Artikel 25: Die Beichte
Die Beichte ist in unseren Gemeinden nicht abgeschafft worden: Wir pflegen den Leib des Herrn nur denen auszuteilen, die vorher geprüft wurden und die Absolution empfangen haben.
Das Kirchenvolk wird dabei sehr sorgfältig über den Glauben an die Sündenvergebung unterwiesen; in früheren Zeiten herrschte darüber großes Schweigen.
Die Leute lernen, die Absolution hoch zu achten, weil es sich dabei um Gottes Stimme handelt und weil die Vergebung der Sünden aufgrund von Gottes Gebot zugesprochen wird.
Wir stellen die Herrlichkeit des Schlüsselamts heraus und weisen darauf hin, wie sehr es erschrockene Gewissen trösten kann. Auch weisen wir daraufhin: Gott erwartet zu glauben, dass die Absolution, jener Zuspruch der Sündenvergebung, seine eigene Stimme ist, die vom Himmel herabschallt; solcher Glaube empfängt wirklich die Vergebung der Sünden.
Früher dagegen betonte man die [Aufzählung von Sünden,] Sühneleistungen, [Ablass, Wallfahrten und dergleichen,] während der Glaube, das Verdienst Christi und die Glaubensgerechtigkeit überhaupt nicht erwähnt wurden. Daher kann man unseren Gemeinden in dieser Sache nicht das Geringste vorwerfen.
Auch unsere Gegner müssen zugeben, dass wir die Lehre von der Buße sehr sorgfältig behandeln und bekanntmachen.
Nun lehren wir aber auch von der Beichte, dass es nicht nötig ist, alle Übeltaten aufzuzählen. Die Gewissen dürfen nicht mit der Sorge belastet werden, ob man denn alle Übeltaten aufgezählt hat. Es ist nämlich unmöglich, alle Übeltaten vorzubringen, wie das Psalmwort bezeugt: „Wer kann merken, wie oft er fehlet?“ (Psalm 19,13).
Und bei Jeremia heißt es: „Es ist das Herz ein trotzig und verzagt Ding; wer kann es ergründen?“ (Jer. 17,9)
Wenn aber nur Sünden, die ausgesprochen worden sind, vergeben würden, könnten die Gewissen keine Ruhe finden, denn sie erkennen die Mehrzahl der Sünden nicht und können sich nicht an sie erinnern.
Auch die Kirchenväter bezeugen in ihren Schriften, dass solch ein Aufzählen nicht nötig ist. In den „Dekreten“ wird Chrysostomus folgendermaßen zitiert:
„Ich sage dir nicht, dass du dich öffentlich bloßstellen oder vor anderen bezichtigen sollst. Ich möchte nur, dass du dem Prophetenwort folgst: ‚Offenbare dem Herrn deine Wege‘ (Psalm 37,5). Bekenne deine Sünden also vor Gott, dem wahren Richter, im Gebet. Tu deine Missetaten nicht mit der Zunge, sondern mit den Gedanken deines Gewissens kund.“ [Hier sieht man klar, dass Chrysostomus niemanden zwingt, seine Sünden beim Namen zu nennen.]
Und eine „Bemerkung zur Buße“ in Distinctio 5, Kapitel „Consideret“, räumt ein, dass das Beichten durch menschliches Recht entstanden ist.
Wir bewahren also die Beichte in Wahrheit wegen des großen Segens der Sündenvergebung sowie deswegen, weil sie auch anderweitig den Gewissen nützt.