Vorrede zum christlichen Konkordienbuch (1580)
Die gemeinsame Vorrede der Kurfürsten, Fürsten und Stände zum Konkordienbuch.
- Jahr:
- 1580
- Kategorie:
- Bekenntnisschriften
- Verfasser / Beteiligte:
- Kurfürsten, Fürsten und Stände Augsburgischer Konfession
Historischer Kontext
Concordia Triglotta, elektronische Ausgabe nach dem Druck von 1921.
Vorrede
Allen und jeden, denen dieses unser Schreiben zu lesen vorkommt, entbieten wir, die hernachbenannten der Augsburgischen Konfession zugetanen Kurfürsten, Fürsten und Stände im heiligen Reich deutscher Nation, nach Erforderung eines jeden Standes und Würden unsere gebührlichen Dienste, Freundschaft, gnädigen Gruß und geneigten Willen, auch untertänigste, untertänige und willige Dienste und hiemit zu wissen: Nachdem Gott der Allmächtige zu diesen letzten Zeiten der vergänglichen Welt aus unermeßlicher Liebe, Gnade und Barmherzigkeit dem menschlichen Geschlecht das Licht seines heiligen Evangelii und allein seligmachenden Wortes aus der abergläubischen päpstischen Finsternis deutscher Nation, unserm geliebten Vaterland, rein, lauter und unverfälscht erscheinen und vorleuchten lassen und darauf aus göttlicher, prophetischer, apostolischer Schrift ein kurz Bekenntnis zusammengefaßt, so auf dem Reichstag zu Augsburg Anno 1530 weiland Kaiser Carolo dem Fünften, hochlöblichster Gedächtnis, von unsern gottseligen und christlichen Vorfahren in deutscher und lateinischer Sprache übergeben, vor allen Ständen des Reichs dargetan und öffentlich durch die ganze Christenheit in der weiten Welt ausgebreitet worden und erschollen ist: Als [so] haben sich folgends zu solchem Bekenntnis viele Kirchen und Schulen als dieser Zeit zum Symbolo ihres Glaubens in den vornehmsten streitigen Artikeln wider das Papsttum und allerlei Rotten bekannt und darauf in christlichem, einmütigem Verstand und ohne einigen Streit und Zweifel sich gezogen, berufen und die darin begriffene und in göttlicher Schrift wohlgegründete, auch in den bewährten alten Symbola kurz verfaßte Lehre für den einigen alten und von der allgemeinen rechtlehrenden Kirche Christi geglaubten, wider viele Ketzereien und Irrtümer erstrittenen und wiederholten Konsens erkannt, fest und beständig gehalten. Was aber bald auf den christlichen Abschied des hocherleuchteten und gottseligen Mannes D. Martin Luthers in unserm geliebten Vaterland deutscher Nation für ganz gefährliche Läufte und beschwerliche Unruhen erfolgt, und wie bei solchem sorglichen Zustand und Zerüttung des wohlgefaßten Regiments der Feind des menschlichen Geschlechts sich bemüht, seinen Samen, salsche Lehre und Uneinigkeit, aufzusprengen, in Kirchen und Schulen schädliche und ärgerliche Spaltung zu erregen, damit die reine Lehre Gottes Wort zu verfälschen, das Band der christlichen Liebe und Einmütigkeit zu trennen und den Lauf des heiligen Evangelii hiedurch merklich zu verhindern und aufzuhalten, und welcher Gestalt daher die Widersacher der göttlichen Wahrheit Ursache genommen, uns und unsere Schulen und Kirchen übel außurufen, ihre Irrtümer zu bemänteln und die armen verkehrten Gewissen von der Erkenntnis der reinen evangelischen Lehre abzuwenden und desto weniger unter dem päpstischen Joch und Zwang, wie auch Unter andern wider Gottes Wort streitigen Irrtümern zu halten solches ist zwar männiglich bewußt, offenbar und unverborgen. Obwohl wir nun Lieberes gesehen und von dem Allmächtigen gewünscht und gebeten, denn dass unsere Kirchen und Schulen in der Lehre Gottes Worts, auch lieblicher, christlicher Einigkeit erhalten und wie bei Lebzeiten D. Luthers nach Anleitung Gottes Worts christlich und wohl angestellt und fortgepflanzt werden möchten so: ist doch gleicher Gestalt wie noch bei der heiligen Apostel Leben in den Kirchen, darinnen sie das reine, lautere Wort Gottes selbst gepflanzt, durch falsche Lehrer verkehrte Lehre eingeschoben worden, also auch über unsere Kirchen um unserer und der undankbaren Welt Unbußfertigkeit und Sünde willen verhängt worden. Derwegen wir denn uns unsers von Gott befohlenen und tragenden Amts erinnert und nicht unterlassen haben, unsern Fleiß dahin anzuwenden, damit in unsern Landen und Gebieten denselben darin eingeführten und je länger, je mehr einschleichenden falschen, verführerischen Lehren gesteürt, und unsere Untertanen auf rechter Bahn der einmal erkannten und bekannten göttlichen Wahrheit erhalten und nicht davon abgeführt werden möchten. Inmaßen denn unsere löblichen Vorfahren und zum Teil wir auch derwegen uns zu dem Ende miteinander zu Frankfurt am Main des 1558. Jahres bei der damals vorgestandenen Gelegenheit des gehaltenen Kurfürstentages eines Abschieds und dahin verglichen, dass wir in einer gemeinen Versammlung zuhauf gekommen und von etlichen Sachen, die von unsern Widerwärtigen uns und unsern Kirchen und Schulen zum ärgsten gebeutet worden, notdürftig und freundlich uns unterreden wollten. Darauf dann folgends unsere seligen Vorfahren und zum Teil wir uns gegen der Naumburg in Thüringen zusammengetan, mehrgedachte Augsburgische Konfession, so Kaiser Karl dem Fünften in der großen Reichsversammlung zu Augsburg Anno 1530 überantwortet, an die Hand genommen und solch christlich Bekenntnis, so auf das Zeugnis der unwandelbaren Wahrheit göttliches Worts gegründet, damit künftiglich auch unsere Nachkommen vor unreiner, falscher und dem Wort Gottes widerwärtiger Lehre, soviel an uns, zu warnen und zu verwahren, abermals einhelliglich Unterschrieben und solchergestalt gegen der Röm. kais. Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, und sonst männiglich bezeugt und dargetan, dass unser Gemüt und Meinung gar nicht wäre, einige andere oder neü Lehre anzunehmen, zu verteidigen oder außubreiten, sondern bei der zu Augsburg Anno 1530 einmal erkannten und bekannten Wahrheit vermittelst göttlicher Verleihung beständig zu verharren und zu bleiben, der Zuversicht und Hoffnung, es sollten nicht allein dadurch die Widersacher der reinen evangelischen Lehre von ihrem erdichteten Lästern und Verunglimpfung wider uns abgestanden und andere gutherzige Leute durch solches unser wiederholtes und repetiertes Bekenntnis erinnert und angereizt worden sein, mit desto mehr Ernst der Wahrheit des alleinseligmachenden göttlichen Worts nachzuforschen, beizupflichten und zu ihrer Seelen Heil und ewigen Wohlfahrt dabei ohne einige fernere Disputation und Gezänk christlich zu bleiben und zu verharren. Wir haben aber, dessen allen ungeachtet, nicht ohne Beschwerung erfahren müssen, dass diese unsere Erklärung und Wiederholung unsers vorigen christlichen Bekenntnisses bei den Widersachern wenig geachtet, noch hierdurch wir oder unsere Kirchen der ausgesprengten beschwerlichen Nachreden erledigt, sondern von den andern, unsern und unserer christlichen Religion widerwärtigen und irrigen Opinionsverwandten, auch solche wohlmeinende Handlung nachmals dahin verstanden und gedeutet worden, also Vlltenwir unsers Glaubens und Religionsbekenntnisses so ungewiß sein und dasselbe so viel und oft verändert haben, dass weder wir noch unsere Theologen wissen mögen, welches die rechte und einmal übergebene Augsburgische Konfession sei; durch welch ungegründet Vorgeben viel fromme Herzen von unsern Kirchen und Schulen, Lehre, Glauben und Bekenntnis abgeschreckt und abgehalten worden. Dazu auch dieser Unrat gekommen, dass unter dem Namen vielgedachter Augsburgischer Konfession die widerwärtige Lehre vom heiligen Sakrament des Leibes und Blutes Christi und andere irrige Opinionen hin und wieder in Kirchen und Schulen eingeschoben worden. Wann denn solches etliche gottesfürchtige, friedliebende und gelehrte Theologen vermerkt und wohl gesehen, dass diesen falschen Verleumdungen und den täglich weiter einreißenden Religionsstreiten besser nicht zu begegnen, denn so die eingefallenen Spaltungen von allen streitigen Artikeln gründlich und eigentlich aus Gottes Wort erklärt, entschieden und falsche Lehre ausgesetzt und verworfen, die göttliche Wahrheit aber lauter bekannt, dadurch den Widersachern mit beständigem Grunde der Mund gestoppt und den einfältigen frommen Herzen richtige Erklärung und Anleitung vorgestellt würde, wie sie sich in solchen Zwiespalt schicken und künftiglich durch Gottes Gnade vor falscher Lehre bewahrt werden möchten: So haben obgedachte Theologen sich durch ausführliche Schriften aus Gottes Wort gegeneinander deutlich und richtig erklärt, welchergestalt mehrgedachte ärgerliche Spaltungen ohne Verrückung der göttlichen Wahrheit beigelegt und ausgehoben und dadurch den Widersachern aller gesuchte Schein und Ursache zu lästern abgestrickt und benommen werden könnte, endlich auch die streitigen Artikel vor die Hand genommen, in Gottesfurcht betrachtet, erwogen, erklärt und, wie die eingefallenen Spaltungen christlich zu entscheiden, in eine Schrift verfaßt und als uns zum Teil von solchem christlichen Werk Bericht eingekommen, haben wir darob nicht allein ein gutes Gefallen gehabt, sondern dasselbe auch mit christlichem Ernst und Eifer zu befördern uns von wegen unsers tragenden und von Gott befohlenen Amtes schuldig geachtet. Und demnach Wir, der Kurfürst zu Sachsen usw., mit Rat und Zutun etlicher unserer Religionsverwandten Kur= und Fürsten zu Beförderung der christlichen Lehrer Einigkeit etliche vornehme, unverdächtige, wohlerfahrene und gelehrte Theologen gen Torgau der wenigern Zahl im sechsundsiebzigsten Jahr zusammenberufen, welche sich miteinander von den streitigen Artikeln und der jetzt angezogenen, derhalben gefaßten Schriftlichen Vergleichung christlich unterredet und mit Anrufung Gottes des Allmächtigen zu, einem Lob und Ehre endlich mit gutem Bebacht und sorgfältigem Fleiß durch besondere Gnade des Heiligen Geistes alles, so hierzu gehörig und notwendig, in gute Ordnung zusammengefaßt und in ein Buch gebracht haben, welches hernach etlichen vielen der Augsburgischen Konfession Verwandten Kurfürsten und Ständen zugesandt und begehrt worden, dass ihre Liebden und sie dasselbe durch ihre vornehmsten Theologen mit besonderem Ernst und christlichem Eifer durchlesen, hin und her erwägen, darauf ihre Erklärungen und censuras in Schriften verfassen lassen und uns darüber allenthalben ihr ratsames Bedenken ohne Scheu zu erkennen geben wollten. Nachdem nun solche erholte iudicia und Bedenken eingebracht und in denselben allerhand christliche, notwendige und nützliche Erinnerungen geschehen, welchergestalt die in der überschickten Erklärung begriffene christliche Lehre wider allerlei gefährlichen Mißverstand mit Gottes Wort verwahrt werden könnte, damit unter derselben künftiglich nicht unreine Lehre versteckt, sondern eine lautere Erklärung der Wahrheit auch auf unsere Nachkommen gebracht werden möchteals [so] ist daraus letztlich obberührtes Buch der christlichen Konkordie, wie hernach folgt, verfertigt worden. Darauf unter uns etliche, weil es bei uns allen aus sonderbaren verhinderlichen Ursachen wie auch bei etlichen andern mehr Ständen noch zurzeit nicht [hat] vorgenommen werden mögen, dasselbe ferner allen und jeden unserer Lande und Gebiete Theologen, Kirchen und Schuldienern von Artikel zu Artikel vorlesen und sie zu fleißiger und ernstlicher Betrachtung der darinnen begriffenen Lehre [haben] erinnern und ermahnen lassen. Und nachdem sie die Erklärung der eingefallenen Zwiespaltungen zuvörderst dem Worte Gottes und dann auch der Augsburgischen Konfession gemäß und gleichförmig befunden, als [so] haben sie, denen es obgehörtermaßen vorgelegt worden, mit erfreutem Gemüt und herzlicher Danksagung gegen Gott den Allmächtigen dies Konkordienbuch für den rechten christlichen Verstand der Augsburgischen Konfession freiwillig und mit wohlbeobachtem Mut angenommen, approbiert, unterschrieben und solches mit Herzen, Mund und Hand öffentlich bezeugt. Derwegen denn auch dieselbe christliche Vergleichung nicht allein etlicher wenig unserer Theologen, sondern insgemein aller und jeder unserer Kirchen und Schuldiener in unseren Landen und Gebieten einmütiges und einhelliges Bekenntnis heißt und ist. Weil denn nun die vorgemeldeten unserer löblichen Vorfahren und unsere zu Frankfurt am Main und Naumburg aufgerichteten und wohlgemeinten Abschiede nicht allein das begehrte Ende der christlichen Einigkeit nicht erreicht, sondern dieselben auch von etlichen zur Bestätigung ihrer irrigen Lehre haben wollen angezogen werden, da doch in unser Gemüt und Herz nicht gekommen, dass wir durch dieselbigen einige neü, falsche oder irrige Lehre einführen, beschönen, bestätigen oder von der Anno 1530 übergebenen Augsburgischen Konfession im geringsten abweichen wollten, und wir, soviel unser bei oberwähnter Naumburgischer Handlung gewesen, uns damals vorbehalten und erboten haben, wenn unser Bekenntnis von jemand künftig angefochten, oder zu welcher Zeit es die Notdurft erfordern würde, dass wir derwegen fernere Ausführung tun wollten: so haben wir uns zu endlicher Erklärung unsers Gemüts nunmehr gedachten Buches der Konkordie und Wiederholung unsers christlichen Glaubens und Bekenntnisses christlich vereinigt und verglichen. Und damit sich durch unserer Widersacher ungegründete Verleumdung, als sollten wir selbst nicht wissen, welches die rechte Augsburgische Konfession wäre, niemand dürfte irremachen lassen, sondern die, so jetzt leben, sowohl als unsere lieben Nachkommen eigentlich und gründlich möchten berichtet werden und endliche Gewißheit haben, welches dieselbe christliche Konfession, dazu sich bis anher wir und die Kirchen und Schulen unserer Lande jederzeit bekannt und berufen, sei: haben wir in demselben nach dem reinen, unfehlbaren und unwandelbaren Wort Gottes uns einig und allein zu der Augsburgischen Konfession, so Kaiser Carolo dem Fürsten Anno 1530 in der großen Reichsversammlung zu Augsburg übergeben, wie die in unserer seligen Vorfahren, welche dieselbige Kaiser Carolo dem Fünften auf jetztgemeldetem Reichstage selbst überantwortet, Archiven vorhanden gewesen und hernach mit dem rechten, dem Kaiser übergebenen Original, so in des heiligen Reichs Bewahrung geblieben, durch wohlbeglaubigte Leute mit großem Fleiß kolIationiert und hernach beide das lateinische und deutsche Exemplar allenthalben gleicher Meinung befunden, und zu keiner andern bekennen wollen, auch der Ursache solche damals übergebene Konfession dieser nachfolgenden unserer Erklärung und Konkordienbuch einverleiben lassen, auf dass männiglich sehen möge, dass wir in unsern Landen, Kirchen und Schulen keine andere Lehre zu gedulden gemeint, denn wie dieselbe zu Augsburg Anno 1530 durch mehrgedachte Kurfürsten, Fürsten und Stände einmal bekannt worden, dabei wir auch vermittelst der Gnade Gottes bis an unser seliges Ende gedenken zu verharren und vor dem Richterstuhl unsers Hern Jeu Christi mit fröhlichem, unerschrockenem Herzen und Gewissen zu erscheinen. Und verhoffen demnach, es werden hinfür unsere Widersacher unser, auch unserer Kirchen und derselben Diener mit den beschwerlichen Auflagen verschonen, da sie vorgeben, als ob wir unsers Glaubens ungewiß seien und deswegen fast alle Jahr oder Monat eine neü Konfession machen sollten. Was dann die andere Edition der Augsburgischen Konfession anlangt, deren auch in der Naumburgischen Handlung Meldung geschehen, weil wir befunden und männiglich offenbar und unverborgen ist, dass sich etliche unterstanden, die Irrtümer vom heiligen Abendmahl und andere unreine Lehren unter den Worten derselben andern Edition zu verstecken und zu verbergen und solches in öffentlichen Schriften und ausgegangenem Druck den einfältigen Leuten einzubilden, ungeachtet, dass solche irrige Lehre in der zu Augsburg übergebenen Konfession mit ausdrücklichen Worten verworfen, und viel ein anderes zu erweisen ist: so haben wir hiemit auch öffentlich bezeugen und dartun wollen, dass damals, wie auch noch, unser Wille und Meinung keineswegs gewesen, falsche und unreine Lehre, so darunter verborgen werden möchte, dadurch zu beschönen, zu bemänteln oder als der evangelischen Lehre gemäß zu bestätigen; inmaßen wir denn die andere Edition der ersten übergebenen Augsburgischen Konfession zuwider niemals verstanden noch ausgenommen oder andere mehr nützliche Schriften Herrn Philippi Melanchthonis, wie auch Brentii, Urbani Regii, Pomerani usw., wofern sie mit der Norm, der Konkordie einverleibt, übereinstimmen, nicht verworfen oder verdammt haben wollen. Desgleichen, obwohl etliche Theologi wie auch Lutherus selbst vom heiligen Abendmahl in die Disputation von der persönlichen Vereinigung beider Naturen in Christo (doch wider ihren Willen) von den Widersachern gezogen, so erklären sich unsere Theologen Inhalts des Konkordienbuchs und der darin begriffenen Norma lauter, dass unserer und des Buchs beständiger Meinung nach die Christen im Handel von des Hern Abendmahl auf keinen andern, sondern auf diesen einigen Grund und Fundament, nämlich auf die Worte der Stiftung des Testaments Christi, gewiesen werden sollen, welcher allmächtig und wahrhaftig und demnach zu verschaffen vermag, was er verordnet und in seinem Wort verheißen hat, und da sie bei diesem Grund unangefochten bleiben, von andern Gründen nicht disputieren, sondern mit einfältigem Glauben bei den einfältigen Worten Christi verharren, welches am sichersten und bei dem gemeinen Laien auch erbaulich, der diese Disputation nicht ergreifen kann. Wenn aber die Widersacher solchen unsern einfältigen Glauben und Verstand der Worte des Testaments Christi anfechten und als einen Unglauben schelten und uns vorwerfen, als sei unser einfältiger Verstand und Glaube wider die Artikel unsers christlichen Glaubens, besonders von der Menschwerdung des Sohnes Gottes, von seiner Himmelfahrt und Sitzen zur Rechten der allmächtigen Kraft und Majestät Gottes, und demnach falsch und unrecht: so soll durch wahrhaftige Erklärung der Artikel unsers christlichen Glaubens angezeigt und erwiesen werden, dass obgemeldeter unser einfältiger Verstand der Worte Christi denselben Artikeln nicht zuwider sei. Die phrases und modos loquendi, das ist, die Art und Weise zu reden, welche im Buch der Konkordie gebraucht von der Majestät der menschlichen Natur in der person Christi, darein sie zur Rechten Gottes gesetzt und erhöht, betreffend, damit auch deshalben aller Mißverstand und Ërgernis aufgehoben, weil das Wort abstractum nicht in einerlei Verstand von den Schule und Kirchenlehrern gebraucht, erklären sich unsere Theologi mit lautern, klaren Worten, dass ermeldete göttliche Majestät der menschlichen Natur Christi nicht außerhalb der persönlichen Vereinigung zugeschrieben, oder dass sie dieselbe an und für sich selbst auch in der persönlichen Vereinigung (essentiaIiter, formaliter, habituaIiter, subiective, wie die Schullehrer reden), habe, dergestalt dann, und da also gelehrt würde, die göttliche und menschliche Natur samt derselben Eigenschaften miteinander vermischt, und die menschliche Natur der göttlichen Natur nach ihrem Wesen und Eigenschaften exäquiert und also verleugnet würde, sondern, wie die alten Kirchenlehrer geredet, ratione et dispensatione hypostaticae unionis, das ist, von wegen der persönlichen Vereinigung, welches ein unerforschlich Geheimnis ist. Was dann die condemnationes, Aussetzungen und Verwerfungen falscher und unreiner Lehre, besonders im Artikel von des Hern Abendmahl, betrifft, so in dieser Erklärung und gründlichen Hinlegung der streitigen Artikel ausbrüchlich und unterschiedlich gesetzt werden müssen, damit sich männiglich vor denselben wüßte zu hüten, und aus vielen andern Ursachen keineswegs umgangen werden kann, ist gleichergestalt unser Wille und Meinung nicht, dass hiemit die Personen, so aus Einfalt irren und die Wahrheit des göttlichen Wortes nicht lästern, viel weniger aber ganze Kirchen in oder außerhalb des heiligen Reichs deutscher Nation gemeint, sondern dass allein damit die falschen und verführerischen Lehren und derselben hartstarrige Lehrer und Lästerer, die wir in unsern Landen, Kirchen und Schulen keineswegs zu gedulden gedenken, eigentlich verworfen werden, weil dieselben dem ausgedrückten Wort Gottes zuwider und neben solchem nicht bestehen können, auf dass fromme Herzen vor denselben gewarnt werden möchten, sintemal wir uns ganz und gar keinen Zweifel machen, dass viel fromme, unschuldige Leute, auch in den Kirchen, die sich bisher mit uns nicht allerdings verglichen, zu finden sind, welche in der Einfalt ihres Herzens wandeln, die Sache nicht recht verstehen und an den Lästerungen wider das heilige Abendmahl, wie solches in unsern Kirchen nach der Stiftung Christi gehalten und vermöge der Worte seines Testaments davon einhelliglich gelehrt wird, gar keinen Gefallen tragen und sich verhoffentlich, wenn sie in der Lehre recht unterrichtet werden, durch Anleitung des Heiligen Geistes zu der unfehlbaren Wahrheit des göttlichen Worts mit uns und unsern Kirchen und Schulen begeben und wenden werden; wie denn den Theologen und Kirchendienern obliegen will, dass sie ans Gottes Wort auch diejenigen, so aus Einfalt und unwissend irren, ihrer Seelen Gefahr gebührlich erinnern und davor verwarnen, damit sich nicht ein Blinder durch den andern verleiten lasse. Derwegen wir denn auch hiemit vor Gottes des Allmächtigen Angesicht und [vor] der ganzen Christenheit bezeugen, dass unser Gemüt und Meinung gar nicht ist, durch diese christliche Vergleichung zu einiger Beschwerung und Verfolgung der armen, bedrängten Christen Ursache zu geben. Denn wie wir mit denselben aus christlicher Liebe ein besonderes Mitleid tragen, also haben wir an der Verfolger Wüten einen Abscheu und herzliches mißfallen, wollen uns auch dieses Bluts ganz und gar nicht teilhaftig machen, welches sonder Zweifel von der Verfolger Händen an dem großen Tag des Hern vor dem ernsten und gestrengen Richterstuhl Gottes wird gefordert, sie auch dafür eine schwere Rechenschaft geben werden müssen. Und weil unser Gemüt und Meinung, wie oben gemeldet, allezeit dahin gerichtet gewesen, dass in unsern Landen, Gebieten, Schulen und Kirchen keine andere Lehre denn allein die, so in der heiligen göttlichen Schrift gegründet und der Augsburgischen Konfession und Apologia in ihrem rechten Verstande einverleibet, geführt und getrieben, und dabei nichts, so derselben züntgegen, einreißen möchte, verstattet würde, dahin denn diese letzige Vergleichung auch gestellt, gemeint und ins Werk gerichtet: so wollen wir hiemit abermals öffentlich vor Gott und allermänniglich bezeugt haben, dass wir mit vielgedachter jetziger Erklärung der streitigen Artikel keine neü oder andere Konfession denn die, so einmal Kaiser Carolo dem Fürsten christlicher Gedächtnis zu Augsburg Anno 1530 übergeben worden ist, gemacht, sondern unsere Kirchen und Schulen zuvörderst aus die Heilige Schrift und Symbola, dann auch auf erstermeldete Augsburgische Konfession gewiesen und hiemit ernstlich vermahnt haben wollen, dass besonders die Jugend, so zum Kirchendienst und heiligen Ministerio auferzogen, in solcher mit Treü und Fleiß unterrichtet werde, damit auch bei unsern Nachkommen die reine Lehre und Bekenntnis des Glaubens bis ans die herrliche Zukunft unsers einigen Erlösers und Seligmachers Jeu Christi durch Hilfe und Beistand des Heiligen Geistes erhalten und fortgeplanzt werden möge. Wann [weil] denn dem also und wir unsers christlichen Bekenntnisses und Glaubens aus göttlicher, prophetischer und apostolischer Schrift gewiß, und dessen durch die Gnade des Heiligen Geistes in unsern Herzen und christlichen Gewissen genugsam versichert sind, und [es] denn die höchste und äußerste Notdurft erfordert, dass bei so vielen eingerissenen Irrtümern, erregten Ërgernissen, Streiten und langwierigen Spaltungen eine christliche Erklärung und Vergleichung aller eingefallenen Disputationen geschehe, die in Gottes Wort wohl gegründet, nach Welcher die reine Lehre von der verfälschten erkannt und unterschieden werde, und den unruhigen, zankgierigen Leuten, So an keine gewisse Form der reinen Lehre gebunden sein wollen, nicht alles frei und offen stehe, ihres Gefallens ärgerliche Disputationen zu erwecken und ungereimte Irrtümer einzuführen und zu verfechten, daraus nichts anderes erfolgen kann, denn dass endlich die rechte Lehre gar verdunkelt und verloren und auf die nachkommende Welt anderes nichts denn ungewisse opiniones und zweifelhaftige, disputierliche Wahn und Meinungen gebracht werden; und denn wir aus göttlichem Befehl unsers tragenden Amts halben, unserer eigenen und unserer zugehörigen Untertanen zeitlicher und ewiger Wohlfahrt wegen uns schuldig erkennen, alles das zu tun und fortzusetzen, was zu [der] Vermehrung und Ausbreitung Gottes Lobs und Ehre und zu seines alleinseligmachenden Worts Fortpflanzung, zu[r] Ruhe und Frieden christlicher Schulen und Kirchen, auch zu notwendigem Trost und Unterricht der armen verirrten Gewissen dienstlich und nützlich sein mag, und uns daneben unverborgen ist, dass viel gutherzige christliche Personen hohen und niedrigen Standes nach diesem heilsamen Werk der christlichen Konkordie sehnlich Seufzen und ein besonderes Verlangen tragen; weil denn auch anfangs dieser unserer christlichen Vergleichung unser Gemüt und Meinung niemals gewesen, wie auch noch nicht ist, dieses heilsame und hochnötige Konkordienwerk im Finstern vor jedermann heimlich und verborgen zu halten oder das Licht der göttlichen Wahrheit unter den Scheffel und Tisch zu setzen: so haben wir die Edition und Publizierung desselben nicht länger einstellen noch aufhalten sollen und zweifeln gar nicht, es werden alle frommen Herzen, so rechtschaffene Liebe zu göttlicher Wahrheit und christlicher, gottgefälliger Einigkeit tragen, ihnen [sich] dieses heilsame, hochnötige und christliche Werk neben uns christlich gefallen und an ihnen diesfalls zur Beförderung der Ehre Gottes Und der gemeinen ewigen und zeitlichen Wohlfahrt keinen Mangel sein lassen. Denn wir abermals schließlich und endlich zu wiederholen durch dieses Konkordienwerk nichts Neüs zu machen noch von der einmal von unsern gottseligen Vorfahren und uns erkannten und bekannten göttlichen Wahrheit, wie die [sie] in prophetischer und apostolischer Schrift gegründet und in den drei Symbolis, auch der Augsburgischen Konfession Anno 1530 Kaiser Carolo dem Fünften hochmilden Gedächtnisses übergeben, der darauf erfolgten Apologia, in den Schmalkaldischen Artikeln und dem Großen und Kleinen Katechismo des hocherleuchteten Mannes Doktor Luthers ferner begriffen ist, gar nicht, weder in rebus noch phrasibus, abzuweichen, sondern vielmehr durch die Gnade des Heiligen Geistes einmütiglich dabei zu verharren und zu bleiben, auch alle Religionsstreite und deren Erklärungen danach zu regulieren gesinnt und daneben mit unsern Mitgliedern, den Kurfürsten und Ständen im Heiligen Römischen Reich, auch andern christlichen Potentaten, nach Inhalt des heiligen Reichs Ordnungen und sonderer Vereinigungen, die wir mit ihnen haben, in gutem Frieden und Einigkeit zu leben und einem jeden nach seines Standes Gebühr alle Liebe, Dienst und Freundschaft zu erzeigen entschlossen und gemeint sind. So wollen wir uns auch weiter freundlich vergleichen, welchergestalt in unsern Landen durch fleißige Visitation der Kirchen und Schulen, Aussehung auf die Druckereien und andere heilsame Mittel nach unser selbst und jedes Orts Gelegenheit über diesem Konkordienwerk ernstlich zu halten, und wo sich die jetzigen oder neü Streite bei unserer christlichen Religion wieder regen wollten, wie dieselben ohne gefährliche Weitläufigkeit, zu[r] Verhütung allerlei Ërgernisses, zeitlich mögen beigelegt und verglichen werden. Zu [des zur] Urkund haben wir uns mit einmütigem Herzen unterschrieben und unser Sekret ausdrucken lassen: Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürft. Augustus, Herzog zu Sachsen, Kurfürst. Johann Georg, Markgraf zu Brandenburg, Kurfurst. Joachim Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, Administrator des Erzstifts Magdeburg. Johann Bischof zu Meißen. Eberhard, Bischof zu Lubeck, Administrator des Stifts Verden. Philipp Ludwig, Pfalzgraf. Herzog Friedrich Wilhelms und Herzog Johanns zu Sachsen Vormunde. Herzog Johann Kasimirs und Herzog Johann Ernsts zu Sachsen Vormunde. Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg. Julius, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Otto, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Heinrich der Jüngere, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Wilhelm der Jüngere, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Wolff, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg. Ulrich, Herzog zu Mecklenburg. Herzog Johanns und Herzog Sigismund Augusts zu Mecklenburg Vormunde. Ludwig, Herzog zu Württemberg, Markgraf Ernsts und Markgraf Jakobs zu Baden Vormunde. Georg Ernst, Graf und Herr zu Hennenberg. Friedrich, Graf zu Württemberg und Mömpelgard. Hans Günther, Graf zu Schwartzburg. Wilhelm, Graf zu Schwartzburg. Albrecht, Graf zu Schwartzburg. Emich, Graf zu Leiningen. Philipp, Graf zu Hanau. Gottfried, Graf zu Öttingen, Georg, Graf und Herr zu Castel. Heinrich, Graf und Herr zu Castel. Otto, Graf zu Hoya und Burghaufen. Johannes, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst. Hans Hoier, Graf zu Mansfeld. Bruno, Graf zu Mansfeld. Hoier Christoph, Graf zu Mansfeld. Peter Ernst derJüngere, Graf zu Mansfeld. Christoph, Graf zu Mansfeld. Albrecht Georg, Graf zu Stolberg. Wolf Ernst Graf zu Stolberg. Ludwig, Graf zu Gleichen. Karl, Graf zu Gleichen. Ernst, Graf zu Reinstein. Boto, Graf zu Reinstein. Ludwig, Graf zu Löwenstein. Heinrich, Herr zu Limburg, Semperfrey. Georg, Herr von Schönburg. Wolff, Herr von Schönburg. Anarch Friedrich, Herr zu Wildenfels. Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck. Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg. Der Rat der Stadt Hamburg. Der Rat der Stadt Brannschweig. Bürgermeister und Rat der Stadt Landau. Bürgermeister und Rat der Stadt Münster in St. Georgental. Der Rat der Stadt Goßlar. Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm. Bürgermeister und Rat der Stadt Eßlingen. Der Rat der Stadt Reutlingen. Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen. Bürgermeister und Rat zu Rotenburg a. d. Tauber. Stadtmeister und Rat der Stadt Schwäbisch Hall. Bürgermeister und Rat der tadt Heilbronn. Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen. Bürgermeister und Rat der Stadt Lindau. Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt. Der Rat der Stadt Donauwörth, Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg. Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpffen. Bürgermeister und Rat der Stadt Giengen. Bürgermeister und Rat zu Bopfingen. Bürgermeister und Rat der Stadt Alen. Bürgermeister und Rat der Stadt Kaufbeürn. Bürgermeister und Rat der Stadt Ißna. Bürgermeister und Rat der Stadt Kampten. Der Rat der Stadt Göttingen. Bürgermeister und Rat der Stadt Leukirch. Dir ganze Regierung der Stadt Hildesheim. Bürgermeister und Rat der Stadt Hameln. Bürgermeister und Ratsmänner der Stadt Hannover zu Erfurt. Der Rat zu Mühlhausen. Der Rat zu Erfurt. Der Rat der Stadt Eimbeck. Der Rat der Stadt Northeim.