Artikel 18: Der freie Wille
Über den freien Willen lehren wir Folgendes: Der Mensch besitzt eine gewisse Willensfreiheit, sich in der Gesellschaft recht zu verhalten und Dinge, die der Vernunft unterliegen, zu entscheiden.
Jedoch steht es ohne den Heiligen Geist nicht in seiner Macht, sich vor Gott recht zu verhalten. [Ohne den Heiligen Geist kann er nicht Gott fürchten, glauben oder seine angeborenen bösen Lüste aus dem Herzen werfen.] Die menschliche Natur erkennt nämlich nicht, was Gottes Geist gemäß ist (vgl. 1. Kor. 2,14).
Nur dann wird ein Mensch zum rechten Verhalten vor Gott fähig, wenn der Heilige Geist durch das Wort in sein Herz kommt.
Dasselbe hat Augustinus im dritten Buch Hypognosticon wortreich ausgeführt. [Damit man sieht, dass wir nichts Neues lehren, zitieren wir daraus.] Er schreibt: „Wir bekennen, dass alle Menschen in gewisser Hinsicht einen freien Willen haben und vernünftig entscheiden können. Zwar befähigt der freie Wille niemanden, hinsichtlich göttlicher Angelegenheiten wie Gottesliebe oder Gottesfurcht etwas anzustreben und durchzuführen, wohl aber hinsichtlich guter oder auch böser Werke für dieses Leben.
Mit guten Werken meine ich alles, was aus natürlichen guten Anlagen entspringt, wie der Wille, auf dem Feld zu arbeiten, zu essen, zu trinken, Freundschaften zu pflegen, Kleidung zu besitzen, ein Haus zu bauen, zu heiraten, Vieh zu halten, handwerkliche Fähigkeiten zu erwerben und was sonst noch an Gutem zum Leben in dieser Welt gehört.
Freilich gibt es das alles nicht ohne Gottes Herrschaft; im Gegenteil: Von ihm her und durch ihn besteht es und hat seinen Ursprung. Mit bösen Werken meine ich zum Beispiel den Willen, einen Götzen zu verehren oder zu töten.“