Artikel 16: Angelegenheiten der Gesellschaft

Über Angelegenheiten der Gesellschaft lehren wir, dass rechtmäßige Ordnungen in der menschlichen Gesellschaft gute Werke Gottes sind.

Daher dürfen Christen regieren, Richter werden, nach kaiserlichen und anderen geltenden Gesetzen Recht sprechen, rechtmäßige Todesurteile fällen, rechtmäßige Kriege führen, Soldat werden, prozessieren, Eigentum besitzen, staatlich verordnete Eide leisten und heiraten.

Wir verurteilen die Wiedertäufer, die Christen solche gesellschaftlichen Aktivitäten untersagen.

Auch verurteilen wir diejenigen, die die evangeliumsgemäße Vollkommenheit nicht mit Gottesfurcht und Glauben verbinden, sondern mit dem Verlassen von gesellschaftlichen Bindungen [wie Haus und Hof, Frau und Kind]. Das Evangelium lehrt nämlich [nicht eine äußerliche und zeitliche Gerechtigkeit, sondern] die ewige Gerechtigkeit des Herzens.

Dabei löst das Evangelium keineswegs gerechte politische und wirtschaftliche Strukturen auf, sondern fordert vielmehr, sie als Gottes Ordnungen zu bewahren und im Rahmen dieser Ordnungen Liebe zu üben.

Daher müssen Christen auch ihren rechtmäßigen Regierungen gehorchen, wenn das ohne Sünde möglich ist.

Falls es aber nicht ohne Sünde möglich ist, müssen sie Gott mehr gehorchen als den Menschen (vgl. Apostelgesch. 5,29).