vor dem 15. Lebensjahr gegeben worden sind. Es ist nämlich nicht zu erkennen, dass jemand schon vorher umfassend beurteilen kann, ob er zu so einer lebenslangen Bindung fähig ist.
Ein anderes Kirchengesetz schätzt die menschliche Unmündigkeit noch höher ein und fügt ein paar Jahre hinzu: Es verbietet Klostergelübde vor dem 18. Lebensjahr. Aber welcher dieser beiden Richtlinien folgen wir?
In jedem Fall könnten die meisten Ordensleute mit gutem Grund die Klöster verlassen, weil sie ihre Gelübde abgelegt haben, als sie jünger waren.
Und schließlich: Auch wenn man die Verletzung eines Gelübdes kritisieren kann, so muss man daraus offensichtlich nicht gleich folgern, dass die (danach geschlossenen) Ehen der betreffenden Personen aufzulösen sind.
In seiner 27. Causa (Quaestio I, Kapitel „Nuptiarum“) bestreitet Augustinus, dass sie aufgelöst werden müssen. Aufgrund seiner Autorität wiegt diese Meinung schwer, auch wenn andere später anders geurteilt haben.
Gottes Gebot über die Ehe entbindet also offensichtlich die meisten Mönche und Nonnen von ihren Gelübden. Darüber hinaus führen wir aber noch einen weiteren Grund dafür an, dass Klostergelübde ungültig sind: Jeder Akt der Gottesverehrung, den man ohne Gottes Gebot eingeführt hat und mit dem man Rechtfertigung und Gnade erlangen will, ist gottlos. Hier trifft Christi Wort zu: „Vergeblich dienen sie mir mit Menschengeboten“ (Matth. 15,9).
Und Paulus lehrt überall, dass wir nicht mit unserer Einhaltung erdachter Vorschriften und mit religiösen Handlungen nach der Gerechtigkeit vor Gott trachten sollen; vielmehr wird sie denen zuteil, die glauben, dass man wegen Christus aus Gnade von Gott angenommen wird.
Nun haben aber Mönche ganz gewiss gelehrt, dass religiöse Übungen Sünden sühnen sowie Gnade und Rechtfertigung verdienen. Was ist das anderes als Christus die Ehre nehmen sowie die Glaubensgerechtigkeit verdunkeln und verleugnen?
Daraus folgt: Die üblichen Klostergelübde sind gottlose religiöse Handlungen und daher ungültig.
Ein gottloses und gegen Gottes Gebote gegebenes Gelübde kann ja keine Gültigkeit haben. So heißt es auch im kanonischen Recht, dass ein Gelübde nicht zu etwas Unrechtem verpflichten darf.
Paulus sagt: „Ihr habt Christus verloren, die ihr durch das Gesetz gerecht werden wollt, und seid aus der Gnade gefallen“ (Gal. 5,4).
Folglich verlieren die, die durch Gelübde gerechtfertigt werden wollen, ebenfalls Christus und fallen aus der Gnade.
Denn diejenigen, die den Gelübden die Fähigkeit zur Rechtfertigung zuschreiben, schreiben ihren eigenen Werken etwas zu, was nur Christus und seiner Herrlichkeit zusteht.
Man kann es wirklich nicht abstreiten: Die Mönche haben tatsächlich gelehrt, dass sie durch die Gelübde und ihre Einhaltung von Vorschriften gerechtfertigt werden und Vergebung der Sünden verdienen. Sie haben sogar etwas noch Absurderes hinzugefügt und sich gerühmt, dass andere am Verdienst ihrer Werke teilhaben können.
Wenn jemand böswillig auf diesem Thema herumreiten wollte, wieviel könnte er da zusammentragen! Inzwischen schämen sich die Mönche schon selbst dafür.
Obendrein machen sie den Leuten weis, der Stand der christlichen Vollkommenheit bestünde aus religiösen Übungen.
Bedeutet das etwa nicht, die Rechtfertigung von Werken abhängig zu machen?
Das ist kein kleines Ärgernis in der Kirche: dem Kirchenvolk eine bestimmte religiöse Handlung vorzulegen, die ohne göttliche Weisung von Menschen erdacht wurde, und dann zu lehren, dass so eine Handlung die Menschen gerecht macht. Auf diese Weise wird die Glaubensgerechtigkeit verdunkelt, von der in der Kirche doch am meisten geredet werden sollte. Das kommt dabei heraus, wenn jene wunderlichen „Engelstaten“, nämlich geheuchelte Armut, Demut und Enthaltsamkeit, den Leuten groß vor Augen geführt werden.
Und dann noch dies: Wenn die Leute hören, dass sich nur die Mönche im Stand der Vollkommenheit befinden, werden Gottes Weisungen und die rechte Gottesverehrung verdunkelt. Christliche Vollkommenheit bedeutet nämlich etwas anderes: Gott ernsthaft fürchten; dabei großes Vertrauen haben; sich darauf verlassen, dass Gott durch Christus versöhnt ist; von Gott in allen Dingen und Lebensumständen Hilfe erbitten sowie fest mit dieser Hilfe rechnen; dabei im öffentlichen Leben fleißig gute Werke tun und so dienen, wie es dem jeweiligen Beruf entspricht.
Aus eben solchem Verhalten besteht die christliche Vollkommenheit und rechte Gottesverehrung, nicht aus Enthaltsamkeit, Bettelei[, schwarzen oder grauen Kappen] und schäbiger Kleidung.
Aber gerade aufgrund dieser falschen Lobeshymnen auf das Mönchsleben entwickelt das Kirchenvolk viele schädliche Ansichten.
Die Leute hören, dass Enthaltsamkeit maßlos gelobt wird, und haben deswegen beim Eheleben ein schlechtes Gewissen.
Sie hören, dass nur Bettelmönche vollkommen sind, und haben deswegen beim Besitz von Eigentum und beim Handel ein schlechtes Gewissen.
Auch hört man, dass es nur ein „Evangelischer Rat“ sei, sich nicht zu rächen, und deshalb scheuen sich einige nicht, jemandem im Privatleben etwas heimzuzahlen – hören sie doch, dass das Rache-Verbot eben nur ein Ratschlag ist und kein Gebot.
Auf der anderen Seite irrt man sich noch viel mehr, wenn man meint, dass alle Regierungen und öffentlichen Ämter der Christen unwürdig und nicht mit dem „Evangelischen Rat“ vereinbar seien. [Etliche meinen, Rache gezieme Christen in keinem Fall, auch nicht der Regierung.]
Man liest auch von Menschen, die ihre Ehen und öffentliche Ämter verließen und sich in Klöster zurückgezogen haben.
Sie nannten das Weltflucht und Trachten nach geheiligtem Leben. Dabei erkannten sie nicht, dass man Gott nach den von ihm selbst gegebenen Geboten dienen muss, nicht nach von Menschen erdachten Geboten.
Gut und vollkommen ist ein Leben nur dann, wenn es mit Gottes Gebot in Einklang steht. [Dagegen ist eine Lebensweise, die nicht Gottes Gebot auf ihrer Seite hat, schädlich.]
Entsprechend müssen die Leute unterwiesen werden.
Bereits in früherer Zeit tadelte Gerson den Irrtum der Mönche bezüglich ihrer Vollkommenheit. Er bezeugt, dass man erst in seiner Zeit begann, das Klosterleben als einen Stand der Vollkommenheit zu bezeichnen.
So sind die Klostergelübde mit vielen gottlosen Ansichten behaftet: dass sie rechtfertigen; dass sie christliche Vollkommenheit bedeuten; dass die Mönche besondere „Räte“ und Gebote halten sollen; dass sie einen Überschuss an guten Werken bewirken.
Weil das alles falsch und nutzlos ist, gelten Klostergelübde nicht.